AK-Soziales diskutiert über das Bedarfsermittlungsinstrument (BIBay)
Am 22.11. war Thomas Bannasch, Geschäftsführer der LAG Selbsthilfe Bayern, zu Gast im AK Soziales, um mit Fraktionsmitgliedern den aktuellen Stand des Bedarfsermittlungsinstruments Bayern (BIBay) zu diskutieren.
Das BIBay ist das Instrument zur Bedarfsermittlung im Rahmen des Gesamtplanverfahrens zur personenzentrierten Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen. Grundlage ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bzw. das Bayerische Teilhabegesetz (BayTHG).
Das von einer landesweiten Arbeitsgruppe (AG99) erarbeitete Bedarfsermittlungsinstruments soll nach einer Erprobungs- und Qualifizierungsphase im Laufe des Jahres 2022 an den Start gehen.
Bannasch stellte fest, dass wegen Corona die Pilotphase nur eingeschränkte Erkenntnisse bringen konnte. Aussagen zur Qualität des Bedarfsermittlungsinstruments können aus seiner Sicht nur getroffen werden, wenn in der Folge einer Bedarfsermittlung auch eine gewährte Leistung evaluiert wird. Nachdem noch nicht beurteilt werden kann, wie eine Leistungsgewährung durch die bayerischen Bezirke auf Grundlage einer Bedarfsermittlung gestaltet sein wird und eine Debatte zur zeitgemäßen Weiterentwicklung von Fachleistungen bis dato noch nicht geführt wurde erscheint eine kurzfristige Übernahme des BIBay in den Echtbetrieb grundsätzlich nicht zielführend.
Die Vorgabe, ein Instrument zu entwickeln, welches für alle unterschiedlichen Behinderungsformen tauglich sein soll, erscheint teilweise als die „Quadratur des Kreises“.
Bezirksrätin Ottilie Eberl befürchtet, dass das Instrument gerade weil es so kompliziert ist, demnächst von der AG99 verabschiedet und dann im Bezirketag durchgewunken wird.
Im weiteren Verlauf geht die Bezirkstagsfraktion der Frage nach, warum es im Verfahrung zum BIBay bislang noch keine hinreichende Auseinandersetzung mit den Forderungen der Betroffenenverbände erfolgt ist.
Am Freitag 26.11. veranstaltet die grüne Bezirkstagsfraktion aus Schwaben eine Videokonferenz unter dem Titel „Bedarfsermittlung nach BTHG – Umsetzung der ICF: Übersicht und Bewertung“.
Weiterführende Informationen zum BIBay und zum Gesamtplanverfahren finden sich auf der Seite des Bayerischen Bezirketags.