Die Verwaltung des Bezirks hat einen Strukturprozess initiiert, der auf eine Überarbeitung der Prozesse bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus (+) abzielt. In diesem Zusammenhang waren die Fraktionen des Bezirkstages angehalten, Positionen zu entwickeln, die in den Entscheidungsprozess einfließen. Vor allem auf Grundlage des Wahlprogramms haben wir in der grünen Fraktion das Positionspapier 2030+ entwickelt.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Themenfeld: Politik für Menschen mit Behinderung

Ziele:

  • Die Überwindung der durch die unterschiedlichen Sozialgesetzbücher bedingte Aufteilung der sozialen Systeme ist erfolgt: Der gesamte Bereich Kinder und Jugend ist bei den Jugendämtern verortet. Begründung: wohnortnah und inklusiv
  • Die Schnittstellen zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung und den Leistungen der Eingliederungshilfe sind verbessert.
  • Der Bezirk unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte dauerhaft beim Auf- und Ausbau eines bedarfsgerechten Beratungssystems für Pflegeempfänger.
  • Verzahnung der Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege; die Anrechnung von Vermögen und Einkommen ist entfallen. Begründung: von der Fürsorge zur Teilhabe.
  • Die Selbstbestimmung und Wahlfreiheit bei Hilfs- und Versorgungsmaßnahmen wird konsequent respektiert: Kostengründe schränken die Wahlfreiheit nicht ein.
  • Vertreter*innen der LAG-Selbsthilfe sind Sachverständige im Sozialausschuss
  • Der Bezirk Oberbayern übernimmt die Dolmetscherkosten für Gehörlose, für die kein Kostenträger zuständig ist (wie z.B. für Notar- und RA-Termine)

Maßnahmen:

  • Etablierung eines Behindertenbeirats auf Bezirksebene
  • Intensivere Förderung inklusiver Wohnprojekte
  • Einrichtung einer Ombudsstelle zur unabhängigen Klärung von schwierigen Sachverhalten und Beschwerden. Handlungsfeld: Bildung
  • Menschen mit Behinderung steht nach § 45b SGB XI ein zusätzlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € zu: generell keine Anrechnung auf die Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem
    Kapitel SGB XII.

Ziele (Schule & Bildung):

  • Der weitere Ausbau der Inklusion in Schulen mit dem Ziel der inklusiven Beschulung in allen Schularten ist erfolgt.
  • Die Öffnung der Förderzentren (Johanneskirchen und Nepomuk-Schule) ist erfolgt; der Mobile Sonderpädagogischen Dienst ist auf die Regelschulen ausgeweitet, mittelfristig sind an allen Schularten multiprofessionelle Teams mit pädagogischen Zweitkräften eingesetzt.
  • Die Bildung und der Ausbau von Kooperationen um Inklusion an Schulen zu beginnen, ist erfolgt
    (Johanneskirchen und Nepomuk-Schule)
  • Die personelle Ausstattung und multiprofessionelle Teams in Kindertagesstätten ist derart gestaltet, dass diese dem individuellen Unterstützungsbedarf aller Kinder gerecht wird.
  • Die Widersprüche zwischen Assistenz und Pädagogik bei der Schulbegleitung sind ausgeräumt: Die Schulbegleitung ist zu einer pädagogischen Assistenz weiterentwickelt, die Verantwortung dafür liegt in den Schulen und ist somit beim Kultusministerium angesiedelt; damit ist das sogenannte Pooling realisiert: eine pädagogische Assistenz kümmert sich um mehrere Kinder, d.h. weg von der Defizitorientierung bezogen auf einzelne Schüler hin zu den Bedarfen aller.
  • Förderung der Umwelt- und Klimaschutzbildung in den bezirkseigenen Einrichtungen und der Sozialpartnereinrichtungen z.B. Fifty-Fifty-Projekte ist erfolgt.

Handlungsfeld: Wohnen

Ziele:

  • Es besteht kein Kostenvorbehalt bei der Wahl des ambulant betreuten Wohnens oder dem Wohnen in einer stationären Einrichtung.
  • Die Schaffung von mehr bezahlbarem günstigem barrierefreien Wohnraum z.B. über die DH/OH wird konsequent verfolgt.
  • Die Erprobung von neuen inklusiven Wohnformen und Einrichtungen ist abgeschlossen; diese Wohnformen sind der Regelfall.
  • Auch in großen stationären Einrichtungen sind inklusive Wohnformen Realität. Die Überführung in kleinere Einrichtungen ist erfolgt.
  • Universelles Design: Geräte, Umgebungen und Systeme sind derart gestaltet, dass sie für so viele Menschen wie möglich ohne weitere Anpassung oder Spezialisierung nutzbar sind, z.B. „Alltagsgegenstände, Toilette für alle“.
  • Durch eine verstärkte Förderung des betreuten Einzelwohnens, ist diese Wohnform etabliert.
  • Es gibt ein ausreichendes Angebot für ambulantes Einzelwohnen und Wohngruppen mit intensiver Betreuung für chronisch psychisch kranke Menschen. Die Menschen werden in ambulanten Einzelwohnformen und -gruppen bedarfsgerecht betreut.
  • Die regionale und wohnortnahe Heimunterbringung für chronisch psychisch kranke Menschen ist sichergestellt. Im Bayerischen Bezirketag wurde das Thema bearbeitet und mit der Bundes- und Länderpolitik verknüpft.
  • Die Untergrenze von 24 Plätzen bei Neubauten von Wohnheimen ist aufgehoben, es werden ausschließlich inklusive Wohnprojekte gefördert.
  • Eine persönliche Assistenz zur Bewältigung des persönlichen Budgets wird bei Bedarf bewilligt.
  • Der Bezirk informiert regelmäßig in seinen Veröffentlichungen über Wohnen für Hilfe.

Der Bezirk fordert und fördert klimaneutrale Neubauten bzw. Sanierung auch bei seinen Sozialpartnern

  • Kopplung der Förderung und Richtlinien an ökologische Standards

Maßnahme: Anpassung der Förderrichtlinien

Indikator: Wie viele Bauten wurden errichtet anhand der Förderrichtlinien.

Handlungsfeld: Arbeit

Ziele/Maßnahmen:

  • Der Bezirk fördert die Schaffung von Alternativen zu den Werkstätten für Menschen mit Behinderung durch verschiedene Leistungsanbieter und das neu eingeführte Budget für Arbeit und forciert die Schaffung von neuen Angeboten auf Grundlage neu eingeführter gesetzlicher Regelungen.
  • Die Weiterentwicklung der Qualitätsstandards für Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist erfolgt. Es stehen mehr Angebote für Außenarbeitsplätze und den Übergang auf den
    Arbeitsmarkt zur Verfügung.
  • Die Angestellten in den Werkstätten erhalten mindestens den gesetzlich festgelegten Mindestlohn.
  • Das Budget für die Werkstätten ist derart angepasst, dass Angebote für Weiterqualifizierungsmaßnahmen in ausreichendem Maß zur Verfügung gestellt werden können.
  • Integrationsfirmen werden gezielt gefördert, die Ergebnisse werden evaluiert.
  • Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt werden durch psychosoziale Betreuung unterstützt.
  • Es liegen Förderrichtlinien für die umwelt- und klimafreundliche Betriebsmittel vor. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

Themenfeld: Psychiatriepolitik

Handlungsfeld: Allgemeinpsychiatrie/KBO

Ziele:

  • Die sektorenübergreifenden Behandlungsmöglichkeiten sind Standard, d.h. die Verzahnung ambulanter und stationärer Angebote ist erfolgt, damit die Patient*innen lückenlos versorgt werden können ohne die Gefahr, sich zwischen unklaren Zuständigkeiten aufzureiben.
  • Es wurden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze für qualifizierte Genesungsbegleiter*innen (Ex-In) geschaffen.
  • Die erforderlichen Maßnahmen, um die schnelle soziale und berufliche Wiedereingliederung psychisch Erkrankter nach einem Klinikaufenthalt ermöglichen, sind umgesetzt.

Maßnahmen:

  • angemessene Entschädigung für die in den Beschwerdestellen ehrenamtlich Tätigen.
  • Dokumentation von Zwangsmaßnahmen in allen Kliniken des KBO nach gleichen Standards.
  • Flächendeckender Ausbau des Krisendienstes mit Kostenübernahme durch den Freistaat und die Krankenkassen.
  • Alle Kliniken des Bezirks Oberbayern setzen das Klinik-Entlassmanagement für alle Patient*innen um, das die ambulante Begleitung in den Übergängen sicherstellt.
  • Es gibt flächendeckend Angebote für die psychiatrische Behandlung von Menschen mit kognitiven Einschränkungen.
  • Es ist ein Format entwickelt, um die Erfahrungen der Selbsthilfegruppen und die Erfahrungen der Unabhängigen Patientenberatungsstellen in die Versorgung der Patient*innen mit einfließen zu lassen

Handlungsfeld: Kinder-/Jugendpsychiatrie

Ziele/Maßnahmen:

  • Der Ausbau der Angebote im klinischen und außerklinischen Bereich für junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren ist bedarfsgerecht erfolgt.
  • Eigenes Angebot für die Betreuung von Kindern psychisch kranker Eltern existiert. Die Notwendigkeit eines wohnortnahen ggf. ambulanten Angebotes für Kinder und Jugendliche mit kognitiven Beeinträchtigungen sowie Konsiliardienste für KiTas und Schulen sind berücksichtigt.
  • Es stehen Materialien für Kinder und Jugendliche zur Verfügung, damit psychische Krankheiten wie Depression von der Zielgruppe schneller erkannt werden können.
  • Um über psychische Erkrankungen aufzuklären, wurden Formate für die Zusammenarbeit mit Schulen entwickelt.

Handlungsfeld: Geflüchtete und Migrant*innen in der Psychiatrie

Ziele:

  • Verständlicher und korrekte Informationen stehen zur Verfügung.
  • Eine elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber*innen mit klar definiertem Leistungsspektrum steht zur Verfügung.
  • Der Zugang zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung ist sichergestellt.
  • Verankerung der Übernahme von Dolmetscherkosten (für jede Sprache!) im Sozialgesetz ist erfolgt.

Handlungsfeld: Psychiatrie im Strafvollzug

Ziele zur Verbesserung des Maßregelvollzugs:

  • Es stehen ausreichend forensische Ambulanzen zur Verfügung.
  • Die Kontinuität in der therapeutischen (Nach-)Betreuung ist gewährleistet.
  • Es erfolgt eine verstärkte Kontrolle der forensischen Kliniken durch Besuchskommissionen.
  • Zwangsmaßnahmen in allen Kliniken des KBO werden nach gleichen Standards dokumentiert.

Handlungsfeld: Politik für Menschen mit Suchterkrankung

Ziele:

Das Behandlungssettings „ambulant vor stationär“ ist gestärkt. Es existiert eine flächendeckende Erweiterung der Angebote ambulanter Hilfen.

  • Die Bevölkerung wird kontinuierlich über Suchterkrankungen mit dem Ziel, diese zu entstigmatisieren, aufgeklärt.
  • Die Suchthilfe ist in den Krisendienst Psychiatrie einbezogen.
  • Der Ausbau der Substitutionseinrichtungen und Stärkung der Substitutionsbegleitung für Opioidabhängige ist – entsprechend der Bedarfe – erfolgt.
  • Der Zugang zu Zuverdienstmöglichkeiten für Menschen mit Suchterkrankungen (auch ALG-II-Empfänger) ist erleichtert; eine Möglichkeit der individuellen Stundennutzung des Angebotes besteht.
  • Es wurde eine verpflichtende Vernetzungsstruktur zwischen Gesundheitsamt, Kinder- und Jungendhilfe sowie Suchthilfesystemen etabliert.
  • Die Optimierung der vielfältigen Hilfskonzepte zur Unterstützung von Kindern suchtkranker wie psychisch kranker Eltern durch verbesserte finanzielle Förderung ist erfolgt.
  • Eine einkommens- wie vermögensunabhängige Versorgung suchtkranker Menschen ist umgesetzt.

Handlungsfeld: Pflegepolitik

Ziele:

(1) Die unabhängige Beratung durch Fallmanager ist sichergestellt.

(2) Die Einrichtung von mehreren Pflegestützpunkten in Oberbayern, die Beratung und Koordination übernehmen Pflegezentren mit sehr guten Kenntnissen über die Möglichkeiten vor Ort und mit guter Einbindung in die Familien schaffen Selbstbestimmtheit für alle Betroffenen.

(3) Es existieren mehr Tagesangebote (ambulante Pflege) für Menschen in einer frühen Demenzphase.

(4) Förderung/Ausbau der ehrenamtlichen Helfer ambulant und stationär ist erfolgt

(5) Es wurde bezahlbarer Wohnraum für Menschen, die in der Pflege arbeiten, geschaffen.

(6) Unterstützung alternativer Pflegeformen, wie Pflege-WGs.

(7) Eine bedarfsgerechte Personalausstattung wird finanziert.

Handlungsfeld: Kultur und Bildung

Ziele:

  • Junge, regionale sowie subkulturelle Kulturschaffende werden ebenso gefördert wie bereits etablierte Kulturschaffende. Die Förderrichtlinien sind entsprechend angepasst.
  • Die regionale Gedenkarbeit ist gestärkt. Damit wird der Bezirk Oberbayern seiner Verantwortung für Demokratie und Toleranz gerecht.
  • Der Bezirk Oberbayern ist Garant für die Aufarbeitung der Geschichte der Psychiatrie in Oberbayern während des Naziregimes und danach bis zur Psychiatrieenquete und -reform Mitte der 1970er Jahre.
  • Die wissenschaftliche Aufarbeitung der Geschichte der Psychiatrie in Oberbayern während des Naziregimes und bis zur Psychiatrieform Mitte der 70er Jahre ist abgeschlossen und die Dokumentation der daraus gewonnenen Erkenntnisse hat sich als voller Erfolg erwiesen. Die Ausstellung in Haar b. München ist zum Publikumsrenner geworden.
  • Seit Beginn der 2020er Jahre sind bei den Kulturpreisen und Medaillen des Bezirks Oberbayern immer mehr junge, subkulturelle und avantgardistische Künstler*innen ausgezeichnet worden.
  • Die Barrieren in den bezirklichen Einrichtungen und Museen sind abgebaut. Ein Oberbayerisches Arbeiter- und Industriekulturmuseums ist eröffnet.
  • Die digitale Erfassung der Museums- und Archivbestände, um sie für die Forschung besser zugänglich zu machen, ist 2030 abgeschlossen.
  • Im Volksmusikarchiv wird der Bestand an Notenmaterial auch in Form von Audiodateien barrierefrei zur Verfügung gestellt.
  • Alle Förderrichtlinien im Bereich Kultur wurden bereits Anfang der 2020er Jahre umfassend überarbeitet und den gesellschaftlichen Herausforderungen und Entwicklungen angepasst.
  • Die Museen und Einrichtungen des Bezirks sind mit dem ÖPNV erreichbar.

Maßnahmen:

  • In den Veröffentlichungen und Informationen, in den bezirklichen Museen, in der Verwaltung sind mit Hilfe von leichter Sprache und Umsetzung der Richtlinien zur Barrierefreiheit gem. Abschnitt 508 des US Rehabilitation Act von 1973 (novelliert im Jahr 2000) sämtliche Veröffentlichungen barrierefrei verfügbar.
  • Die Einigung auf ein Oberbayerisches Bezirksmuseen-Ticket, das den Eintritt in sämtliche Museen des Bezirks und auch die ÖPNV-Fahrten dorthin beinhaltet sollte bis spätestens 2022 realisierbar sein. Das Wahlalter ist auf 16 Jahre heruntergesetzt. Die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre hat sich als Erfolg erwiesen. Die seit den 2020er Jahren steigenden Zahlen bei der Wahlbeteiligung dokumentieren dies eindrucksvoll.

Handlungsfeld: Politik für Kinder und Jugendliche

Ziele:

  • Der Grundlagenvertrag und das bezirkliche Kinder- und Jugendprogramm sind die von allen beteiligten Seiten akzeptierten Grundlagen für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des BezJR und der Jugendbildungsstätten durch den Bezirkstag. Es gibt ein gemeinsames Verständnis davon, wie diese Grundlagen auszulegen sind. Dazu gehört der Konsens, dass für die Bildung junger Menschen nicht alleine schulische Einrichtungen verantwortlich sein können. Hierzu werden Grundlagenvertrag und Kinder- und Jugendprogramm einer regelmäßigen Evaluation unterzogen und ggf. einvernehmlich den Bedürfnissen der aktuellen Entwicklungen angepasst.
  • Der BezJR und die Jugendbildungsstätten sind durch die Förderung des Bezirkstags finanziell so aufgestellt, dass diese die aus dem Grundlagenvertrag und dem bezirklichen Kinder- und Jugendprogramm ableitbaren Aufgaben/Aufträge selbständig erfüllen können.
  • Die Stellung des BezJR als eines freien Trägers der Jugendhilfe wird von Verwaltung und Politik vollumfänglich getragen und unterstützt. Er ist Ansprechpartner in allen Fragen der Jugendarbeit. Der Bezirkstag erfüllt seine Verpflichtungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, in dem er den BezJR und die Jugendbildungsstätten mit ausreichend Mitteln für seine Arbeit ausstattet. Die grundlegenden Rahmenbedingungen und (pädagogischen) Zielsetzungen für die finanzielle Ausstattung werden einvernehmlich mit dem BezJR und den JuBis im Grundlagenvertrag und im bezirklichen Kinder- und Jugendprogramm vereinbart. In der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit agieren Bezirksjugendring und Jugendbildungsstätten unabhängig und frei.
  • Beim Bezirksjugendring ist eine Fachstelle „Politische Bildung“ eingerichtet. Auch in den oberbayerischen Jugendbildungsstätten ist das entsprechende Angebot gegenüber dem Stand von 2019 ausgeweitet. Für entsprechende Maßnahmen der Jugendarbeit gibt es ausreichende Fördermöglichkeiten. Die Finanzierung wird durch den Bezirk Oberbayern gewährleistet.

Jugendbildungsstätten:

  • Die Bedarfe für Angebote der Jugendbildungsstätten in den einzelnen Teilregionen/Landkreisen des Bezirks Oberbayern sind eruiert. Die Bildungsstätten des Bezirks Oberbayern haben ihre Angebote auf die Bedarfe der einzelnen Teilregionen/Landkreise abgestimmt. Dadurch ist ein flächendeckendes Angebot von Bildungsangeboten durch die Jugendbildungsstätten gewährleistet.

Handlungsfeld: Unbegleitete Minderjährige und junge volljährige Geflüchtete

Ziel:

  • Die Kosten sowohl für unbegleitete Minderjährige, vor allem aber für junge volljährige Erwachsene, die nach dem Jugendhilferecht gefördert werden, werden vom Freistaat vollumfänglich übernommen.

Themenfeld: Umweltpolitik

Globales Ziel: Klimaneutraler Bezirk Oberbayern bis 2030 auch in eigenen Einrichtungen und den kbo.

Ausrufung des Klimanotstandes

Ziel:

  • Alle Entscheidungen werden auf ihre Auswirkungen auf das Klima bewertet.
  • Es werden regelmäßig eine CO2- und Energiebilanz für den Bezirk im gesamten Wirkungskreis nach dem Verursacherprinzip als Bilanzierungsprinzip erstellt, um u.a. eine Identifizierungsmöglichkeit der problemhaften Bereiche zu ermöglichen.
  • Ein Klimaschutzkonzept mit Maßnahmenplan und Definition von Meilensteinen bis zur Erreichung der Klimaneutralität ist erstellt, befindet sich in der Umsetzung und wird regelmäßig evaluiert.

Handlungsfeld: Vorbildliches nachhaltiges Bauen im Bezirk

Ziele:

  • Der Bezirk Oberbayern realisiert in Sanierungen und Neubauten inklusive Betrieb Klimaneutralität. Hierbei wird durch eine Ökobilanzierung auch die Nutzung der Baustoffe (graue Energie) berücksichtigt.
  • Dabei sind bei Neubauten Nullenergie, Passivhaus-Standard bzw. Plusenergiehaus-Standard der Regelfall.

Maßnahmen:

  • Maximale Nutzung der Sonnenenergie von Fassaden und Flachdächern in Kombination mit Begrünung – über die Eigennutzung hinaus.
  • Lebenszyklusberechnungen mit einer Ökobilanzierung
  • Recyclingfähigkeit der Baumaterialien wird berücksichtigt.
  • Schadstofffreier bzw. -armer Baustoffe werden eingesetzt.
  • Einplanung von Nistmöglichkeiten z.B. für Vögel und Fledermäuse bei der energetischen Gebäudesanierung und beim Neubau.

Handlungsfeld: Betrieblicher Umweltschutz

Ziele:

  • Der Energie- und Ressourcenverbrauch der Verwaltungsgebäude und der bezirkseigenen Einrichtungen ist erfasst und wird regelmäßig fortgeschrieben.
  • Die Bezirksverwaltung und die Einrichtungen sind CO2-neutral.

Handlungsfeld: Naturschutz und Landwirtschaft

Ziele Landwirtschaft

  • Alle bezirkseigenen Flächen, die landwirtschaftlich genutzt werden, sind bis zum Jahr 2022 auf Ökolandbau umgestellt.
  • Das Agrarbildungszentrum in Landsberg/Lech ist auf ökologischen Landbau umgestellt, die Unterrichtseinheiten fußen auf den aktuellen ökologischen Standards.

Ziel: Naturschutz

  • Der Bezirk Oberbayern ergreift alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz intakter Moorlandflächen und zur Wiedervernässung. Dazu ist ein verbindlicher Maßnahmenkatalog aufgestellt, der insbesondere das Donaumoos berücksichtigt.

Maßnahmen:

  • Für Moorflächen, die derzeit bewirtschaftet werden: Schaffung von Anreizen für die Umnutzung der Flächen in Richtung einer extensiven Bewirtschaftung, vor allem aber für die Bewirtschaftung mit Nasskulturen (Paludikulturen).
  • Klimazertifikate, auf Grundlage der eingesparten CO2-Mengen, werden ausgegeben.
  • Es findet jährlich ein vom Bezirk Oberbayern organisierter Tag/eine Woche der Artenvielfalt statt, um die Kommunen Oberbayerns in ihrem Bestreben für mehr Naturschutz zu unterstützen.

Handlungsfeld: Bienen

Ziele:

  • Die Fachberatung ist personell und finanziell gestärkt. (Vergleich zu 2019)
  • Durch eine optimale Ausbildung ist die Berufs- und Nebenerwerbsimkerei gestärkt.
  • Die nachhaltige, ökologische Imkerei ist stärker in den Mittelpunkt gerückt.
  • Es sind neue Lebensräume für Bienen und Insekten z.B. durch bunte Äcker, Gärten und Wiesen geschaffen.

Handlungsfeld: Fische

Ziele:

  • Ein Mindestwasserleitfaden existiert.
  • Es finden regelmäßig runde Tische zu bestimmten Themen im Konfliktfeld von Fischereifachberatung und Naturschutzorganisationen wie Biber, Fischotter, Kormoran … statt.

Themenfeld Bezirksverwaltung

Ziele:

  • Die Bezirksverwaltung ist zukunftssicher aufgestellt. Moderne Personalpolitik orientiert sich an den Grundsätzen der Charta der Vielfalt und achtet alle Diversitätsdimensionen bei der Personalauswahl und -entwicklung.
  • Die Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf wird durch eine flexible Arbeitszeitgestaltung und die Ermöglichung mobiler Arbeit sichergestellt.
  • Die Verwaltung ist barrierefrei. Dazu gehört neben dem barrierefreien Zugang insbesondere der Schriftverkehr, die Erstellung von Bescheiden sowie die online-verfügbaren Unterlagen und der Internetauftritt (soweit noch nicht vollzogen).
  • In der Verwaltung wird die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigtenquote von Menschen mit Behinderung um mindestens 50 % überschritten.
  • Die Ausbildungsquote für Menschen mit Behinderung beträgt mindestens 5 %.
  • Die Belegschaft spiegelt die gesellschaftliche Wirklichkeit wider.
  • Inklusion wird als Querschnittsaufgabe verstanden. Eine Stabsstelle ist geschaffen.

Maßnahmen:
1. Der Bezirk Oberbayern unterzeichnet die Charta der Vielfalt und führt regelmäßig Veranstaltungen durch.

  1. Bei allen Personalmaßnahmen werden die Diversitätsdimensionen beachtet.
  2. Flexible Arbeitszeiten und die Einführung mobiler Arbeit als Standard sowie das Angebot von Hub-Arbeitsplätzen schaffen Flexibilität und fördert die Mitarbeiterbindung.
  3. Die MVV-Kosten für das Job-Ticket werde analog dem Landkreis München übernommen.
  4. Die München-Zulage wird analog dem Landkreis München für alle Mitarbeitende übernommen. Es wird geprüft, inwieweit ähnliche Anreize für die Beamtinnen und Beamten geschaffen werden können.
  5. Es werden breite Qualifizierungsprogramme für sog. „Quereinsteiger*innen“ geschaffen. Die Führungskräfte werden entsprechend geschult.
  6. Die Maßnahmen des Gleichstellungskonzepts werden konsequent umgesetzt.
  7. Die Verwaltung versendet Bescheide zusätzlich in einfacher Sprache.
  8. Es werden Außenarbeitsplätze für WfBM-Beschäftigte geschaffen.
  9. Die Finanzverwaltung führt Genderbudgeting ein.
  10. Es werden gezielt Menschen mit Migrationshintergrund eingestellt.
  11. Es finden regelmäßig interkulturelle Schulungen für alle Mitarbeitenden statt.
  12. Die Rahmenbedingungen für die Mitarbeitenden unterstützen die Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf.

Handlungsfeld Gemeinwohl

Der Bezirk Oberbayern ist dem Gemeinwohl verpflichtet und erstellt eine Gemeinwohlbilanz,. Sie ermöglicht Transparenz über die selbst definierten Ziele und einen ständigen Verbesserungsprozess der in der Bilanz gemessenen Kategorien. Zusätzlich zum Jahresabschluss stellt die Verwaltung regelmäßig die Gemeinwohlbilanz mit Vorschlägen zu deren Verbesserung vor. Der Bezirk initiiert diesen Prozess auch in seinen Betrieben und Beteiligungen.

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