Konsequente Barrierefreiheit in den Impfzentren

Eine sorgfältige, barrierefreie Information über die Impfung gegen das Coronavirus und die Barrierefreiheit der Impfzentren sind notwendig Voraussetzung dafür, dass sich alle Menschen, die sich impfen lassen möchten, auch impfen lassen können.

Die Landratsämter und kreisfreien Städte müssen dafür Sorge tragen, dass sowohl die Kommunikation im Vorfeld als auch die Gegebenheiten vor Ort so gestaltet werden, dass allen Menschen ein einfacher Zugang möglich ist. Wir fordern, dass die Informationsbriefe in leichter Sprache zur Verfügung stehen, das Personal vor Ort gut informiert im Umgang mit Menschen mit Behinderungen ist und dass die Zentren vor Ort barrierefrei zugänglich sind.

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Menschen mit einer Hörbehinderung Anspruch auf die Übersetzung durch eine/n Gebärdendolmetscher*in haben. Darum soll der Bedarf für eine/n Gebärdendolmetscher*in bereits bei der Terminbuchung erfasst werden, sodass diese Kosten als sog. „notwendige Kosten“ von den Impfzentren direkt getragten werden können.