Resolutionsantrag zur Sicherstellung des Fortbestands der Sozialpsychiatrischen Dienste

Resolution

Der Oberbayerische Bezirkstag appelliert an die Bayerische Staatsregierung, die finanzielle Lücke, die durch den Ausstieg der Krankenkassen aus der Finanzierung der Sozialpsychiatrischen Dienste (durchschnittlich 18 %) entstanden ist, zu schließen.

Begründung:

Die Sozialpsychiatrischen Dienste nehmen in Bayern bei der Versorgung psychisch kranker Menschen eine unverzichtbare Aufgabe wahr. Sie sind zuständig für Beratung, für vor- und nachsorgende Hilfen und teilweise auch für Krisenintervention. Da die Krankenkassen zum

1. Januar 2003 ihren Finanzierungszuschuss eingestellt haben, ist bei den Diensten eine bedrohliche Situation entstanden. Ein durch die bestehende Finanzierungslücke drohender Stellenabbau muss verhindert werden.

Die Sozialpsychiatrischen Dienste haben mit dazu beigetragen, dass die Verweildauer in den psychiatrischen Kliniken und bzw. oder die Unterbringung in stationären Einrichtungen stark zurückgegangen ist. Beim Wegbrechen dieser anerkannten Versorgungsstruktur droht hier ein gewaltiger Rückschritt, der mittelfristig zu einer Zunahme der stationären Unterbringungen und damit neben einer fachlich und menschlich nicht vertretbaren Situation, auch zu einer weiteren Kostensteigerung führen wird.

Martina Neubauer

Sprecherin von B 90/Die Grünen