Antrag zur Förderung kommunaler Güter

Antrag zur Bitte um Beendigung des Ausschlusses von
kommunalen Gütern von Förderungen im Rahmen des
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER), der so genannten „zweiten Säule“ durch das Bayerische
Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Weber,
sehr geehrte Kollegen,

ich stelle hiermit folgenden Antrag mit Bitte um Behandlung in der nächsten Sitzung:
Der Fachausschuss für Umwelt und Fischereiwesen des Bayerischen Bezirketages bittet die Staatsregierung um die Beendigung des Ausschlusses von kommunalen Gütern von
Förderungen im Rahmen des Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der so genannten „zweiten Säule“.

Hintergrund:
Der Betriebsleiter der Güterverwaltung des Bezirks Oberbayern, Herr Schwerdtner hat bei einem Besuch der Grünen Fraktion im November 2021 erläutert, dass ein Umbau hin zu einer ökologischen Bewirtschaftung finanziell schwierig darstellbar ist.
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten habe dargelegt, dass die Förderung der ersten Säule der GAP ab 2023 gesenkt wird, aber kommunale Gebietskörperschaften von der Stärkung der zweiten Säule aus dem ELER nicht profitieren können. Grund dafür seien Bundes oder EU-Regelungen.
Der Antragssteller Bezirksrat Buchwieser hat daraufhin dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir,
in dieser Sache geschrieben und eine Antwort erhalten.
Dabei führt das Bundeslandwirtschaftsministerium aus, dass es durchaus in der Kompetenz des Freistaats Bayern liegt, eine
Förderung durch die zweite Säule zu gewähren. Der Antrag im Folgenden hat das Ziel der Beendigung des
Förderausschlusses.

Begründung:

  1. Der Freistaat hat mit seinem Klimaschutzgesetz die
    kommunalen Gebietskörperschaften gebeten, ebenfalls bis 2030
    die Klimaneutralität zu erreichen. Die Umstellung von einer
    ressourcenintensiven zu einer ressourcenschonenden
    biologischen Wirtschaftsweise führt zu einer Minderung von
    Treibhausgaseni. Ein Förderausschluss der erhöhten Mittel der 2.
    Säule steht dem Ziel des Klimaschutzgesetzes entgegen.
  2. Der Freistaat hat sich nach dem erfolgreichen Volksbegehren
    „Rettet die Bienen“ verpflichtet, eine Verdreifachung des
    Ökolandbaus bis 2030 in Bayern zu erreichen. Dazu sind die
    öffentlichen und insbesondere kommunal getragenen
    Landwirtschaftsbetriebe wichtige Partner. Eine Förderausschluss
    widerspricht diesem Ziel.
  3. Eine Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung beinhaltet oft
    Ertragseinbußen und Mehraufwendungen in der Bearbeitung der
    Felder. Die Folge sind finanzielle Einbußen. Das bedeutet, dass
    die bisherige Verordnung oder Rechtslage zu einer
    Benachteiligung der öffentlich geführten Landwirtschaften
    gegenüber den anderen Marktteilnehmern führt, wobei diese
    zusätzlich eine Vorbildfunktion erfüllen sollten.

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