PM zum Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz

Pressemitteilung 1.5.2016

Kritik am vorgelegten Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Bezirketag

Die Fraktion der Grünen Bezirksrät*innen im Bayerischen Bezirketag kritisiert den vorgelegten Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz scharf.

Die Erwartungen, die an die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes geknüpft waren, nämlich die Herausführung der Menschen mit Behinderungen aus dem bisherigen Fürsorgesystem und die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe hin zu einem modernen Teilhaberecht, sind durch den vorgelegten Referentenentwurf (vom 26.04.2016) bitter enttäuscht worden.

Ihre Kritik: Die Einkommens- und Vermögensanrechnung von Menschen mit Behinderungen bleibt bestehen. Neue Leistungsformen stehen sich künftig konkurrierend gegenüber. Das selbstbestimmte Leben wird eher eingeschränkt statt ausgebaut. Große Komplexeinrichtungen können profitieren, kleine dezentrale Strukturen zahlen drauf. Ein deutlicher Rückschritt auf dem Weg zu Inklusion und Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention(UN-BRK).

„Der vorgelegte Gesetzesentwurf wird dem Wunsch der Menschen mit Behinderung auf ein stärker selbst bestimmtes Leben – sowohl im Wohn- als auch im Arbeitsbereich – nicht gerecht“, so Petra Tuttas, Bezirksrätin und Mitglied im Hauptausschuss des Bezirketags.

„Unsere Hoffnungen richteten sich auf die Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes noch in dieser Legislaturperiode. Jetzt – nach langem Warten – erkennen wir, dass eine große Chance vertan wurde“, so Hofmeister-Streit, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Bezirketag.

 

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