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    Forstwirtschaftspläne nach Aspekten der Ökologie und Nachhaltigkeit ausrichten

    Initiative:

    Antrag

    82/AN/004/2021

    Antragsdatum:

    28.01.2021

    Abstimmung im Bezirksausschuss

    Status:

    Abgeschlossen

    Inhalt der Initiative

    Anlass der Initiative

    Die Forstwirtschaftspläne werden alle 20 Jahre neu aufgelegt. Grund genug, die Ausrichtung der Pläne in den Blick zu nehmen.

     

    Antragstext

    Antrag auf Ausrichtung der Forstwirtschaftspläne für Gut Gern und Taufkirchen nach Aspekten der Ökologie und Nachhaltigkeit sowie Anpassung an den Klimawandel und an Prinzipien von Natur- und Landschaftsschutzgebieten

    Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen beantragt, dass der Forstwirtschaftsplan für Gut Taufkirchen in der nächsten Sitzung des Ausschusses Bau, Umwelt und Energie präsentiert und diskutiert wird und die in diesem dargelegt und diskutiert werden. Laut Auskunft der Gutsleitung wurde der Plan am 23.8.2019 beauftragt, jedoch anscheinend noch nicht fertiggestellt, da eine entsprechende Mitteilung in einer Anfrage Ende November 2020 unterblieb.

    Gleichzeitig soll der Ausschuss hinsichtlich der Verfahrensweise mit einem neuen Forstwirtschaftsplan für das Gut Gern (Gabersee), der bis 31.12.2021 (Ende des bisherig gültigen) zu erstellen ist, Plangrundsätze für diesen unter nachhaltigen, ökologischen (dem Klimawandel angepassten) Aspekten erörtern und wie diese in dem Procedere der Erstellung berücksichtigt werden können. Eine Behandlung dieses Themas sowie Beauftragung und Erstellung erscheint angesichts des Endes des bestehenden Forstwirtschaftsplans dringend geboten.

     

    Begründung

    Die Bezirksgüter verfügen über 232 ha Körperschaftswald, davon auf Gut Gern (Gabersee) 66,9 ha und auf Gut Taufkirchen 9,8 ha. Die Gutachten für Haar (31.12.2034) und Gabersee (31.12.2021) sind demnach (noch) gültig. Laut Auskunft der Gutsleitung wurde „für die Erstellung eines neuen Forstwirtschaftsplans für den Betriebsteil Taufkirchen/Vils (der alte ist planmäßig am 31.12.2019 ausgelaufen ist) am 23.08.2019 ein Werkvertrag zwischen dem AELF Erding und einem ortsansässigen Forstsachverständigen geschlossen. Der neue Vertrag bzw. das Gutachten wird für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2039 erstellt.“

    Die Körperschaftswälder werden auf der Grundlage von forstbetrieblichen Gutachten und Forstwirtschaftsplänen, die von den staatlichen Forstämtern erstellt werden, bewirtschaftet. Vor dem Hintergrund der neuartigen Waldschäden durch Trockenheit (besonders bei der Fichte) und Schädlingsbefall durch „Stress“ des aktuellen Baumbestandes in Folge des Klimawandels müssen neue Grund-sätze für die Nachhaltigkeit der forstwirtschaftlichen Richtlinien erstellt werden mit Auswirkungen auf zukunftsgerichtete Forstwirtschaftspläne. Zu den originären Aufgabenfeldern des Bezirks gehört eher nicht die Forstwirtschaft unter betriebswirtschaftlichen Punkten, die Forstwirtschaftspläne im Fokus haben, zu betreiben, sondern viel eher unter dem bestehenden Aufgabenfeld Natur- und Landschaftsschutz zum Erhalt von gesunden „natürlichen“ Waldflächen. Ziel könnte die Entwicklung der Waldflächen auf den Bezirksgütern analog von Kriterien in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sein.

    PDF

    Initiatoren

    Dr. Eckart Stüber

    Verlauf der Initiative

    Link zur Vorlage

    Ausschuss für Bau, Umwelt und Energie
    23. März 2021
    Diskussion im Ausschuss für Bau, Umwelt und Energie
    Beschluss

    1. Der Ausschuss für Bau, Umwelt und Energie empfiehlt dem Bezirksausschuss den Antrag
    Nr. 1 der Fraktion B90/Die Grünen vom 28.01.2021 abzulehnen.
    2. Der Bezirksausschuss lehnt den Antrag der Fraktion B90/Die Grünen vom 28.01.2021 zur
    Ausrichtung der Forstwirtschaftspläne für Gut Gern und Taufkirchen nach Aspekten der
    Ökologie und Nachhaltigkeit sowie Anpassung an den Klimawandel und an Prinzipien von
    Natur- und Landschaftsschutzgebieten ab.

    Abstimmung
    Ja: 0, Nein: 14
    Link zur Sitzung

    Bezirksausschuss TOP 16
    25. März 2021
    Diskussion und Abstimmung im Bezirksausschuss
    Beschluss

    Der Bezirksausschuss lehnt den Antrag der Fraktion B90/Die Grünen vom 28.01.2021 zur Ausrichtung der Forstwirtschaftspläne für Gut Gern und Taufkirchen nach Aspekten der Ökologie und Nachhaltigkeit sowie Anpassung an den Klimawandel und an Prinzipien von Natur- und Landschaftsschutzgebieten ab.

    Abstimmung
    Ja: 3, Nein: 10
    Link zur Sitzung

    Bewertung der Initiative mit Ausblick

    Status

    Abgeschlossen

    Umsetzungszeitpunkt

    Entfällt, da abgelehnt.

    Umsetzungsmaßnahme

    Entfällt, da abgelehnt.

    Ergebnis

    abgelehnt

    Resümee bzw. Bewertung des Ergebnisses

    Bereits im Umweltausschuss gab es eine recht hitzige Debatte über die Abstimmung und über die verfahrenstechnische Frage, ob nun über den Antrag selbst oder über die Beschlussvorlage abgestimmt wird. Diese Frage bedarf noch einer grundsätzlichen Klärung.
    Anstatt über den Antrag ließ der Vorsitzende über die Beschlussvorlage abstimmen. Bevor die Mitglieder der GRÜNEN im Ausschuss ihr Abstimmungsverhalten anpassen konnten, schloss der Sitzungsleiter die Abstimmung. Somit entstand der Eindruck, dass die Antragsteller der Ablehnung des eigenen Antrags zustimmten. Dieser Eindruck wurde im folgenden Bezirksausschuss revidiert.

    Die Auszüge aus den Forstwirtschaftsplänen waren sehr lückenhaft. Deshalb werden wir uns im Arbeitskreis Umwelt weiterhin mit der Thematik befassen.

    Für den nächsten Umweltausschuss haben wir eine Wiederholung der Abstimmung beantragt:
    https://gruene-fraktion-oberbayern.de/initiativen/wiederholung-einer-abstimmung-im-umweltausschuss/

    Konsequenz

    Weitere Anfrage zu den Hintergründen der Forstwirtschaftspläne und grundsätzliche Klärung des Abstimmungsverfahrens.

    Autor*in

    • Dr. Eckart Stüber

      Bezirksrat für den Stimmkreis Weilheim-Schongau

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