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    Anfrage zur Untersützung beim Inklusionscamp im Rahmen der Eingliederungshilfe

    Initiative:

    Anfrage

    Antragsdatum:

    27.01.2022

    Antwort

    Status:

    Abgeschlossen

    Inhalt der Initiative

    Anlass der Initiative

    Anlass der Anfrage ist das Inklusioncamp für Kinder mit und ohne Einschränkungen, das die Audi Schanzer Fußballschule in den Pfingstferien 2022 erstmalig veranstaltet.

    Antragstext

    Besteht im Rahmen der Eingliederungshilfe die Möglichkeit Kinder mit Behinderung bzw. deren Eltern zu unterstützen, um die Teilnahmegebühren zu bestreiten und diese besondere Form der Teilhabe zu ermöglichen bzw. zu fördern?

    Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

    Das Inklusionscamp bietet sicher für Kinder mit und ohne Behinderung eine gute Möglichkeit, gemeinsam aktiv zu werden.

    Begründung

    PDF

    Initiatoren

    Joachim Siebler

    Verlauf der Initiative

    Link zur Vorlage

    Bewertung der Initiative mit Ausblick

    Status

    Abgeschlossen

    Umsetzungszeitpunkt

    Umsetzungsmaßnahme

    Ergebnis

    Der Bezirk Oberbayern finanziert behinderungsbedingte Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder im Vorschulalter mit einer dauerhaften wesentlichen geistigen, körperlichen und/oder seelischen Behinderung oder die von einer Behinderung bedroht sind. Bei Schulkindern ist der Bezirk Oberbayern nur für Kinder mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen zuständig. Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung ist ab dem Schuleintritt das örtliche Jugendamt zuständig.
    Eine Finanzierung von Teilnahmegebühren kommt nur dann in Betracht, wenn diese Maßnahme als solche die Voraussetzungen der Eingliederungshilfe erfüllt. Das ist bei einem Fußball Camp nicht von vorneherein klar.
    Eingliederungshilfemaßnahmen sind meist langfristig angelegt und dauern mehrere Wochen, Monate und Jahre. Es bestehen zwischen dem Anbieter einer Leistung und dem Bezirk Vereinbarungen über die Leistung und deren Finanzierung. Wenn dies nicht der Fall ist, ein Eingliederungshilfebedarf besteht und das Ziel der Eingliederungshilfe mit der Maßnahme erreicht werden kann, kann ggf. eine Finanzierung über das persönliche Budget erfolgen.

    Sollte die Maßnahme als solches keine Eingliederungshilfeleistung sein, dann können auch keine Teilnahmegebühren übernommen werden.
    Allenfalls können im Rahmen der Teilnahme besondere behinderungsbedingte Aufwendungen, die eine Teilnahme ermöglichen übernommen werden.
    Ob die Teilnahme an einem Fußballcamp im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen werden kann, müsste im Einzelfall geprüft werden. Hier käme als mögliche Leistung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Betracht.
    Des Weiteren ist die Teilnahme an einem genannten Inklusionscamp keine privilegierte Hilfe, wie zum Beispiel ein Schulbegleiter für ein Kind im Rollstuhl. Die angefragte Maßnahme dient ggf. der sozialen Teilhabe.
    Zudem müssten hierbei auch die finanziellen Verhältnisse der Eltern (Einkommen und Vermögen) geprüft werden, ob ein Kostenbeitrag zu leisten wäre.

    Alternativ könnten die Sorgeberechtigten auch Angebote der offenen Hilfen in Erfahrung bringen.

    Resümee bzw. Bewertung des Ergebnisses

    Die Antwort liefert einen Einblick, unter welchen Voraussetzungen die Eingliederungshilfe im konkreten Fall unterstützen kann.

    Im weiteren Verlauf werden wir die Leistungen der in der Antwort genannten Offenen Hilfen ergründen.

    Konsequenz

    Im weiteren Verlauf werden wir die Leistungen der in der Antwort genannten Offenen Hilfen ergründen.

    Autor*in

    • Joachim Siebler
      Joachim Siebler

      Bezirksrat aus Ingolstadt, Betreuung der Region 10 zu Fragen des Bezirks

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