Initiative:
Anfrage
Antragsdatum:
23.11.2022
AntwortStatus:
Abgeschlossen
Inhalt der Initiative
Anlass der Initiative
In den kommenden Jahren wird das KJSG sukzessive umgesetzt. Bereits im kommenden Jahr starten ausgewählte erste Jugendämter gemeinsam mit den bayerischen Bezirken mit der Modellphase.
Die Jugendämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten stellen sich bereits fachlich und personell auf die Umstellung ein. Die größte – auch personelle Änderung – wird die Übernahme der gesamten Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche durch die Städte und Landkreise sein. Damit wird die Hilfe für Kinder und Jugendliche sowie ihrer Familien dann aus einer Hand kommen.
Um dies fachlich gut abbilden zu können, wird vor Ort bereits die Qualifizierung der Mitarbeitenden vorangetrieben und es gibt Diskussionen mit Blick auf die künftige Ausgestaltung der Stellenpläne.
In diesem Zusammenhang fallen auch bei den Bezirken Stellen weg.
Antragstext
Wir fragen an:
- um wie viele Stellen (VzÄ) es sich beim Bezirk Oberbayern handeln wird, die im Zuge der Verlagerung nicht mehr mit dem Thema Eingliederungshilfe für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen befasst sein wird.
- Wie viele Stellen (VzÄ) sind in den Querschnittsbereichen (z.B. Rechtsabteilung) von den Veränderungen betroffen und fallen künftig weg.
Begründung
Initiatoren
Martina Neubauer
Bewertung der Initiative mit Ausblick
Status
Abgeschlossen
Umsetzungszeitpunkt
Umsetzungsmaßnahme
Ergebnis
Von der Bezirksverwaltung werden konkret 90 Vollzeitstellen lokalisiert, die durch die Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes bis zum Jahr 2028 wegfallen. Zu weiteren Stellen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angabe gemacht werden, weil die konkrete Ausgestaltung der Eingliederungshilfe im SGB VIII derzeit noch ungeklärt ist.
In der Antwort kommt die Skepsis zum Ausdruck, dass die Ausführungsgesetze rechtzeitig bis zum Jahr 2027 erstellt sind.
Resümee bzw. Bewertung des Ergebnisses
Es bleibt zu beobachten, wie die Einglierungshilfe im SGB VIII ausgestaltet wird und ob die Reform im geplanten Zeitraum bis 2028 umgesetzt wird.