Antrag zur C02-neutralen Verwaltung der bayerischen Bezirke bis 2030
Empfehlung einer C02-neutralen Verwaltung der bayerischen Bezirke bis 2030 und Schaffung eines Fachausschusses Klimaschutz zur Unterstützung der bayerischen Bezirke
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Weber,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich bitte Sie um Diskussion und Unterstützung der folgenden Empfehlung bzw. Antrags an die Vollversammlung des bayerischen Bezirketags:
,,Die Vollversammlung des Bayerischen Bezirketag möge beschließen:
1. Der Bayerischen Bezirketag unterstützt die im Bayerischen Klimaschutzgesetz Art. 3 Satz 3 dargelegte Empfehlung, dass die kommunalen Gebietskörperschaften eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz, bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und der Bewirtschaftung ihrer Grundstücke mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. Der Bayerische Bezirketag übernimmt für sich selbst dieses Ziel und empfiehlt den eigenen Mitgliedern, dieses Ziel zu übernehmen.
2. Der Bayerische Bezirketag unterstützt die bayerischen Bezirke zur Erreichung in Absatz 1 genannten Ziels durch die Schaffung eines Fachausschusses Klimaschutz bis spätestens zur nächsten Wahlperiode. Dieser soll u.a. den Austausch von Erfahrungen, Unterstützung bei der Erstellung von Maßnahmeplänen und ggf. eine Koordinierung der Aktivitäten wie z.B. Monitoring der CO2-Emmissionen ermöglichen. Bis dahin wird ein Unterausschuss Klimaschutz eingerichtet, zu dem die Klimaschutzbeauftragten der Bezirke regelmäßig eingeladen werden.“
Begründung:
zu Punkt 1:
Im Bayerischen Klimaschutzgesetz Art. 3 ist formuliert:
„Vorbildfunktion des Staates“
(1) Die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Bayern nehmen Vorbildfunktion beim Klimaschutz wahr, insbesondere bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. 2Staatliche Grundstücke, insbesondere Wald- und Moorflächen sowie Gewässer in staatlicher Unterhaltslast, werden in Ãœbereinstimmung mit den Zielen dieses Gesetzes bewirtschaftet.
(2) Die staatlichen Erziehungs- und Bildungsträger sollen über Ursachen und Bedeutung des Klimawandels sowie die Aufgaben des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel aufklären und das Bewusstsein für die Mitwirkung des Einzelnen fördern.
(3) Den kommunalen Gebietskörperschaften wird empfohlen, entsprechend der Abs. 1 und 2 zu verfahren.“
Dieser Empfehlung nachzukommen ist ein wichtiger Baustein kommunalen Handelns zur Bewältigung der Klimakrise.
2.
Die Dringlichkeit und der Umfang der Aufgaben, die nötig sind, damit die bayerischen Bezirke bis 2030 klimaneutral wirtschaften, ist immens und die Schwierigkeiten dürfen nicht unterschätzt werden.
Bisher ist noch kein Bezirk klimaneutral, nur wenige haben einen Maßnahmenplan entsprechend entwickelt. Auch entsprechende Organisationsstrukturen und Personalressourcen sind nur teilweise vorhanden.
Der Bayerische Bezirketag hat nach Möglichkeiten die bayerischen Bezirke zu unterstützen, der Empfehlung des Freistaats Bayern nachzukommen. Auf institutioneller Ebene ist die Schaffung eines Fachgremiums Klimaschutz die geeignete Lösung, den Austausch und Weitergabe von Erfahrungen zu ermöglichen. Derzeit gibt es bereits den Fachausschuss für Umwelt und Fischereiwesen. Dieser hatte seinen Schwerpunktsetzung besonders in der letzten Legislaturperioden im Bereich Fischereiwesen.
Jedoch bedarf es eines Gremiums, das sich in der Zusammensetzung aus den Treibern für den Klimaschutz aus den jeweiligen Bezirken zusammen setzt, das sich ein ambitioniertes Programm aufsetzen kann und somit noch effizienter und wirkungsvoller die bayerischen Bezirke im Klimaschutz begleitet.
Vorteile für die Bezirke:
Eine gemeinsame Koordination der Beauftragten der Bezirke ermöglicht z.B. eine gemeinsame Maßnamenpriorisierung, ein abgestimmtes Monitoring der C02-Emissionen, ein gemeinsames Vorgehen im Bereich klimaneutrales Beschaffungswesen (z.B. Erstellung eines entsprechenden Katalogs).
Somit muss nicht jeder Bezirk eigenständige Lösungen produzieren, sondern kann von der Arbeit der anderen Bezirke profitieren. Dies führt auch zu größerer Gewährleistung des Erfolgs wie auch zu mehr Kosteneffizienz.