Antrag zur Betreuung von Hilfebedarfsgruppen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
Antrag für den Gesundheits- und Sozialausschuss am 15.10.2009
Als Übergangslösung wird bei der Ermittlung des Hilfebedarfs von Werkstattbeschäftigten in WfbM das Modell Mittelfranken zur Interpretation der in der Rahmenleistungsvereinbarung vereinbarten Kriterien übernommen.
Begründung:
Der Kriterienkatalog zur Definition des zusätzlichen Hilfebedarfs, der in der Rahmenleistungsvereinbarung für Werkstätten für Menschen mit Behinderung vereinbart wurde, ist aus fachlicher Sicht nicht geeignet, den ggf. zusätzlichen Hilfebedarf pro Person zu erheben. Vor allem die Interpretation nach dem Wortlaut führt zu einer Fehldiagnose, da diese Kriterien ursprünglich zur Beschreibung des Hilfebedarfs von Menschen mit einer Körperbehinderung entwickelt wurden, nicht jedoch für Menschen mit geistiger Behinderung.
Bis ein geeignetes Verfahren in Abstimmung mit den Einrichtungen gefunden wird, bietet sich eine Übergangslösung an, wie sie beispielsweise in Mittelfranken angewendet wird.
Dort wurde eine Interpretationshilfe für die Punkte 6 und 7 der Kriterien der Rahmenleistungsvereinbarung beschlossen. Diese Interpretationshilfe ist geeignet, den Hilfebedarf von Menschen mit geistiger Behinderung auf der Basis der vereinbarten Kriterien der Rahmen-leistungsvereinbarung zu beschreiben. Die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege hat in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass sie mit dieser Vereinbarung einverstanden wäre.
Martina Neubauer und Waltraud Gruber
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