Antrag „Pestizidfreie Bezirksflächen“

Wildkrautbehandlung mit Heißwasser

Antrag: Pestizidfreie Bezirksflächen

 

Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,

wir bitten um Behandlung unseres Antrags im öffentlichen Teil der Plenumssitzung des Bezirkstages von OBB. Der Bezirkstag möge beschließen: Auf Flächen, die dem Bezirk Oberbayern gehören, sollen die höchstmöglichen Standards für den Schutz der Umwelt, des Wassers, des Bodens, der Artenvielfalt und der Menschen gel-ten. Der Bezirk Oberbayern lehnt daher den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzen-schutzmitteln auf allen bezirkseigenen Flächen grundsätzlich ab.

 

1. Bei der Bewirtschaftung von bezirkseigenen Flächen werden ab sofort keine che-misch-synthetischen Pflanzenschutzmittel mehr eingesetzt.

2. Der Bezirk Oberbayern wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einsetzen, dass diese Bestimmungen analog in allen bezirkseigenen Unternehmen umgesetzt werden.

3. Beim Abschluss oder der Verlängerung von Pachtverträgen wird der Bezirk Oberbay-ern auf eine Klausel bestehen, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die nicht nach §16 der EU-Verordnung 834/2007 zugelassen sind, auf bezirkseigenen Flächen ausschließt. Im Rahmen der laufenden Verträge wird der Betreiber über den Wunsch des Bezirks vorab informiert, dass künftig auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichtet werden soll.

 

Begründung

Pestizide stellen eine Gefahr für unsere Umwelt und oft auch für unsere Gesundheit dar. Be-sonders erwähnt seien Pestizide mit den Wirkstoffen Glyphosat und Thiacloprid.

⁃ Glyphosat ist ein in hohem Maße umstrittenes Totalherbizid, das starke negative Aus-wirkung auf die Artenvielfalt hat, giftig für Wasserorganismen ist, und für Menschen gesund-heitliche Risiken birgt.

⁃ Thiacloprid ist ein Insektengift aus der Wirkstoffklasse der Neonicotinoide, die nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen für das Bienensterben eine besonders große Ver-antwortung haben.

 

Der Bezirk setzt mit diesem Beschluss ein wichtiges Zeichen. Es gibt inzwischen immer mehr Kommunen, die vormachen, dass sie andere Möglichkeiten haben, gegen Unkräuter und Schädlinge vorzugehen.

Eine bedeutsame Wirkung kann der Bezirk OBB erzielen, wenn er Pächtern Vorgaben setzt, Pestizide künftig mit ökologisch verträglichen Methoden zu ersetzen. Die Vorgaben gelten bindend nur für Neuverträge, bzw. ab dem Zeitpunkt von Vertragsänderungen. Der Aus-schluss von Pestiziden auf Pachtflächen ist nicht automatisch mit einer Umstellung auf öko-logische Landwirtschaft verbunden. Es ist dennoch sinnvoll, die Öko-Verordnung der EU (834/2007) zu erwähnen und darin zugelassene Pflanzenschutzmittel auszunehmen, um nicht versehentlich auch die Nutzung von Wirkstoffen natürlichen Ursprungs zu verbieten.

Elisabeth Janner (Bezirksrätin)

Petra Tuttas(Fraktionsvorsitzende)

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