Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten für HeimbewohnerInnen

Antrag

Der Sozialausschuss möge beschließen:

Zukünftig werden die Bestattungskosten für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, die mittellos und ohne Angehörige versterben, vom Bezirk Oberbayern übernommen. Der Bezirk Oberbayern wird Leistungen aus den von den Heimbewohnern abgeschlossenen Bestattungsversicherungen nicht als „verfügbares Vermögen“ definieren, sondern diese zweckbestimmt einsetzen.
Der Beschluss des Sozialausschusses vom 5. Mai 2006 wird aufgehoben.

Begründung:
Die Berichterstattung bestätigt die Befürchtungen, dass die am 5. Mai 2006 getroffene Regelung zu unwürdigen Situationen für in Einrichtungen lebende Menschen mit Behinderung führen kann. Der Bezirk Oberbayern kommt mit einer Neuregelung auch seiner Ausgleichsfunktion nach. Kommunen, in welchen sich größere Einrichtungen für den beschriebenen Personenkreis befinden, sind zukünftig nicht mehr überproportional belastet.
Die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner müssen zukünftig wieder die Sicherheit haben, dass für sie eine würdige Bestattung im Rahmen der Leistungen des überörtlichen Sozialhilfeträgers ermöglicht wird.

 

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