Anfrage zum ambulanten Wohnen für Menschen mit Behinderungen

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Anfrage: 

  • Die Verwaltung wird gebeten, das Problem der Mietvorausleistung für Menschen mit Behinderungen, die eine Rente beziehen, beim  Wechsel von einer stationären in eine ambulante Wohnform darzustellen.
  • Mögliche Lösungsansätze sind aufzuzeigen. Dabei ist auch eine Anschubfinanzierung durch ein zinsloses Darlehen zu prüfen.

Begründung:

Auf einer Veranstaltung im Landkreis Ebersberg wurden die Bezirksräte Waltraud Gruber und Thomas Huber auf die Thematik angesprochen und gebeten sich des Themas anzunehmen.
Bei einem Wechsel eines Menschen mit Behinderung aus einer stationären in eine ambulante Wohnform erhält die betroffene Person ihre Erwerbsgemindertenrente ab diesem Zeitpunkt in der Regel selbst. Diese Rente wird aufgrund der derzeit geltenden Rechtslage erst am Monatsende ausbezahlt. Die Miete ist in der Regel jedoch am Anfang des Monats zu begleichen. Zudem muss in den allermeisten Fällen eine Kaution gestellt werden.
Für diesen Personenkreis ergibt sich dadurch oft ein finanzieller Engpass, da ihr grundsätzlich nur ein Schonvermögen von 2.600 EUR verbleiben darf.
Die juristischen Vorgaben und die Richtlinien der Verwaltung erschweren so den Schritt in eine ambulante Wohnform. Im Sinne der Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben muss es aber möglich sein die Wohnform frei zu wählen. Zudem gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“.

 

Selbst wenn der Bezirk mit einer finanziellen Überbrückung für eine Monatsmiete  und/oder die Kaution z.B. auf Darlehensbasis einspringt, ist die ambulante Wohnform wirtschaftlicher.

Waltraud Gruber                            Thomas Huber

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