Antrag auf Mindestlöhne bei Integrationsprojekten

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Antrag für den Gesundheits- und Sozialausschuss

  • Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen, wie z.B. bei Integrationsfirmen, werden Minderleistungen der betreffenden Personen oft nicht mit einem ausreichenden Lohnausgleich finanziert. Die Verwaltung wird beauftragt die Problematik, die sich bei der Auszahlung von Mindestlöhnen für Menschen mit geistigen oder psychischen Behinderungen oder Erkrankungen ergibt darzustellen.
  • Mögliche Lösungsansätze sind aufzuzeigen.
  • Eine individuelle Regelung und eine mögliche Ausgleichsleistung durch den Bezirk sind rechtlich zu überprüfen.

 

 

Begründung:

 

Mindestlöhne sind sinnvoll und wichtig um Arbeitnehmer/innen für ihre Tätigkeit angemessen zu bezahlen.Probleme ergeben sich allerdings, wenn leistungsgeminderte Personen auf den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt vermittelt werden sollen.In Integrationsprojekten werden für schwer behinderte Beschäftigte mit einer Minderleistung von mind. 30% Ausgleichsleistungen als Pauschalen ausbezahlt.Ist – wie z.B. im Gebäudereinigungsbereich – ein Mindestlohn zu bezahlen, gleicht die Pauschale die Leistungsminderung  bei einer Minderleistung von bis zu 30,24 % aus. Bei Personen mit einer darüber hinausgehenden Minderleistung entsteht dem betreffenden Betrieb aber ein Defizit. Dieses beträgt bei einer Minderleistung von beispielsweise 60% im Gebäudereinigungsbereich 550 € pro Monat.Die Pauschale gleicht also die Minderleistung nicht aus. Schwerbehinderte Personen werden sich somit relativ schwer tun, eine Arbeitsstelle zu finden.Der Gedanke der Inklusion gebietet es aber, möglichst jeden behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt zu vermitteln.Im Vergleich zu einer Beschäftigung in einer WfbM könnte der Bezirk sogar dann, wenn er den Ausgleich der Differenz übernehmen würde, Einsparungen erzielen.

 

 

Waltraud Gruber und Martina Neubauer

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