Erarbeitung eines Aktionsplanes für den Bezirk Oberbayern
Martina Neubauer, Fraktionsvorsitzende
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
mit der einstimmigen Ratifizierung des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ (UN-Konvention) durch den Deutschen Bundestag und den Deutschen Bundesrat im Dezember 2008 sind Bund und Länder die Verpflichtung eingegangen, Menschen mit Behinderung den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewähren. Wunsch- und Wahlfreiheit, die Stärkung der individuellen Selbstbestimmung sowie die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft sind wesentliche Elemente der Konvention.
Insbesondere die bayerischen Bezirke sind aufgrund ihres Aufgabenspektrums gefordert, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. In Art. 4 – Allgemeine Verpflichtungen – der UN-BRK verpflichten sich die Vertragsstaaten zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention auf allen staatlichen Ebenen und mit den dazu erforderlichen Maßnahmen. Eine wichtige Grundlage dafür ist ein konkreter Aktionsplan, der die Ziele und Maßnahmen des Bezirks Oberbayern strategisch für die nächsten 10 Jahre aufzeigt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt daher folgenden Antrag:
Der Bezirk Oberbayern wird beauftragt, einen kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) mit dem Ziel, eine inklusive Gesellschaft zu erreichen, in der Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben können, zu erarbeiten. Dieser Aktionsplan muss selbstverständlich auch den Bezirk Oberbayern mit seiner Verwaltung, seinen Einrichtungen und den Kliniken erfassen.
Für die Erstellung eines kommunalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK wird folgender Vorgehensweise und folgendem Fahrplan zugestimmt:
Art. 4 Abs. 3 UN-BRK fordert die aktive Einbeziehung und Konsultation der Menschen mit Behinderung bei der Ausarbeitung und Umsetzung von politischen Konzepten zur Durchführung der UN-BRK. Der Aktionsplan ist daher in enger Zusammenarbeit mit dem/der Behindertenbeauftragten, den beteiligten Referaten des Bezirks (es handelt sich um eine Querschnittsaufgabe!), den Leistungserbringern und vor allem unter Einbeziehung von Betroffenen nach dem Motto „Nichts über uns ohne uns“ unter Berücksichtigung folgender Punkte zu erstellen:
- Festlegung der speziellen Handlungsfelder im kommunalen Bereich, dies werden etwa sein: Bewusstseinsbildung, Kinderbetreuung, Bildung, Schulen, Arbeit und Beruf, Barrierefreiheit, Wohnen und Leben in der Gemeinschaft, Kultur, Kommunikation, Freizeit und Sport, Selbsthilfe usw.
- Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Situation
- Schwachstellenanalyse
- Aufzeigen von kurz-, mittel- oder langfristigen Umsetzungszielen und der dafür erforderlichen Haushaltsmittel
- Festlegung eines zeitlichen Rahmens für die Erarbeitung und die Fortschreibung des Aktionsplanes
Der Aktionsplan soll im Laufe des Jahres 2012 erarbeitet und fertig gestellt werden.