Anfrage zum Mietpreisspiegel für die Förderfähigkeit von Einrichtungen

Petra Tuttas, stellv. Fraktionssprecherin

Sehr geehrter Herr Mederer,

in Ihrer Mail vom 2.2.11 an Herrn Lohner, SWW München, bezüglich der Anmietung einer Immobilie, schreiben Sie, dass ein Mietpreis von 10,80 Euro nicht wirtschaftlich sei und daher die geplante Einrichtung nicht gefördert werden kann.
Deshalb möchten wir Sie bitten, folgende Fragen zu beantworten:

– Gibt es innerhalb der Bezirksverwaltung ein festgelegtes Höchstmietpreis-Niveau für vergleichbare Einrichtungen in München und wenn ja, wie hoch ist es?

– Gibt es solch ein Höchstmietpreis-Niveau auch für andere Regionen und wenn ja, wie hoch ist es?
– Wird dieser Höchstpreis an die Einrichtungen kommuniziert?
– Welche Kriterien sind für die Feststellung der Wirtschaftlichkeit einer Einrichtung maßgeblich?
Welche Rolle spielt dabei der Mietpreis? Welchen Anteil macht er aus?

Begründung:

Für die Vergabe von Mitteln, die Erweiterung bestehender oder die Schaffung neuer Einrichtungen muss größtmögliche Transparenz hergestellt werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Einrichtungen schon im Vorfeld wissen, was in den Bereich der Fördermöglichkeit fällt und was nicht. Dies würde auch vermeiden, unnötige Energie in nicht förderfähige Projekte zu stecken.