Antrag auf Umsetzung von Tariferhöhungen bei den Personalkosten

Martina Neubauer, Fraktionssprecherin

Antrag:

Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, in welcher Form die Personalkostensteigerungen aufgrund neuer Tarifverträge erstattet bzw. in die Pflegesätze eingerechnet werden.
Dabei ist die Frage zu beantworten, wie die einzelnen Personalgruppen bewertet werden und ob sog. „Mittelwerte“ angewendet oder die tatsächlichen Personalkosten angerechnet werden. (z. B. Hausmeister, Sozialpädagoge, Psychologe, Gruppenpersonal, Pflegedienst etc.). Auch im Hinblick auf Besitzstandwahrungen.
Gab es in der Vergangenheit oder gibt es aktuell Verfahren, bei der diese Problematik bei der Schiedsstelle behandelt wurden?
Wenn ja, wie ist das Verfahren/wie sind die Verfahren ausgegangen?
Sind derzeit Verfahren beim Landessozialgericht anhängig?
Wenn ja, wie viele und wer hat diese angestrengt?
Gibt es hierzu bereits Urteile der Landessozialgerichte?

Begründung:

Die einzelnen Leistungserbringer haben einen sehr unterschiedlichen Personalstand. Es gibt Einrichtungen, deren Personal seit vielen Jahren stabil ist und damit z. B. aufgrund des „alten Tarifrechts“ nicht schlechter gestellt werden darf („Besitzstandwahrung“) und es gibt Einrichtungen, deren Personal durch mehr Einstellungen nach neuem Tarifrecht derzeit weniger kostenintensiv ist.
Da die Einrichtungen keine Steuerungsmöglichkeiten beim Tarifrecht haben, ist sicherzustellen, dass auch Einrichtungen, die aus den genannten Gründen höhere Personalkosten haben, eine adäquate Erstattung durch den Sozialhilfeträger erhalten.

 

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