Antrag Klimaschutz II
Antrag:
Der Bezirkstag von Oberbayern schreibt die zukünftige Stromversorgung zum nächstmöglichen Termin neu aus.
Neben dem Preis als Kriterium werden folgende Kriterien für die Vergabe berücksichtigt:
1. Der gelieferte Strom muss während des gesamten Lieferzeitraums zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen.
2. Der Stromanbieter muss durch ein entsprechendes Zertifikat nachweisen können, dass sein angebotener Strom im gesamten Lieferzeitraum ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammt.
3. Als Strom aus erneuerbaren Energiequellen gilt Strom aus: Photovoltaik, Wind, Biomasse, Wasserkraftanlagen bis 10 MW, Geothermie.
4. Die anbietenden Unternehmen sollen nicht Gründungen von Stromversorgern sein, die auch Atomkraftwerke betreiben.
Begründung:
Strom aus fossilen Energieträgern verursacht hohe CO2-Emissionen. Die Verminderung des Stromverbrauchs und der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) gehören daher zu den klimaschutzpolitisch wirkungsvollsten Maßnahmen. Mit dem Bezug von Ökostrom kann der Bezirk Oberbayern seiner Vorbildfunktion gerecht werden und seine CO2-Emissionen unmittelbar senken und einen Beitrag zur Klimaallianz der Bayerischen Staatsregierung, welcher der Bezirk 2008 beigetreten ist, leisten. In der Klimaallianz hat sich der oberbayerische Bezirkstag verpflichtet, dem nachhaltigen Umweltschutz einen hohen Stellenwert einzuräumen.
Durch energetische Maßnahmen im Zuge des Ökoprofit-Programms München kann der Bezirk zurzeit 26,2 t CO2 pro Jahr einsparen. Demgegenüber steht das Einsparpotential der jährlichen Emissionen aus dem Strombezug von 425 t CO2 alleine in der Bezirksverwaltung.
Entscheidend ist die Qualität des Angebots. Die Qualität von Ökostrom wird u.a. durch die Zusammensetzung des Strommixes (welche Energiequelle zu welchem Anteil beteiligt ist), das Alter der Anlagen und dem Anteil von Neuanlagen bestimmt. Zertifizikate kontrollieren, ob genauso viel Ökostrom erzeugt wurde, wie die Kunden auch abgenommen haben.
Bei Ökostrom werden Mehrkosten gegenüber herkömmlichem Strom wieder in die Erschließung regenerativer Energien investiert, auch das regelt die Öko-Zertifizierung.
Zertifizierer in Deutschland sind EnergieVision, Grüner Strom Label e.V., LGA Landesgewerbeanstalt Bayern, TÜV.
Auch der Deutsche Bundestag hat bereits vollkommen auf Ökostrom umgestellt. Ebenso haben die Städte Nürnberg, Fürth und Göttingen einen konsequenten Schritt in Richtung Klimawendel vollzogen und beziehen seit 2008 nur mehr Ökostrom.
Das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt haben eine umfassende Arbeitshilfe für Behörden herausgegeben. Die Broschüre „Beschaffung von Ökostrom – Arbeitshilfe für eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren“ ist als download beim BMU unter: www.bmu.de/energieeffizienz/downloads/doc/37939.php
zu erhalten. Dazu gibt es Formblätter und Musterunterlagen zur Beschaffung von Ökostrom.
Bestehende Rechtsunsicherheiten sind zwischenzeitlich durch die Europäische Kommission und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs beseitigt worden.
Waltraud Gruber
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