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    Anfrage: personelle Änderungen mit In-Kraft-Treten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

    Initiative:

    Anfrage

    Antragsdatum:

    23.11.2022

    Antwort

    Status:

    Abgeschlossen

    Inhalt der Initiative

    Anlass der Initiative

    In den kommenden Jahren wird das KJSG sukzessive umgesetzt. Bereits im kommenden Jahr starten ausgewählte erste Jugendämter gemeinsam mit den bayerischen Bezirken mit der Modellphase.
    Die Jugendämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten stellen sich bereits fachlich und personell auf die Umstellung ein. Die größte – auch personelle Änderung – wird die Übernahme der gesamten Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche durch die Städte und Landkreise sein. Damit wird die Hilfe für Kinder und Jugendliche sowie ihrer Familien dann aus einer Hand kommen.
    Um dies fachlich gut abbilden zu können, wird vor Ort bereits die Qualifizierung der Mitarbeitenden vorangetrieben und es gibt Diskussionen mit Blick auf die künftige Ausgestaltung der Stellenpläne.
    In diesem Zusammenhang fallen auch bei den Bezirken Stellen weg.

    Antragstext

    Wir fragen an:

    1. um wie viele Stellen (VzÄ) es sich beim Bezirk Oberbayern handeln wird, die im Zuge der Verlagerung nicht mehr mit dem Thema Eingliederungshilfe für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen befasst sein wird.
    2. Wie viele Stellen (VzÄ) sind in den Querschnittsbereichen (z.B. Rechtsabteilung) von den Veränderungen betroffen und fallen künftig weg.

    Begründung

    Antwort zur Anfrage:

    2022-11-23-51_B90-DIE GRUENEN-2022-12-20-Antwort zu Anfrage zu personellen Änderungen mit In-Kraft-Treten des KJSG

    PDF

    Initiatoren

    Martina Neubauer

    Verlauf der Initiative

    Link zur Vorlage

    Bewertung der Initiative mit Ausblick

    Status

    Abgeschlossen

    Umsetzungszeitpunkt

    Umsetzungsmaßnahme

    Ergebnis

    Von der Bezirksverwaltung werden konkret 90 Vollzeitstellen lokalisiert, die durch die Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes bis zum Jahr 2028 wegfallen. Zu weiteren Stellen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angabe gemacht werden, weil die konkrete Ausgestaltung der Eingliederungshilfe im SGB VIII derzeit noch ungeklärt ist.
    In der Antwort kommt die Skepsis zum Ausdruck, dass die Ausführungsgesetze rechtzeitig bis zum Jahr 2027 erstellt sind.

    Resümee bzw. Bewertung des Ergebnisses

    Es bleibt zu beobachten, wie die Einglierungshilfe im SGB VIII ausgestaltet wird und ob die Reform im geplanten Zeitraum bis 2028 umgesetzt wird.

    Konsequenz

    Autor*in

    • Joachim Siebler

      Bezirksrat aus Ingolstadt, Betreuung der Region 10 zu Fragen des Bezirks

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