Resolution zu Kosten für volljährige Flüchtlinge in der Jugendhilfe
Der Bezirkstag von Oberbayern hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig eine Resolution verabschiedet, die den Freistaat eindringlich auffordert, sämtliche Kosten für junge unbegleitet eingereiste minderjährige und junge erwachsene Flüchtlinge zu übernehmen, statt diese wie bisher teilweise auf die Kommunen abzuwälzen.
Das Kostenerstattungsverfahren im Flüchtlingsbereich ist kompliziert:
Die Kosten für unbegleitet eingereiste minderjährige Flüchtlinge übernimmt der Freistaat. Die Jugendlichen werden in den Landkreisen und kreisfreien Städten betreut. Die Kosten werden den Bezirken in Rechnung gestellt, die wiederum vom Freistaat dafür Geld bekommen. Abgesehen von zeitlichen Verschiebungen durch nachträgliche Abrechnungen funktioniert dieses Prinzip.
Auf den Kosten sitzen bleiben die Bezirke allerdings in den Fällen, in denen die ehemals Jugendlichen nun volljährig geworden sind, aber weiterhin in Maßnahmen der Jugendhilfe betreut werden. Dies kann der Fall sein, wenn beispielweise immer noch ein erhöhter Betreuungsaufwand festgestellt wird und die jungen Menschen weiterhin in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe leben. Die Finanzierung läuft dann unverändert über die Jugendhilfe und nicht über das Asylbewerberleistungsgesetz. Konkret bedeutet das, dass den Bezirken diese Kosten nicht erstattet werden. Dies gilt oberbayernweit für einen sehr hohen Prozentsatz. Zum Stichtag 18. Geburtstag verbleiben aktuell bis zu 90 Prozent in der Jugendhilfe.
Die Resolution im Wortlaut finden Sie hier
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