PM zu den geplanten Einsparungen in der Behindertenhilfe
Martina Neubauer, Fraktionsvorsitzende
Pressemitteilung, 26.1.2011
Die bayerischen Bezirke sind für die Eingliederungshilfe zuständig, von der ambulanten Versorgung, über die Werkstätten für Menschen mit Behinderung bis zum stationären Wohnen.
Aber nicht nur auf Landesebene ist es zu massiven Einsparungen im Bereich der Hilfen für Menschen mit Behinderung gekommen, sie setzt sich im Bezirk Oberbayern fort: Dort wird versucht, durch eine Verschlechterung bei den Personalschlüsseln für die Versorgung von Menschen mit Behinderung, die Ausgaben einzudämmen.
Das, was in den vergangenen Jahren mit den Kürzungen beim Landesblindengeld seinen Anfang genommen hat und nun, in den erneuten Streichungen im Millionenbereich auf Landesebene seine Fortsetzung findet, spiegelt sich auch in anderen Bereichen der Behindertenhilfe wider. „Solange der Freistaat nicht bereit ist, die bayerischen Bezirke entsprechend dem tatsächlichen Finanzbedarf auszustatten und die Aufgabenlast durch das Umlagesystem letztlich auf die Kommunen abwälzt, werden wir gegen weitere Verschlechterungen bei der Betreuung von Menschen mit Behinderung kämpfen müssen“, so Martina Neubauer, Fraktionssprecherin der Grünen im Bezirkstag von Oberbayern.
„Bei der derzeitigen Haushaltslage ist es umso absurder, dass die CSU auf ihrer Klausur in Wildbad Kreuth sich für Steuersenkungen ausspricht und dann zulasten von Menschen mit Behinderungen unserer Gesellschaft Einsparungen vornimmt“, so Neubauer weiter.
Aus Sicht der Grünen ist die Forderung nach einem Bundesleistungsgesetz, bei dem neben dem Freistaat und den Bezirken auch der Bund zu gleichen Teilen an der Finanzierung zu beteiligen erstrebenswert. „Dann sind alle verantwortlichen Ebenen, sowohl die Seite des Gesetzgebers als auch diejenigen, die die Gesetze vollziehen müssen in der finanziellen Verantwortung“, so die Grünen in ihrer Presseerklärung.
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