PM Grüne fühlen sich bestätigt
Pressemitteilung, 17.01.2009
Auf der Regionalversammlung am vergangenen Samstag begrüßten die Südostoberbayrischen Grünen das Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel, in dem endlich Klarheit geschaffen wurde, dass Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten arbeiten einen Anspruch auf Mittagessen haben. Der Bezirk Oberbayern hatte sich darauf versteift, dass das Mittagessen Privatsache sei. Das Bundessozialgericht bestätigte, dass das Mittagessen eine Teilhabeleistung ist und somit vom überörtlichen Sozialhilfeträger zu tragen ist. Die Grünen im oberbayrischen Bezirkstag hatten die Haltung des Bezirks Oberbayern kritisiert und gefordert auch weiterhin das Mittagessen zu zahlen. “Wir haben den Bezirk erneut aufgefordert, die Kosten für das Mittagessen sofort zu übernehmen. Die Verwaltung wartet allerdings immer noch auf die Urteilsbegründung. Wir werden darauf drängen, dass die Kosten für das Mittagessen auch rückwirkend, wenigstens bis zum Urteilsdatum übernommen werden“, so Bezirksrat Adil Oyan.
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