Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
der „Aktualisierten Umwelterklärung 2018“ des Bezirks Oberbayern ist auf Seite 12 folgende Information
zu entnehmen:
„Der CO2-Ausstoß für den dienstlichen Verkehr hat sich von 104 Tonnen im Jahr 2016 auf 96
Tonnen CO2 im Jahr 2017 reduziert. Dies ist ausschließlich auf die Nutzung der Elektro-
Fahrzeuge zurückzuführen!“
Aus dieser Erhebung lässt sich ableiten, dass eine Ausweitung der Nutzung von Elektrofahrzeugen zu
einer weiteren Reduzierung der CO2 –Emissionen führen wird.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bezirkstag Oberbayern stellt deswegen folgenden
Antrag zur Behandlung im Plenum:
Der Bezirkstag beschließt, dass der Bezirk Oberbayern zur Reduktion der CO2-Emissionen
einen Ausbau der emissionsfreien Mobilität vorantreibt.
Dabei setzt er weiterhin
1. auf die Vermeidung des motorisierten Individualverkehrs, indem Dienstfahrten vorrangig mit
den öffentlichen Verkehrsmitteln vorzunehmen sind und innerdeutsche Flüge für Dienstreisen
nur in begründeten Ausnahmefällen und mit einer entsprechenden Kompensation genehmigt
werden,
2. auf den Umstieg von Benzin- und Dieselfahrzeugen auf emissionsfreie Dienstfahrzeuge. Bei
der derzeitigen Marktsituation wird es sich um E-Fahrzeuge handeln.
Um einen effizienten Einsatz der Elektro-Fahrzeuge zu ermöglichen, wird die Verwaltung beauftragt,
den aktuellen Einsatz der Fahrzeuge des Fuhrparkes hinsichtlich der gefahrenen Strecken/
Kilometer pro Tag, der Gesamtstrecken pro Jahr und der Pausenzeiten zwischen den Strecken
überschlägig darzustellen. Auf dieser Grundlage ist ein Beschaffungskonzept zu erstellen
und den Gremien vorzulegen.

Begründung:
Eine maßgebliche Reduzierung der durch den dienstlichen Verkehr bedingten CO2-Emissionen in
Höhe von 96 Tonnen (Aktualisierte Umwelterklärung 2018, S.15) lässt sich nur durch den Umstieg
auf öffentliche Verkehrsmittel und durch den Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge erreichen.
Beim Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge ist eine besondere Aufmerksamkeit auf die Erzeugung der
Energieträger zu richten, um eine ausgeglichene CO2-Bilanz zu erreichen. Bei Elektrofahrzeugen ist
beispielsweise darauf zu achten, dass der erzeugte Strom aus regenerativen Energiequellen stammt. Da
der Bezirk beim Strombezug auf Ökostrom umgestellt hat, ist beim Laden auf dem eigenen Gelände
eine CO2-Neutralität gegeben.
„Obwohl die Bezirksverwaltung im Jahr 2017 1.352.499 kWh Strom verbraucht hat, sind
hierfür keine CO2-Emissionen zu verzeichnen, da 100 Prozent des Stroms aus erneuerbaren
Energien stammt („Ökostrom“-Tarif).“ (Aktualisierte Umwelterklärung 2018, S.15)
Bei Elektrofahrzeugen ergibt sich bekanntlich derzeit i.d.R. noch eine vergleichsweise geringere
Reichweite pro Ladung, als bei herkömmlichen Fahrzeugen. Wenn aber bei dienstlichen Fahrten
überwiegend kürzere Strecken gefahren werden und die Pausenzeiten zum Laden verwendet werden,
machen sich die kürzeren Reichweiten kaum bemerkbar. Um einen sinnvollen Einsatz und das Nachladen
von Elektrofahrzeugen planen zu können, ist es deshalb notwendig, für verschiedene Einsatzzwecke
die durchschnittlichen Wegstrecken und die Pausen zu kennen. Darauf zielt der Auftrag zur
Erhebung der Daten ab.
Bei der Anschaffung von Fahrzeugen ist auf die CO2-Gesamtbilanz zu achten, die auch die Herstellung
eines Fahrzeugs einbezieht. Da sich die CO2-Emissionen bei der Herstellung von Fahrzeugen
von Fahrzeug zu Fahrzeug sehr stark unterscheiden, können pauschale Annahmen keinesfalls Grundlage
für eine Kaufentscheidung sein. Zwischenzeitlich bieten z.B. die Fahrzeughersteller Gesamtbilanzen
an, auf die ggf. zurückgegriffen werden kann.
Das Bundesumweltamt (bmu) kommt in einer Analyse zu dem Schluss, dass ein rein batterieelektrisch
angetriebenes Fahrzeug selbst bei Rückgriff auf den deutschen Strommix über die gesamte Lebensdauer
weit geringere CO2-Emissionen verursacht, als ein Auto mit Verbrennungsmotor:
„Die Analyse der Klimabilanz eines Elektroautos, genauer gesagt der spezifischen klimarelevanten
Emissionen pro Fahrzeugkilometer über dessen Lebensdauer5, zeigt, dass die Treibhausgasemissionen
eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs6 (kurz: Elektroauto) selbst unter
Berücksichtigung des deutschen Strommix7,8 geringer ausfallen als bei vergleichbaren Fahrzeugen
mit Verbrennungsmotor9, und das schon für ein heute gekauftes Fahrzeug.“
(https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Verkehr/emob_klimabilanz_201
7_bf.pdf, S. 2)
Neben den CO2-Emissionen ist auch auf mögliche Umweltschäden und auf die Arbeitsbedingungen
bei der Gewinnung der für den Fahrzeugbau erforderlichen Roh- und Betriebsstoffe zu achten. Erfreulicherweise
entsteht offensichtlich bei der diesbezüglichen Betrachtung von Fahrzeugen nach und nach
ein ähnliches Bewusstsein, wie es sich beispielsweise bei der Wahl von Kleidung, Holzprodukten,
Kaffee usw. entwickelt. So kann man als Konsument bei der Anschaffung von Fahrzeugen auf eine
umweltverträgliche Herstellung hinwirken, indem man beim Händler bzw. beim Hersteller einen
Nachwies für eine umweltverträgliche Gewinnung der Rohstoffe einfordert.

:2019-11-11-Antrag-Emobilitaet_2200