Initiative:
Antrag
22/BV/005/2016Antragsdatum:
07.10.2015
Sozial- und GesundheitsausschussStatus:
Abgeschlossen
Inhalt der Initiative
Anlass der Initiative
Fehlende Möglichkeit für Antragsteller*innen, Probleme beim Antragsverfahren zu klären.
Antragstext
Antrag:
Für die Anliegen von Menschen mit Behinderung soll im Bezirk Oberbayern eine Ombudsstelle geschaffen werden.
Die Ombudsstelle sollte nicht nur eine Beschwerdestelle sein, sondern auch beratend bei der Beantragung von Hilfen zur Seite stehen und eine Scharnierfunktion zwischen Politik, Verwaltung und Betroffenen einnehmen.
Außerdem sollte die Ombudsstelle auch die Beschwerden/Probleme mit einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung klärend zur Seite stehen.
Um den genauen Bedarf festzustellen, schlagen wir vor, die Stelle zunächst halbtags und befristet für zwei Jahre einzurichten.
Begründung
Begründung:
Die Bezirksverwaltung ist zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf Hilfe-Leistungen für Menschen mit Behinderung; dass es dabei manchmal zu Missverständnissen und Konflikten zwischen AntragstellerInnen und BearbeiterInnen kommt, ist selbstverständlich.
Der Bezirk bietet dafür bis jetzt keine Möglichkeit an, intern die Probleme über ein bestimmtes Verfahren zu klären, es bleibt den Betroffenen lediglich die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Einrichtungen wie beispielsweise die kbo-Klinken haben ein internes Beschwerdemanagement sowie PatientenfürsprecherInnen, die über feste Sprechzeiten erreichbar sind, Krankenkassen haben interne Beschwerdestellen, u.v.m.
Im Bezirk fehlt derzeit ein entsprechendes Angebot, denn die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung sind ausdrücklich nicht für Einzelfallberatungen zuständig, haben kein Büro und keine öffentlichen Sprechzeiten, ebensowenig haben sie eine eigene Telefonnummer oder mail-Adresse über die Anliegen an sie herangetragen werden könnten.
Die Fülle der Aufgaben, sowie die Komplexität einzelner Fälle benötigt aber gewisse zeitliche, fachspezifische und finanzielle Ressourcen. Derzeit übernehmen die beiden Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung den Part der Beschwerdestelle ehrenamtlich und versuchen mit der Verwaltung Lösungen bei problematischen Einzelfällen zu finden. Gerade weil es eine Lücke zwischen Bezirkssatzung und gelebter Praxis gibt, besteht ein dringender Korrekturbedarf. Die beschriebene Ombudsstelle stellt somit eine sinnvolle Ergänzung zur ehrenamtlichen Tätigkeit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung dar.
Initiatoren
Verlauf der Initiative
Sozial- und Gesundheitsausschuss
17. März 2016
Behandlung im Sozial- und Gesundheitsausschuss
Beschluss
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis, verweist jedoch auf die Zuständigkeit des Gesetzgebers zur Einrichtung einer Ombudsstelle. Auf Grund der derzeitigen Rechtslage wird die Grundlage zur Einrichtung einer solchen Stelle beim Bezirk Oberbayern nicht gesehen.
Abstimmung
Ja: 11, Nein: 4
Bewertung der Initiative mit Ausblick
Status
Abgeschlossen
Umsetzungszeitpunkt
entfällt, da abgelehnt
Umsetzungsmaßnahme
entfällt, da abgelehnt
Ergebnis
Aufgrund der derzeitigen Rechtslage wird der Antrag abgelehnt.
Der Antrag wurde mit 11 zu 4 Stimmen in der Sitzung am 17.02.2016 abgelehnt.
Resümee bzw. Bewertung des Ergebnisses
Der Argumentation der Beschlussvorlage können wir nur bedingt folgen. Da wir die grundsätzliche Antragsidee nach wie vor für zutreffend halten, werden wir das Thema in das Wahlprogramm zur nächsten Bezirkswahl aufnehmen. Die Fraktion im nächsten Bezirkstag hat die Möglichkeit, die Aussagen der Verwaltung neu zu prüfen und ggf. einen modifizierten Antrag erneut einzubringen.
PM zur Ablehnung des Antrags
https://gruene-fraktion-oberbayern.de/pm-bezirk-lehnt-einrichtung-einer-ombudsstelle-fuer-menschen-mit-behinderung-ab/
Konsequenz
Aufnahme der Antragsidee in das Wahlprogramm und ggf. erneute Einbringung in der nächsten Bezirksperiode