Initiative:
Anfrage
--Antragsdatum:
05.12.2021
Antwort bzw. Bericht von Seiten der Sozialverwaltung.Status:
Eingereicht
Inhalt der Initiative
Anlass der Initiative
Im Bayerischen Teihabegesetz (BayTHG) wurde der Auftrag an die sog. Arbeitsgruppe 99 (AG 99) formuliert, ein bayernweites Bedarfsermittlungsinstrument zur Feststellung der Bedarfe im Rahmen der Gesamtplanung zu entwickeln. Im Anschluss soll das Instrument vom Bayerischen Bezirketag ratifiziert werden.
Zum geplanten Ablauf der Bedarfsermittlung sind noch viele Fragen offen. Vor allem in den Gremien des oberbayerischen Bezirkstages wurde das Thema bislang kaum behandelt. Darum bitten wir mit dieser Anfrage um einen Bericht zum Sachstand.
Antragstext
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident Mederer,
im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes werden an verschiedenen Stellen die notwendigen Änderungen bearbeitet.
- 1 des SGB IX sagt:
Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
Eine zentrale Veränderung wird die Bedarfsermittlung erfahren.
Das Ziel ist, dass die notwendige Unterstützung sich ausschließlich an dem individuellen Bedarf orientiert.
Dieser soll gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung ermittelt, das passende „Hilfspaket“ zusammengestellt und im gewohnten oder gewünschten Lebensfeld organisiert werden. (Leitfaden BIBay)
Wir bitten deshalb um einen schriftlichen Bericht zum aktuellen Stand der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und des Bayerischen Teilhabegesetzes (BayTHG) im Hinblick auf das in der AG 99 erarbeitete Bedarfsermittlungsinstruments (BIbay).
Der Bericht soll folgende Punkte und Fragen behandeln:
- chronologische Darstellung der vergangenen und einen Zeitplan zukünftiger Schritte der Umsetzung
Im Modellprojekt zum Bedarfsermittlungsinstrument war unseres Wissens vorgesehen, dass wahl-bzw. fallweise der Leistungsträger (Bezirk), die Leistungsberechtigten (Mensch mit Behinderung) oder/und die Leistungserbringer (Einrichtungen) die Interviews zur Bedarfsermittlung durchführen können.
- Trifft es zu, dass der Leistungsträger die Aufgabe der Bedarfsermittlung delegieren kann?
Das aktuell geplante Bedarfsermittlungsinstrument für Bayern erscheint sehr komplex und schwierig bzw. aufwändig durchzuführen (vgl. Leitfaden BIBay für den dialogischen Prozess und Anwendung des Erhebungsbogens).
- Besteht die Möglichkeit, das Verfahren zur Bedarfsermittlung über die AG 99 oder die Steuerungsgruppe BTHG im Bezirk Oberbayern zu vereinfachen?
Ziel muss es sein, dass die Inhalte der Fragebögen (Basisbogen und medizinische Stellungnahme) leicht verständlich und nachvollziehbar sind. Das scheint mit den vorliegenden Bögen nicht gegeben.
- Inwieweit werden Erfahrungen bei der Bedarfsermittlung aus anderen Bundesländern mit aufgegriffen?
- Wie ist der Standpunkt bzw. die Haltung des Bezirks Oberbayern insbesondere bzgl. der Interviews mit den Leistungsempfängern im Zusammenhang mit der Bedarfsermittlung auch in der Diskussion mit den restlichen bayerischen Bezirken?
Z.B. bevorzugt der Bezirk Oberbayern, dass die Interviews ausschließlich von Mitarbeitern des Bezirks geführt werden? Wie viele Stellen wären dazu zusätzlich notwendig?
Begründung
Die Unterstützung für Menschen mit Behinderung soll sich am individuellen Bedarf orientieren. Mit den Fragestellungen wollen wir in Erfahrung bringen, wie die Bedarfsermittlung im Detail erfolgen soll.
Initiatoren
Ottilie Eberl
Bewertung der Initiative mit Ausblick
Status
Eingereicht
Umsetzungszeitpunkt
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Umsetzungsmaßnahme
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