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    Anfrage: Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung

    Initiative:

    Anfrage

    Antragsdatum:

    22.03.2021

    Antwort

    Status:

    In Bearbeitung

    Inhalt der Initiative

    Anlass der Initiative

    Antragstext

    Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident Mederer,

    bereits im Jahr 2014 stellten wir eine Anfrage zum Persönlichen Budget. Auf Grundlage Ihrer damaligen Antworten (siehe Anhang) möchten wir einige unserer Fragen erneut stellen, um die Entwicklung des Persönlichen Budgets beurteilen zu können. Wir möchten ergründen, in welcher Weise sich die Situation für Menschen beim Persönlichen Budget verbessert hat, welche Schwierigkeiten ggf. immer noch bestehen und an welchen Stellen nachgebessert werden kann. Wir bitten um Beantwortung der Fragen im nächsten Sozialausschuss.

    Antwort auf Anfrage aus dem Jahr 2014: 2014-08-12_AW_Persoenliches_Budget

    Unsere Frage 2014: Wie viele Anträge für das Persönliche (trägerübergreifende) Budget gehen pro Jahr bei der Bezirksverwaltung ein?

    Ihre Antwort: Da es sich bei einem Antrag auf ein PB zunächst nur um eine Wahl der Leistungsform handelt, werden diese Anträge nicht separat erfasst, sondern im Eingang und Bearbeitung wie alle Anträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe behandelt. Anträge auf ein trägerübergreifendes Persönliches Budget sind dabei deutlich weniger häufig (≤ 20 / Jahr)

    Erfolgt zwischenzeitlich eine separate Erfassung dieser Leistungsform?

    Wie viele Anträge für das Persönliche (trägerübergreifende) Budget gehen mittlerweile pro Jahr bei der Bezirksverwaltung ein?

     

    Unsere Frage 2014: Wie viele Anträge werden davon genehmigt?

    Ihre Antwort: Bei Vorliegen der sozialhilferechtlichen Voraussetzungen werden alle Anträge auf ein Persönliches Budget bewilligt. Es gibt keine Ablehnungen aufgrund der gewünschten Leistungsform.

    Gibt es weiterhin keine Ablehnungen?

     

    Unsere Frage 2014: Nach welchen Kriterien wird eine Gewährung bzw. eine Ablehnung begründet?
    Wir bitten um Übermittlung des Kriterienkatalogs.

    Ihre Antwort: Ein Persönliches Budget wird gewährt, wenn die bereits genannten sozialhilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine Zielvereinbarung im Sinne der Budgetverordnung geschlossen wurde. Kein Antrag auf ein Persönliches Budget wird nur auf Grund der gewählten Leistungsform abgelehnt. Zu einer Ablehnung eines Antrags auf Leistungen der Eingliederungshilfe in Form eines Persönlichen Budgets kann es im Einzelfall aus folgenden Gründen kommen:

    • Keine sachliche bzw. örtliche Zuständigkeit des Bezirk
    • Fehlen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen (wesentliche Behinderung)

    Darüber hinaus kommt es vor, dass sich der/die Leistungsberechtigte im Klärungsprozess aus persönlichen Gründen für eine Inanspruchnahme der Sachleistung entscheidet.

    Es steht jedoch außer Frage, dass die Leistungsform des PB keinen Zugang zu Leistungen ermöglicht, die im Rahmen von Sachleistungen mangels Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen abgelehnt würden bzw. keine Leistungen der Eingliederungshilfe darstellen.

    Hat sich die Auswahl der Kriterien seit 2014 geändert?

     

    Unsere Frage 2014: Welche Maßnahmen hat die Bezirksverwaltung bereits ergriffen, um das
    Persönliche (trägerübergreifende) Budget
    zu fördern?

    Ihre Antwort: Allgemeine Beratung leistet beim Bezirk Oberbayern zunächst die Servicestelle, für konkrete Fragen zum Einzelfall stehen spezialisierte Sachbearbeiter/innen der Einzelfallhilfe sowie der Fachdienste zur Verfügung. Konkrete lnhouse-Schulungsangebote versorgen die Mitarbeiter/innen der Sozialverwaltung mit dem hierfür notwendigen Grundlagenwissen.

    Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren in allen Planungsregionen Informationsveranstaltungen in Kooperation mit Leistungserbringern vor Ort durchgeführt. Ergänzend steht Informationsmaterial sowohl online als auch in Printform (auch in leichter bzw. einfacher Sprache) zur Verfügung.

    Mit Einführung des Gesamtplans kann bereits bei der gemeinsamen Erstellung des Sozialberichts eine konkrete Beratung zur den Möglichkeiten eines Persönlichen Budgets erfolgen.

    Auch im Rahmen des Projekts Fallmanagement wird eine individuelle und bedarfsbezogene

    Beratung sichergestellt.

    Wie haben sich die Maßnahmen zur Förderung des Persönliches Budget weiterentwickelt?

     

    Unsere Frage 2014: Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um Menschen mit Behinderung zu einem Antrag für das Persönliche Budget zu ermuntern und die Antragstellung zu erleichtern.

    Ihre Antwort: Geplant sind weiterhin öffentliche Vorträge, lnhouse-Schulungen sowie weitere Informationen und Formulare in leichter Sprache.

    Führten die getroffenen Maßnahmen zum Erfolg?

    2021-03-22_Anfrage_persoenliches_Budget

    Begründung

    PDF

    Initiatoren

    Joachim Siebler

    Verlauf der Initiative

    Link zur Vorlage

    Bewertung der Initiative mit Ausblick

    Status

    In Bearbeitung

    Umsetzungszeitpunkt

    Umsetzungsmaßnahme

    Ergebnis

    Resümee bzw. Bewertung des Ergebnisses

    Konsequenz

    Autoren

    • Petra Tuttas

      Bezirksrätin aus München, stellvertretende Fraktionssprecherin

      Alle Beiträge ansehen
    • Joachim Siebler

      Bezirksrat aus Ingolstadt, Betreuung der Region 10 zu Fragen des Bezirks

      Alle Beiträge ansehen

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