Initiative:
Anfrage
Antragsdatum:
04.01.2022
Status:
Abgeschlossen
Inhalt der Initiative
Anlass der Initiative
Das Hollerhaus ist eine Einrichtung des Vereins für körper- und mehrfachbehinderte e.V..
Mit einem Bericht im DK wurde am Jahresanfang öffentlich, dass das Hollerhaus in Ingolstadt Insolvenz anmelden musste.
https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/Das-Hollerhaus-ist-insolvent;art599,4840145
Als einer von mehreren Ursachen wurden im Artikel noch ausstehende Corona-Hilfen genannt.
Darum stellte ich am 4. Januar 2022 im Namen der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nachfolgende Anfrage an den Bezirkstagspräsidenten.
Antragstext
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
mit dem gestern erschienenen Artikel im DONAUKURIER wurde bekannt, dass der Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., kurz HOLLERHAUS, Insolvenz anmelden musste.
Als einer der Gründe für die Eigeninsolvenz werden im Artikel auch die vom Verein beantragten Corona-Hilfen genannt, die bislang offensichtlich weder verbeschieden noch ausbezahlt sind.
https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/Das-Hollerhaus-ist-insolvent;art599,4840145
Eine Rückfrage bei den Verantwortlichen des Hollerhauses hat ergeben, dass von Seiten des Bezirks ein entsprechender Bescheid bereits für Mai 2021 in Aussicht gestellt war. Nicht ausbezahlte Hilfen können einen Träger in eine finanzielle und existentielle Notlage bringen.
Deshalb bitte ich um die zeitnahe Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Hindernisse liegen vor, dass die beantragten Hilfen bislang weder verbeschieden noch ausbezahlt werden konnten?
- Zu welchem Zeitpunkt ist mit einem Bescheid zur rechnen?
- Kann das Hollerhaus aufgrund der prekären Lage mit einer unmittelbaren Auszahlung rechnen?
- In welcher Höhe liegen die möglichen Hilfen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie?
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Siebler, Bezirksrat
(stellv. Fraktionsvorsitzender)
Begründung
Ziel diese Anfrage war es vor allem, den Stand zur Auszahlung der Corona-Hilfen in Erfahrung zu bringen.
Initiatoren
Joachim Siebler
Bewertung der Initiative mit Ausblick
Status
Abgeschlossen
Umsetzungszeitpunkt
Umsetzungsmaßnahme
Ergebnis
Die ausführliche Antwort seitens der Bezirksverwaltung hat einen nicht-öffentlichen Charakter, da diese auch zahlreiche Interna zur den Geschäftsbeziehungen des Bezirks mit dem Hollerhaus enthält. Aus diesem Grund können wir die Antwort auch nicht veröffentlichen.
Nachfolgend die Antworten des Bezirks auf Fragen des Donaukuriers. Die Antworten entsprechen im Kern der direkten Antwort auf unsere Anfrage.
1. Ist es zutreffend, dass Hollerhaus Coronazahlungen des Bezirks nicht erhalten hat und dadurch in finanzielle Schieflage geraten ist?
Der Bezirk Oberbayern finanziert seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 in enger Abstimmung sowohl mit den Verbänden sowie den anderen Bayerischen Bezirken die Einrichtungen unverändert weiter – unabhängig davon, ob bzw. in welcher Form ein Betrieb stattfand. Dies erfolgte gerade vor dem Hintergrund der Betreuung der leistungsberechtigten Personen sowie zur Verhinderung von Insolvenzen. Darüber hinaus haben sich die Bezirke darauf verständigt, Mehrkosten, die durch Corona bedingt sind, zu finanzieren. Die Bezirke erreichten eine teilweise Refinanzierung der Corona bedingten Mehrkosten durch den Freistaat.
Voraussetzung für die Refinanzierung war und ist die Einreichung der landesweit mit den Verbänden entwickelten Abrechnungsvordrucke. Aus diesen Abrechnungsvordrucken gehen sowohl die Kriterien als auch die Fristen für deren Einreichung hervor. Leider erfüllten die von Hollerhaus eingegangenen Anträge diese Anforderungen nicht. Die korrigierten Abrechnungsvordrucke für das Jahr 2020 wurden daraufhin von Hollerhaus am 10.09.2021 per E-Mail erneut eingereicht.
Die genauen Gründe für die Insolvenz können wir nicht exakt benennen. Diese kennt in letzter Konsequenz nur der Betreiber selbst. Der Bezirk Oberbayern hat die Insolvenz jedoch nicht zu verantworten. Auch die noch ausstehenden Corona-Abschlusszahlungen sind dafür sicherlich nicht ausschlaggebend. Sie decken nicht ansatzweise die uns vom Träger genannten Außenstände.
2. Wenn ja, warum hat Hollerhaus diese Zahlungen nicht erhalten?
Hierzu verweisen wir auf die Ausführungen zu Frage 1 und weisen nochmals darauf hin, dass der Bezirk Oberbayern die Einrichtungen und Dienste entsprechend der jeweiligen Vereinbarungen auf Landesebene refinanziert.
3. Der Verein hat sich für Bauvorhaben entschieden (z. B. Alpakas), die nicht förderfähig sind. Wurde der Verein darauf vom Bezirk hingewiesen?
Bereits die ersten Gespräche mit dem Bezirk Oberbayern im Jahr 2014 über das Bauprojekt Hollerhof in Münchsmünster haben gezeigt, dass die dargestellten Inhalte für die Bereiche Wohnen und Förderstätte die üblichen oberbayerischen Standards signifikant übersteigen. Dies betraf unter anderem die geplanten Platzzahlen sowie weitere Angebote, die nicht aus Mitteln der Eingliederungshilfe refinanziert werden können (z. B. Alpaka-Gehege, Begegnungshaus). Dies haben wir immer wieder im Rahmen der Gespräche zu den Förderverfahren thematisiert.
Zur Sprache kam auch die Randlage im Landkreis und Bezirk, die aus unserer Sicht die Belegung der Plätze erschweren würde. Diese grundsätzlichen Bedenken haben wir dem Träger mehrfach mitgeteilt. Hollerhaus hat seine Planungen trotzdem ohne vollständige Refinanzierung im Rahmen seines unternehmerischen Risikos umgesetzt. Es hat uns seinerzeit mitgeteilt, dass die Refinanzierung durch Spenden bzw. sonstige Einnahmen erfolgen würde. Bauverzögerungen haben schließlich zu einem weiteren finanziellen Delta geführt, das der Bezirk Oberbayern nicht ausgleichen kann.
4. Angeblich hat der Verein Vorauszahlungen des Bezirks erhalten, die zurückgefordert wurden. Diese Rückzahlungen habe Hollerhaus nicht leisten können und sei deshalb in Schieflage geraten. Ist dies zutreffend?
Hierzu können wir keine näheren Ausführungen machen. Wir können nur mitteilen, dass der Bezirk Oberbayern dem Träger bereits im Sommer 2021 zur Liquiditätssicherung – unabhängig von Corona bedingten Kosten – sehr entgegen gekommen ist und Vorschusszahlungen auf Entgelte geleistet hatte. Die Rückzahlungspläne hierzu wurden mit der Einrichtung einvernehmlich abgestimmt.
5. Nach Einschätzung von Vereinsmitgliedern hat sich Hollerhaus mit dem Bauvorhaben verhoben. Wie sieht das der Bezirk?
Aus unserer Sicht ist der Hollerhof deutlich zu groß geplant, weshalb eine Refinanzierung durch den Bezirk Oberbayern über Mittel der Eingliederungshilfe in dem beantragten Umfang nicht erfolgen kann. Dies haben wir Hollerhaus – wie oben ausgeführt – in den zahlreichen Gesprächen mitgeteilt. Auch haben wir diese Einschätzung im Rahmen des Förderverfahrens zusammen mit der Regierung von Oberbayern mehrfach thematisiert und kommuniziert. Dem Träger war zu jedem Zeitpunkt bekannt, dass Teile der Bauten weder gefördert noch in der Folge durch Eingliederungshilfeleistungen refinanziert werden können.
Resümee bzw. Bewertung des Ergebnisses
Die Anfrage hat ergeben, dass zwar die Corona-Zahlungen bis zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht verbeschieden und folglich auch nicht ausbezahlt waren; die tatsächliche Höhe der zu erwartenden Corona-Hilfen hätte die finanzielle Lücke hinsichtlich der Liquidität nicht schließen können.
Zwischenzeitlich sind die Corona-Hilfen auf den Weg gebracht und helfen dennoch sicher dazu, die Situation des Hollerhauses zu verberssern.
Konsequenz
Nun gilt es, weitere Ursachen zu ergründen, die zur finanziellen Schieflage des Hollerhauses geführt haben und vor allem Wege zu finden, die dem Hollerhaus eine Zukunft ermöglichen, die wichtigen Angebote für Menschen mit Behinderung fortzuführen.