Antrag zur Schaffung einer Übergangslösung in den Förderstätten für Menschen mit Behinderung

Martina Neubauer

Antrag an den Sozialausschuss

Der Bezirk Oberbayern setzt die Verhandlungen über neue Leistungsvereinbarungen für die Förderstätten aus, bis ein Verfahren entwickelt wurde, das den tatsächlichen Hilfebedarf der Menschen mit Behinderung abbildet und eine Umsetzung in Personalschlüssel zulässt. Bis zur Einigung über ein neues Verfahren besitzen die bis zum 31.03.2010 befristeten Kurzzeitleistungsvereinbarungen ihre Gültigkeit Begründung:

Die Kurzzeitleistungsvereinbarungen mit den Förderstätten für Menschen mit Behinderung laufen zum 31. März 2010 aus. Der Bezirk Oberbayern lässt bei den Verhandlungen mit den Leistungserbringern nur zwei Optionen zu:

 es werden Personalschlüssel von 1 : 2,9 akzeptiert oder es wird das HMB-Verfahren angewandt.

In der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses vom 16. März 2010 wurde berichtet, dass ca. 60 % der Förderstätten mit dem Personalschlüssel von 1 : 2,9 nicht zurecht kommen und massive Qualitätseinbußen bei der Betreuung der von ihnen betreuten Personen hinnehmen müssten. Das HMB-Verfahren wurde von allen in der Modellphase beteiligten Einrichtungen als nicht geeignet abgelehnt.

Bis für diese Situation eine tragfähige Lösung gefunden worden ist, sind die Verhandlungen auszusetzen und die auslaufenden Leistungsvereinbarungen zu verlängern.
In einer Arbeitsgruppe bestehend aus VertreterInnenn des Bezirkstags von Oberbayern (jede Fraktion entsendet einen Vertreter/in), VertreterInnenn der Wohlfahrtsverbände und der Verwaltung wird ein Verfahren entwickelt, das den individuellen Hilfebedarf derBesucherInnen der Förderstätte abbildet und aus dem sich ein realistischer Personalschlüssel ableiten lässt.

Dieser Entwurf ist dem Gesundheits- und Sozialausschuss zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

Martina Neubauer

Fraktionsvorsitzende

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