Antrag zur Nicht-Berücksichtigung des Partnereinkommens

Resolution zur Behandlung im Bezirksausschuss am 28.3.2007

Der Bezirkstag von Oberbayern fordert die Bundesregierung auf, das SGB XII, § 92 a bei der Heranziehung von Bedarfsgemeinschaften zum Kostenbeitrag im Rahmen des Einrichtungsaufenthalts dergestalt zu ändern, dass eine Kostenbeteiligung wie vor Einführung des SGB XII hergestellt wird.

Begründung:

Mit Einführung des SGB XII, § 82 Abs. 4, wurden Bedarfsgemeinschaften plötzlich in erheblichem Umfang zu den stationären Unterbringungskosten herangezogen. Dies führte in vielen Fällen zu einem Abrutschen des nicht untergebrachten Partners in die Sozialhilfe. Vermehrt wurden pflegebedürftige Personen wieder aus den Heimen nach Hause geholt und dort von überforderten Partnern gepflegt. Um diese Entwicklungen zu stoppen, rang sich der Bezirk Oberbayern nach einer Protestwelle dazu durch, die Forderungen auszusetzen. Dies geschah insbesondere deshalb, weil der Gesetzgeber signalisierte, dass hier eine Fehlinterpretation des Gesetzes vorlag und eine Änderung im Sinne der alten Regelung in Aussicht stellte.

Am 7. Dezember 2006 tat nun die letzte Änderung des SGB XII mit dem neuen § 92a in Kraft und ersetzte die rechtlich umstrittene Regelung des § 82 Abs. 4 SGB XII.

Diese Neufassung entspricht nicht den Ankündigungen des Gesetzgebers und wird zu ähnlichen Problemen wie die ursprüngliche Fassung führen. Nur eine vollständige Regelung wie vormals im BSHG kann sicherstellen, dass bei Pflegebedürftigkeit eines Partners nicht aufgrund der finanziellen Auswirkungen, sondern aufgrund der Bedürfnisse des zu Pflegenden entschieden wird.

Der Bezirkstag von Oberbayern fordert die Bundesregierung auf, das SGB XII, § 92 a bei der Heranziehung von Bedarfsgemeinschaften zum Kostenbeitrag im Rahmen des Einrichtungsaufenthalts dergestalt zu ändern, dass eine Kostenbeteiligung wie vor Einführung des SGB XII hergestellt wird.

Martina Neubauer

Sprecherin der Fraktion B 90/Die Grünen

 

zurück