Antrag gegen Wahlrechtsreform

Gemeinsamer Antrag von den Bezirkstagsfraktionen

B90/DIE GRÜNEN, Petra Tuttas

Bayernpartei, Florian Weber

FDP, Sigrid Friedl-Lausenmeyer

Freie Wähler, Rainer Schneider

ÖDP/Piraten, Johanna Schildbach

Antrag:

Der Bezirksausschuss spricht sich gegen die Wiedereinführung des d’Hondt’schen Auszählverfahrens für die Bezirke aus. Der Bezirksausschuss fordert den Bayerischen Bezirketag auf, sich beim Bayerischen Gesetzgeber für die Beibehaltung des bisherigen Sitzzuteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer im Bezirkswahlgesetz einzusetzen. Der Bezirksausschuss appelliert ferner an den Bayerischen Landtag, der Empfehlung von Ministerpräsi-dent Seehofer zu folgen und von der Änderung des Auszählverfahrens abzusehen.

Begründung:

Die CSU-Landtagsfraktion plant, das Auszählverfahren bei der Kommunal- und Bezirkswahl zu ändern. Anstelle des derzeit geltenden Hare-Niemeyer-Verfahrens plant sie eine Rückkehr zum Sitzzuteilungsverfahren nach d’Hondt.

Im Jahr 2010 hat der Bayerische Landtag für Wahlen auf kommunaler Ebene das Sitzungszuteilungsverfahren nach d’Hondt einstimmig abgeschafft und durch das Hare-Niemeyer-Verfahren ersetzt. Ausschlaggebend dafür war, dass das Verfahren nach d’Hondt die Sitzzuteilung systematisch zugunsten großer und zu Lasten kleiner Parteien verzerrt hat.

Diese Verzerrung kann größeren Parteien mehrere zusätzliche Mandate verschaffen, was einer Sitzzuteilung proportional zum Stimmenverhältnis widerspricht. Für Landtagswahlen war das d’Hondtsche Verfahren daher schon früher vom Verfassungsgericht untersagt und in der Folge durch Hare-Niemeyer ersetzt worden, bei Kommunalwahlen wurde es vom Verfassungsgericht als gerade noch verfassungsgemäß bezeichnet.

Bei Gremien, deren Gesamtgröße schon vorher feststeht, also bei allen kommunalen Gremien, ist das Hare-Niemeyer-Verfahren mathematisch genau. Es gibt keine systematischen Verzerrungen, weder für kleine noch für große Parteien. Deshalb gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, Hare-Niemeyer wieder abzuschaffen und durch d’Hondt zu ersetzen.

Die Vielfalt der Parteien und Wahllisten in den Kommunen spiegelt den gesellschaftlichen Willen wider und ist der Arbeitsfähigkeit der Parlamente nicht abträglich. Die Einführung des d’Hondtschen Verfahrens stellt also eine unnötige Wahlrechtsänderung dar, welches die großen Parteien einseitig begünstigt. Ministerpräsident Seehofer hat ein solches Vorgehen zu Recht als politisch verantwortungslos bezeichnet.

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