Im Wahlprogramm für die Bezirkswahl 2018 haben die GRÜNEN Forderungen und Ziele formuliert, die in der aktuellen Periode des Bezirkstages im Zeitraum von 2018 bis 2023 umgesetzt werden sollen. Während der aktuellen Periode stellen wir dar, welche Initiativen und Aktivitäten wir auf Grundlage des Wahlprogramms entwickelt haben, welche Ziele erreicht sind und welche Forderungen für den nächsten Bezirkstag wieder neu formuliert werden müssen.
Wahlprogramm für die Wahlen zum oberbayerischen Bezirkstag am 14. Oktober 2018
GRÜNE OBERBAYERN
Bündnis 90/Die GRÜNEN
Bayern ist ein Land mit hoher Lebensqualität.
Wir Grüne wollen Strukturen schaffen, die allen Menschen eine Teilhabe an der Gesellschaft und der hohen Lebensqualität in Bayern ermöglichen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für eine inklusive Gesellschaft. Eine Gesellschaft, die Barrieren überwindet und die die Teilhabe aller garantiert.
Wir stehen für die konsequente Umsetzung der in der UN-Konvention
- garantierten Rechte für Menschen mit
- Wir setzen uns ein für eine menschenwürdige Pflege und eine angemessene
- Grundsicherung im
- Wir setzen uns ein für eine bessere psychiatrische und neurologische
- Versorgung von Kindern, Jugendlichen und
- Wir setzen uns ein für eine bessere Versorgung von Geflüchteten
- Wir stehen für die konsequente Umsetzung von Maßnahmen zum
Die Bezirkstage sind für vielfältige Aufgaben zuständig. Einen Schwerpunkt stellt dabei die Sozialpolitik mit allen Fragestellungen rund um das Thema Inklusion dar. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Gesundheitspolitik mit allen Aufgaben rund um die psychiatrische Versorgung der Menschen in Oberbayern. Aber auch Naturschutz, Jugend- und Kultur- politik sind wichtige Themenfelder, denen wir uns mit Engagement und neuen Ideen widmen.
Um manche Ziele zu erreichen, ist eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erforderlich. Beispielsweise sind im Bereich des Wohnens aber auch der Integration in den Arbeitsmarkt oder im Umwelt- und Naturschutz gesetzliche Regelungen nötig, die nur der Bayerische Landtag oder der Deutsche Bundestag erlassen kann.
Am 14. Oktober 2018 wird neben den Bezirkstagen in den sieben Regierungsbezirken Bay- erns auch der Bayerische Landtag gewählt.
Bitte wählen Sie bei beiden Wahlen mit beiden Stimmen GRÜN!
Grüne Politik für Menschen mit Behinderung
2009 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, sie muss als Grundlage bei allen sozialpolitischen Entscheidungen dienen. So heißt es in Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Jede*r hat Anspruch auf die in dieser Resolution verkündeten Rechte und Freiheiten. Allen Menschen sind gleiche Möglichkeiten zur Teilhabe an Bildung und Wissenschaft, in Wirtschaft und Arbeit sowie in Freizeit und Kultur gleichermaßen zu ermöglichen.
Inklusion ist aber nicht nur die gesetzlich garantierte Teilhabe, Inklusion ist vor allem eine Frage der Haltung. Es geht nicht darum, dass Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft integriert, also hineingeholt werden.
Stattdessen müssen Strukturen geschaffen werden, damit alle Menschen an der Gesellschaft von Anfang an teilhaben können. Inklusion bedeutet insbesondere auch eine Wertschätzung der menschlichen Vielfalt.
Es bedeutet eine Abkehr von: „Wir wissen, was gut für Dich ist“ hin zum eigenen Willen und zur Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung, zur Anerkennung auf Augenhöhe: Menschen mit Behinderung entscheiden selbst, was gut für sie ist.
Jeder zehnte Mensch in Oberbayern lebt mit einer Behinderung. Und jede*r Einzelne von ihnen ist mit Barrieren konfrontiert, die dazu führen, dass die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft behindert wird. Nur 5 %
der Behinderungen entstehen bei der Geburt, 95 % der Behinderungen entstehen im Laufe des Lebens, auch dies sollte uns alle sensibel für das Thema machen.
Unterschiedliche Behinderungen – körperliche, geistige, seelische, nicht sichtbare – brauchen unterschiedliche Strukturen, dem muss Rechnung getragen werden. Vor allem für Menschen mit geistigen Behinderungen muss die Versorgungsstruktur noch weiter ausgebaut werden; Beteiligungskonzepte für diesen Personenkreis müssen erarbeitet werden.
2016 wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschlossen mit dem Ziel, mehr Lebensqualität für Menschen mit Behinderung zu erreichen, allerdings bleibt das Gesetz in vielen Punkten hinter den Erwartungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück. Der Ausgabenvorbehalt widerspricht dem Anspruch des Gesetzes, die Teilhabe für alle zu verbessern. Daher lehnen wir diesen Ansatz ab und fordern eine sofortige Änderung. . Kostenneutralität kann niemals ein Indikator für gelungene Inklusion sein. Ein neues Gesetz, wie das BTHG, muss mit Leben gefüllt werden und sich in der Realität beweisen.
Die Umsetzung auf Landesebene geschieht über ein Bayerisches Teilhabegesetz, das die Vorgaben für die Bezirke macht.
Wir werden prüfen, wie sich z.B. das Teilhabeplanverfahren trägerübergreifend effizient und personenzentriert aufsetzen lässt, wie das Budget für Arbeit und andere Maßnahmen der Eingliederungshilfe sich unkompliziert im Sinne der Betroffenen verwirklichen lassen und in der Praxis auswirkt. Im Bezirkstag von Oberbayern wird es v.a. darum gehen, Inklusionsmaßnahmen voranzubringen.
Ein echtes Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderung muss gewährleistet werden!
Unsere Forderungen sind:
- Überwindung der durch die unterschiedlichen Sozialgesetzbücher bedingte Aufteilung der sozialen Systeme; vor allem die Schnittstelle zwischen Jugend- und Sozial hilfe muss aufgelöst werden,
- ebenfalls müssen die Schnittstellen zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung und den Leistungen der Eingliederungshilfe verbessert werden,
- keine Leistungsabsenkungen bei der Bedarfsermittlung gemäß § 63a SGB XII für die Hilfe zur Pflege und die pflegerischen Unterstützungsleistungen,
- keine Schlechterstellung der Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB IX (BTHG) und der Hilfe zur Pflege gemäß SGB XII bei der Vermögensanrechnung,
- Verzahnung der Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege; die Anrechnung von Vermögen und Einkommen muss entfallen, wenn der Schritt von der Fürsorge zur Teilhabe gelingen soll,
- Selbstbestimmung und Wahlfreiheit bei Hilfs- und Versorgungsmaßnahmen; Kos- tengründe dürfen diese Wahlfreiheit nicht einschränken,
- Einrichtung einer Ombudsstelle zur unabhängigen Klärung von schwierigen Sach- verhalten und Beschwerden,
- Menschen mit Behinderung steht nach § 45b SGB XI ein zusätzlicher Entlastungsbe- trag in Höhe von 125 € zu: Wir fordern, dass dieser generell nicht auf die Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Kapitel SGB XII angerechnet wird.
Bildung
Das gemeinsame Leben und Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Be- hinderungen – in allen Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen – ist die Grundvor- aussetzung für eine inklusive Gesellschaft. Bildung beginnt in der frühen Kindheit und endet nicht mit den beruflichen Fortbildungen. In allen Bereichen müssen die Bedürf- nisse der Menschen mit Behinderung mitgedacht und eingeplant werden:
- weiterer Ausbau der Inklusion in Schulen: inklusive Beschulung in allen Schularten,
- Förderzentren zu Kompetenzzentren umwandeln um den Mobilen Sonderpädagogi- schen Dienstes an Regelschulen auszuweiten und um mittelfristig an allen Schularten
multiprofessionelle Teams mit pädagogischen Zweitkräften einsetzen zu können,
- mehr Personal und multiprofessionelle Teams in Kindertagesstätten, um individuel- lem Unterstützungsbedarf aller Kinder gerecht zu werden,
- Ausräumung von Widersprüchen zwischen Assistenz und Pädagogik bei der Schul- begleitung: Wir wollen Schulbegleitung zu einer pädagogischen Assistenz weiterent-
wickeln, die Verantwortung dafür soll in den Schulen und somit beim Kultusministe- rium angesiedelt sein,
- barrierefreie Unterrichtsmaterialien für individuelles Lernen für alle Schüler*innen.
Wohnen
Um das Leben unabhängig gestalten zu können, spielt die Möglichkeit, die Wohnform zu wählen, eine wichtige Rolle. Deshalb fordern wir:
- kein Kostenvorbehalt bei der Wahl des ambulant betreuten Wohnens oder dem Wohnen in einer stationären Einrichtung,
- Schaffung von mehr bezahlbarem barrierefreien Wohnraum,
- Erprobung von neuen inklusiven Wohnformen und Einrichtungen,
- Entwicklung inklusiver Wohnformen auch in großen stationären Einrichtungen,
- universelles Design: Geräte, Umgebungen und Systeme sollen derart gestaltet sein, dass sie für so viele Menschen wie möglich ohne weitere Anpassung oder Speziali-
sierung nutzbar sind,
- verstärkte Förderung des betreuten Einzelwohnens,
- mehr ambulantes Einzelwohnen und Wohngruppen mit intensiver Betreuung für psychisch kranke Menschen,
- regionale und wohnortnahe Heimunterbringung für psychisch kranke Menschen; der Bezirk Oberbayern soll nur Vereinbarungen mit Wohneinrichtungen, Wohnhei-
men und geschlossenen Wohnheimen abschließen, wenn die bundesweite Aufnah- me von Klienten ausgeschlossen wird.
Arbeit
Arbeit ist ein wesentlicher Faktor, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Immer noch ist es schwierig, dass Menschen mit Behinderung auf dem sogenannten
- Arbeitsmarkt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erhalten. Die Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt soll oberstes Ziel bleiben. Uns ist klar, dass es bis dahin noch ein weiter Weg ist.
Dafür fordern wir:
- Schaffung von Alternativen zu den jetzigen Werkstätten für Menschen mit Behinde- rung durch andere Leistungsanbieter und das neu eingeführte Budget für Arbeit, forciertes Nutzen neu eingeführter gesetzlicher Regelungen,
- Weiterentwicklung der Qualitätsstandards für Werkstätten für Menschen mit Behin- derung, um mehr Angebote für Außenarbeitsplätze und den Übergang auf den 1. Arbeitsmarkt zu schaffen,
- Erhöhung der Bezahlung in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung,
- Angebote für Weiterqualifizierungsmaßnahmen in den Werkstätten,
- stärkere Förderung von Integrationsfirmen,
- Betriebe, die die 5 %-Quote für Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nicht einhalten, sollen stärker in die Pflicht genommen werden durch Anreize, aber auch
- Anstieg der Beschäftigungsquote auf 5 % auch bei den Ausbildungsplätzen,
- mehr psychosoziale Betreuung und unterstützte Beschäftigung für die Betreuung der Arbeitsplätze auf dem 1. Arbeitsmarkt, damit es für das gesamte Team ein Er- folgsprojekt wird.
Grüne Psychiatriepolitik
Finanzierung der Kliniken
Nach geltendem Recht ist ab dem Jahr 2017 die Anwendung des neuen Entgeltsystems für alle psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen verpflichtend.
Wir fordern, dass bei der Weiterentwicklung des Pauschalierenden Entgeltsystems Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) ein besonderes Augenmerk auf die sektorenübergreifende Finanzierung Wert gelegt wird, d.h. dass die Finanzierung ambulanter und stationärer Angebote miteinander verzahnt werden muss, damit die Patient*innen lückenlos versorgt werden können ohne die Gefahr, sich zwischen unklaren Zuständigkeiten aufzureiben.
Ebenfalls fordern wir, dass die Notfall-Versorgung von Patient*innen, d.h. die Aufnahme von Patient*innen rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche,
Niederschlag in der Finanzierung der PEPPs findet, da die Vorhaltekosten
ungleich höher sind als bei psychiatrischen Krankenhäusern, die diese Versorgung nicht anbieten.
Für qualifizierte Genesungsbegleiter*innen (Ex-In) fordern wir die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen.
Allgemeinpsychiatrie
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich immer für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz eingesetzt. Doch der jetzt von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzesentwurf
hat einen Sturm der Entrüstung ausgelöst, denn nicht die Hilfe für psychisch kranke Menschen steht im Mittelpunkt, sondern kranke Menschen werden wie Straftäter behandelt.
Unsere Forderungen für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz:
- Festschreibung von unabhängigen Beschwerdestellen,
- angemessene Entschädigung für die in den Beschwerdestellen ehrenamtlich Tätigen,
- anonymisierte Psychiatrieberichterstattung auf Landesebene, insbesondere der Dokumentation von Zwangsmaßnahmen,
- flächendeckender Ausbau des Krisendienstes mit Kostenübernahme durch den Freistaat und die Krankenkassen,
- Finanzierung von (zusätzlichen) mobilen Leistungen im Rahmen der Einglie- derungshilfe über die Bezirke,
- zwingende Zusammenarbeit von Krisendienst und Polizei bei bevorstehender Zwangseinweisung,
- Klinik-Entlassmanagement für alle Patient*innen, ambulante Begleitung in Übergän- gen sicherstellen,
- keine Unterbringungsdatei, in der personenbezogene Daten gespeichert
Kinder-/Jugendpsychiatrie
40% der jungen Menschen zwischen 15 und 25 Jahren entwickeln eine behandlungsbedürftige psychiatrische Erkrankung. Dafür müssen die Angebote im klinischen, aber auch außerklinischen Bereich ausgebaut werden.
Für die Betreuung von Kindern psychisch kranker Eltern muss ebenfalls ein eigenes Angebot entwickelt werden.
Geflüchtete
Viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die in Deutschland Asyl beantragen, haben aufgrund ihres Fluchthintergrunds und ihrer Flucht selbst Traumata erlitten. Zu den Folgen gehören Einnässen, Stottern, Essensverweigerung und Angstzustände sowie posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), die eine entsprechende Behandlung erfordern.
Um diese Versorgung sicherzustellen fordern wir:
- Bereitstellung verständlicher und korrekter Informationen,
- bundeseinheitliche Auslegung des Anspruchs auf medizinische und psychothera- peutische Versorgung sowie Dolmetscherleistungen für Leistungsberechtigte ge- mäß § 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz,
- Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber*innen mit klar definiertem Leistungsspektrum,
- Sicherstellung des Zugangs zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung,
- Aufbau von und finanzielle Sicherheit für Psychosoziale Zentren,
- Verankerung der Übernahme von Dolmetscherkosten im
Psychiatrie im Strafvollzug
Durch den ‚Fall Mollath‘ gab es Veränderungen in der Strafgesetzgebung für die Psychi- atrie. So wurde beispielsweise der § 63 StGB durch einen Zusatz ergänzt,
dass die Unterbringung in der Forensik in einer Verhältnismäßigkeit zur Straftat zu stehen hat.
Unsere Forderungen zur Verbesserung des Maßregelvollzugs:
- verstärkte Einrichtung von forensischen Ambulanzen,
- Kontinuität in der therapeutischen (Nach-)Betreuung,
- verstärkte Kontrolle der forensischen Kliniken durch Besuchskommissionen,
- Dokumentation der Zwangsbehandlungen.
Grüne Politik für Menschen mit Suchterkrankung
Suchterkrankungen sind gesellschaftlich nach wie vor mit einem Tabu belegt. Menschen mit Suchterkrankungen bedürfen daher in besonderem Maße unserer Unterstützung, um kurz- und langfristige Schädigungen nach Möglichkeit zu vermeiden.
Die Situation ist durch zielgerichtete Hilfe und eine angemessene Finanzierung wesentlich zu verbessern.
Über Forderungen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. hinaus gibt es bayernregional notwendige Forderungen. Als Motor dient der Gedanke, vorhandene Strukturen und Angebote nachzubessern, zu optimieren oder auszubauen, um so langfristig die Belastungen der Hilfesysteme zu reduzieren und die Lebens- und Genesungssituation der suchtkranken Menschen zu verbessern.
Unsere Forderungen:
- Einbindung Suchtkranker in den Inklusionsauftrag. Hier ist der Bezirk Oberbayern gefordert, da viele Kommunen ihre Verantwortlichkeit abgeben und somit Sucht
z.B. in lokalen Aktionsplänen zur Umsetzung der Inklusion keine Berücksichtigung findet.
- Stärkung des Behandlungssettings „ambulant vor stationär“ und flächendecken- de Erweiterung der Angebote ambulanter Hilfen. Dies gilt nicht nur im Sinne des Wunsch- und Wahlrechts, sondern auch zum Erhalt von Ressourcen und der Mög- lichkeit des Erlangens langfristiger Stabilität im (inklusiven)
- Förderung der Prävention in Form von Eigenerlebnisworkshops an allen
- Mehr Aufklärung der Bevölkerung über Suchterkrankungen mit dem Ziel, diese zu
- Einbeziehung der Suchthilfe in den Krisendienst
- Ausbau der Substitutionseinrichtungen und Stärkung der Substitutionsbegleitung für Opioidabhängige.
Verbesserungen im Bereich Zuverdienst für Menschen mit Suchterkrankungen als wichtigen Bestandteil einer Gesundung und Stabilisierung im Sozialraum
- Der Zugang zu Zuverdienstmöglichkeiten für Menschen mit Suchterkrankungen (auch ALG-II-Empfänger) ist wieder zu erleichtern und eine Möglichkeit der indivi- duellen Stundennutzung des Angebotes zu schaffen. Das Angebot „Zuverdienst“ ist ein wichtiges Instrument zur Teilhabe an der Gesellschaft und zur Stabilisierung und Gesundung dieses Personenkreises.
- Freibeträge in ALG II und Grundsicherung sollten sich stufenweise erhöhen, um ziel- orientiert mit den betroffenen Menschen arbeiten zu können. So kann man einer Demoralisierung entgegenwirken und positive Ressourcen und Weiterentwicklungs- möglichkeiten
Kinder- und Jugendliche suchtkranker (wie psychisch kranker) Eltern
- Schaffung einer verpflichtenden Vernetzungsstruktur zwischen Gesundheitsamt, Kinder- und Jungendhilfe sowie
- Optimierung der vielfältigen Hilfskonzepte zur Unterstützung von Kindern sucht- kranker wie psychisch kranker Eltern durch verbesserte finanzielle Förderung
Grüne Pflegepolitik
Die Hilfe zur ambulanten Pflege geht 2018 im Wege der Delegation von den Kommunen auf die bayerischen Bezirke über, 2019 übernimmt die Bezirksverwaltung die Hilfeauszahlung. Die Bereiche stationär/ambulant sind dann in einer Hand,
dies soll zu Verbesserungen in der Versorgung führen, durch die Auflösung der Schnittstelle Kommune/Bezirk. Bei der Berechnung der Hilfen darf es aber nicht zu einer Verschlechterung des Standards für die Hilfebedürftigen kommen.
Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden, an. Grüne Pflegepolitik stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Diejenigen, die auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind, sollen gut versorgt und selbstbestimmt möglichst lange im vertrauten Umfeld leben können. Dafür brauchen sie ein vielfältiges und gutes Angebot an Pflege und Unterstützung sowie persönliche Beratung vor allem im ambulanten Pflegebereich.
Wir setzen uns deshalb ein für:
- unabhängige Beratung durch Fallmanager,
- die Einrichtung von mehreren Pflegestützpunkten in Oberbayern, die Beratung und Koordination übernehmen,
- mehr Tagesangebote (ambulante Pflege) für Menschen in einer frühen Demenzphase
Wir haben die Situation aller in den Pflegeberufen tätigen im Blick und fordern neben mehr Anerkennung und Wertschätzung insbesondere bessere Arbeitsbedingungen.
Wir fordern deshalb:
- Förderung/Ausbau der ehrenamtlichen Helfer ambulant und stationär,
- Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Menschen, die in der Pflege
Grüne Politik für Kultur und Bildung
Grüne Kulturpolitik ist inklusiv. Alle sollen sich beteiligen. Junge und Alte, Menschen mit und ohne Handicap, unabhängig ihrer Herkunft.
Grüne Kulturpolitik ist vielseitig. Kultur unterstützen wir dort, wo sie lebendig ist, sich mit unserem Leben auseinandersetzt, wo sie Vielfalt und Zusammenleben der Men- schen formt. Ein Beispiel dafür ist unser Kulturpreis der „Grüne Wanninger“.
Unsere Kulturpolitik:
- unterstützt regionale, subkulturelle sowie junge Initiativen,
- stärkt regionale Gedenkarbeit – um unserer Verantwortung für Demokratie und Toleranz gerecht zu werden,
- ist Garant für die Aufarbeitung der Geschichte der Psychiatrie in Oberbayern wäh- rend des Naziregimes und danach bis zur Psychiatrieenquete und -reform Mitte der 1970er
- erkennt mit ihren Kulturpreisen und Medaillen junge, subkulturelle und avantgardistische Künstler*innen an,
- baut Barrieren ab: mit leichter Sprache in der Literatur, in unseren Veröffentlichun- gen und Informationen, in den bezirklichen Museen, in der Verwaltung,
- fördert Kinder nach ihren besonderen Fähigkeiten bei der Bildung,
- ermöglicht und fördert Partizipation von Kindern und Jugendlichen – auch bei der politischen Entscheidungsfindung,
- unterstützt die Initiative zur Errichtung eines Oberbayerischen Arbeiter- und Industriekulturmuseums,
- unterstützt und fördert regionale wie überregionale, subkulturelle sowie junge Initiativen und die kulturelle Vielfalt in Oberbayern.“
Grüne Politik für Kinder und Jugendliche
Wir setzen uns offensiv für die Belange von Kindern und Jugendlichen im Bezirk Oberbayern ein und unterstützen dafür den Bezirksjugendring mit den notwendigen Haushaltsmitteln. Wir unterstützen die Stärkung der Jugendkultur, die Medienfach- beratung, die internationale Jugendarbeit und die Fachstelle für politische Bildung.
Ein wichtiger Partner sind zudem die Jugendbildungsstätten, die eine hohe Kompetenz bündeln. Wir möchten diese Expertise näher an alle Regionen Oberbayerns bringen. Dafür bedarf es mehr dezentraler und flächendeckender Veranstaltungen, von denen insbesondere die kleineren Verbände, Initiativen, Vereine und Kreisjugendringe profitieren werden. Wir brauchen bedarfsgerechte An- gebote und müssen die Kinder und Jugendlichen darüber besser informieren.
Vieles wäre ohne das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit nicht möglich und daher wollen wir junge Menschen im Ehrenamt för- dern, qualifizieren und unterstützen.
Wir setzen uns für die zügige Umsetzung des oberbayerischen Kinder- und Jugendprogramms ein. Freie Bildung und Jugendkultur soll gute finanzielle und strukturelle Ausstattung erhalten, dabei aber die Unabhängigkeit des Bezirksjugendrings sicherstellen.
Deshalb sind unsere Ziele:
- Ausbau von Veranstaltungen wie dem Zirkusprojekt „Manege frei“ und vom Engage- ment in der Kinder- und Jugendarbeit,
- Ausbau von Partizipation und von Angeboten für die politische Bildung,
- Schaffung von mehr inklusiven Angeboten.
Unbegleitete minderjährige und junge volljährige Flüchtlinge
Das Jugendhilferecht im SGB VIII sieht vor, dass Hilfen wie z.B. die Hilfe zur Erziehung nicht nur für Jugendliche bis 18 Jahre, sondern auch für junge
Volljährige (18 bis 21 Jahre) gewährt werden, wenn dies der Persönlichkeitsentwicklung und einer eigenverantwortlichen Lebensführung dient, wenn und solange die Hilfe auf- grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.
Die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erfolgt ebenfalls nach dem Jugendhilferecht. Somit sind die Maßstäbe des Jugendhilferechts auch für junge volljährige Flüchtlinge anzuwenden.
Die Betreuung dieser Altersgruppe in Maßnahmen der Jugendhilfe stellt einen wichtigen und unverzichtbaren Baustein zur Integration in unsere Gesellschaft dar.
Der Vollzug der Kostenerstattung obliegt den Bezirken und soll von der Landesregie- rung zurück erstattet werden. Die Refinanzierung von Seiten des Freistaats ist jedoch unzureichend. Bei der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen und jungen voll- jährigen Flüchtlingen handelt es sich um eine gesamtstaatliche Aufgabe, die nicht auf die kommunalen Ebenen abgewälzt werden darf. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die Kosten sowohl für unbegleitete
minderjährige, vor allem aber für junge volljährige Erwachsene, die nach dem Jugendhilferecht gefördert werden, vom Freistaat voll übernommen werden.
Grüne Umweltpolitik
Grüner Klimaschutz
Die Aufgaben des Bezirks Oberbayern werden in einer Vielzahl von bezirkseigenen Liegenschaften ausgeführt. Um dem Umweltschutz im Allgemeinen und dem Klima- schutz im Besonderen in allen Aspekten gerecht zu werden, ist es notwendig, sowohl Bestandsgebäude als auch Neubauten, die betrieblichen Abläufe und auch die Nut- zung der Flächen stets hinsichtlich der Schonung der Ressourcen zu optimieren.
Vorbildliches nachhaltiges Bauen im Bezirk
Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit stellen die wesentlichen The- men für das Bauen im 21. Jahrhundert dar. Wir haben im Bezirkstag schon viel erreicht. Zahlreiche Beschlüsse sind auf unsere Anträge und Initiativen begründet: Beispielsweise werden einige bezirkseigene Gebäude mit Fassadenbegrünungen optimiert. Photovolta- ik-Anlagen sind auf Bestandsgebäuden und Neubauten verwirklicht worden.
Diese grünen Beschlüsse gilt es in Zukunft weiter umzusetzen und auszubauen.
Wir fordern generell vorbildliche Pilotbauprojekte bei Neubauten und Umbauten des Bezirks. Endlich bauen:
- im zertifizierten Passivhaus-Standard und
- in Plusenergiehaus-Standards (mehr Energie erzeugen als verbrauchen!).
Wir fordern wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte beim Planen und Bauen des Bezirks:
- weitere Optimierung von Energiestandards,
- Begrünungen von Fassaden und Flachdächern,
- Integrierung von Solartechnik.
Bei der Ausschreibung von Bauprojekten erfolgt die Basis für ökologi- sches Bauen. Wir fordern deswegen:
- Lebenszyklusberechnungen mit einer Ökobilanzierung,
- Recyclingfähigkeit der Baumaterialien (Holzbaustoff hat oberste Priorität!),
- schadstofffreie -arme Baustoffe,
- für den Artenschutz: Einplanung von Nistmöglichkeiten z.B. für Vögel und Fleder- mäuse bei der energetischen Gebäudesanierung und beim
Betrieblicher Umweltschutz
Um Maßnahmen des Umweltschutzes zielgerichtet einsetzen zu können, ist es erforderlich, den Energie- und Ressourcenverbrauch genau zu kennen. Der Ausbau des Umweltmanagements spart auf lange Sicht Kosten und wertvolle Ressourcen. Darum setzen wir uns für den Ausbau des betrieblichen Umweltschutzes ein. Ziel ist eine CO2-neutrale Verwaltung des Bezirks und seiner Einrichtungen. Für nicht vermeidbare CO2-Emissionen müssen Klimaschutzzertifikate erworben werden, die
nachweisen, dass an anderer Stelle eine entsprechende Menge CO2 eingespart wird.
Ökologische Landwirtschaft
Über die Bezirksgüterverwaltung bewirtschaftet der Bezirk eigene Flächen. Auf Initiative der GRÜNEN wurde der Beschluss gefasst, auf Herbizide und Pestizide
„so weit wie möglich“ zu verzichten. Ziel muss jedoch die ökologische Landwirtschaft sein.
Wir setzen uns dafür ein, dass ökologische Landwirtschaft auf den bezirkseigenen Flächen betrieben wird.
Naturschutz
Der Bezirk erlässt Verordnungen zu Naturparks und Landschaftsschutzgebieten und engagiert sich in Vereinen und Institutionen für den Naturschutz.
So ist der Bezirk Oberbayern Mitglied im Zweckverband Donaumoos. Daraus entsteht für den Bezirk die Verantwortung, sich maßgeblich für den Schutz des Donaumooses einzusetzen.
Moorschutz ist Klimaschutz
Wenn das Donaumoos weiterhin gleichbleibend entwässert und intensiv bewirtschaf- tet wird, dauert es nach Einschätzung der Experten noch etwa 50 Jahre, bis der Moor- körper sich durch die Verbindung mit dem Luftsauerstoff vollständig aufgelöst hat.
Dadurch geht sowohl ein wertvoller Naturraum als auch die Existenzgrundlage vieler Landwirte im Donaumoos verloren. Darüber hinaus setzt ein sich auflösendes Moor enorme Mengen an klimaschädlichem CO2 frei.
112.000 Hektar Moor werden in Bayern landwirtschaftlich genutzt. Das sind 3,5 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bayern, die aber für ein Drittel der Treibhaus- gase in Bayern verantwortlich sind. Intakte und naturnahe Moorflächen hingegen besitzen ein hohes Potenzial, klimaschädliches CO2 aufzunehmen und zu binden, und bieten die Grundlage für einen funktionierenden Arten- und Biotopschutz.
- Wir setzen uns dafür ein, dass intakte Moorlandflächen im Donaumoos ge- schützt und darüber hinaus Maßnahmen der Wiedervernässung ergriffen
- Für Moorflächen, die derzeit bewirtschaftet werden, schaffen wir Anreize für die Umnutzung der Flächen in Richtung einer extensiven Bewirtschaftung, vor allem aber für die Bewirtschaftung mit Nasskulturen (Paludikulturen).
- Um die Finanzierung im Rahmen des Moorschutzes zu stärken, unterstützen wir die Entwicklung von Klimazertifikaten, die auf Grundlage der eingesparten CO2-Mengen ausgegeben werden können.
Bienen
Der Bezirk Oberbayern betreibt die Fachberatung für Imkerei und leistet damit einen wichtigen Beitrag in der Förderung, der Beratung und der Aus- und Weiterbildung in der Imkerei.
Die Bedeutung der Honigbienen, vor allem aber der Wildbienen, zu denen beispiels- weise auch die Hummeln zählen, wird mehr und mehr deutlich. Veränderungen in der Landnutzung und die zunehmende Intensivierung in der Landwirtschaft nehmen den Bienen und Insekten Nahrung und Lebensraum; Agrargifte schwächen ihre Gesundheit. Das müssen wir ändern. In der Landwirtschaft brauchen wir die Bestäuber dringend, es sind unsere wichtigsten Nutztiere, die wir aber durch die intensive Bekämpfung der vermeintlichen „Schädlinge“ und „Unkräuter“ bedrohen.
Wir haben hier ein fatales Wirkungsgefüge in Gang gesetzt, dieses gilt es schnellst- möglich zu durchbrechen.
Auf Initiative von Bündnis 90/Die Grünen verleiht der Bezirk Oberbayern bald das Label „Bienenfreundliche Kommune“. Damit werden Kommunen ausgezeichnet, die Maßnahmen ergreifen, welche die Lebensbedingungen für Bienen maßgeblich verbessern.
Eines ist sicher: Wenn es den Honigbienen und Wildbienen wieder besser geht, hat die Artenvielfalt insgesamt profitiert. Die Anzahl der Imker*innen steigt zwar
an, aber die Anzahl an Bienenvölkern pro Bienenhalter*in ist rückläufig. Darum setzen wir uns dafür ein, die Fachberatung für Imkerei auszubauen und dafür eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen:
- personelle und finanzielle Stärkung der Fachberatung,
- stärkere Berücksichtigung der in Bayern noch über 500 vorkommenden Wildbienenarten, da die Bestäubungsleistung der spezialisierten Wildbienenarten in der Vergangenheit weitestgehend unterschätzt wurde, für die Artenvielfalt der Blühpflanzen jedoch von existenzieller Bedeutung ist,
- Verstärkung der Lebensraumforschung der Wildbienen,
- Ausbau der Forschung im Bereich der Imkerei bzw. der Bienenhaltung auch im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels auf die Bienen. Die Belastung der Bienen durch Umwelteinflüsse muss in den Mittelpunkt gerückt und Grenzwerte z.B. für Pestizidrückstände im Bienenwachs müssen überdacht werden. Honig- und Wachs- untersuchungen müssen auf die Gesundheit der Bienen ausgerichtet werden,
- zusätzliche Unterstützung der Berufs- und Nebenerwerbsimkerei in punkto Ausbil- dung, auch um den Grad der „Professionalisierung“ in der Imkerei wieder zu erhö- Die naturgemäße und wesensgemäße Imkerei muss stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Ziele wie Honigertrag, Sanftmut etc. sind zu ergänzen in Richtung Anpassungsfähigkeit an sich verändernde Umweltbedingungen,
- Schaffung neuer Lebensräume für Bienen und Insekten z.B. durch bunte Äcker, Gärten und Wiesen.
Fische
Die Fachberatung für Fischerei des Bezirks Oberbayern leistet bei Gewässerschutz und Fischzucht wertvolle Arbeit, die wir weiter ausbauen wollen.
Gewässerschutz, Erweiterung der Artenvielfalt und Artenschutz sind uns ein wichtiges Anliegen. Die Zahl der Fische und die Artenvielfalt nehmen nur langsam zu, weil Wasserkraftwerke und andere Querbauten für Fische unüberwindliche Hindernisse darstellen und frei fließende Gewässer stark einschränken. Deshalb unterstützen wir beispielsweise die Etablierung eines neuen Mindestwasserleitfadens.
Weiterhin unterstützen wir das Bestreben der Fachberatung, bei Fragen des Gewässerschutzes nicht nur als „Träger öffentlicher Belange“, sondern auch als Sachverständige aufzutreten.
Beschlossen auf der Bezirksversammlung Oberbayern am 23.6.2018 in Mühldorf am Inn.
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