Antrag auf Übergangslösung in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Waltraud Gruber

Antrag für den Sozialausschuss am 8.4.2010

1. Bis zur Verabschiedung eines tragfähigen Verfahrens, wird das Modell Mittelfranken als Interpretationshilfe zur Eingruppierung in die Hilfebedarfsgruppen angewandt.

2. Es wird eine Arbeitsgruppe aus VertreterInnen des Bezirkstags von Oberbayern (jede Fraktion entsendet einen Vertreter/in), VertreterInnen der Wohlfahrtsverbände und der Verwaltung eingerichtet, die einen Entwurf für die zukünftige Eingruppierung und die daraus resultierenden Personalschlüssel für die Werkstätten für Menschen mit Behinderung erarbeitet. Dieser Entwurf ist dem Gesundheits- und Sozialausschuss zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

3. Dem Ausschuss ist über den Verhandlungsstand über die Rahmenleistungsvereinbarungen auf Landesebene zu berichten.  

Begründung:

Die Verwaltung des Bezirks Oberbayern hat mit einigen Werkstätten Verhandlungen geführt, die im Ergebnis z. T. zu erheblichen Verschlechterungen der Personalschlüssel geführt haben bzw. zukünftig führen würden. Damit einher gehende deutliche Verschlechterungen der Betreuungsqualität für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und zunehmend schlechtere Arbeitsbedingungen für das Fachpersonal sind nicht hinnehmbar.

In der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses vom 19. November 2009 wurde ein Antrag der Fraktion B 90/Die Grünen „Das Modell Mittelfranken soll als Übergangslösung zur Ermittlung des Hilfebedarfs von Beschäftigten in Werksstätten für behinderte Menschen (WfbM) übernommen werden“ zurückgestellt, nachdem die Verwaltung berichtet hatte, dass in der ersten Jahreshälfte 2010 eine Arbeitsgruppe auf Landesebene den Landesrahmenvertrag nach § 75 SGB XII überarbeiten werde. In dieser Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst:

„Beschluss

32/09 1. Der Antrag wird, bis eine Arbeitsgruppe beim Verband der Bayerischen Bezirke unter Beteiligung der Werkstätten und Träger eine Neuregelung unter Einbeziehung des personenzentrierten Ansatzes entwickelt hat, zurückgestellt.

2. Im Rahmen des im ersten Halbjahr 2010 geplanten oberbayerischen Werkstättentages soll die Thematik der Hilfebedarfsbemessung an Hand des individuellen Hilfebedarfs (Personenzentrierter Ansatz) behandelt werden. Spätestens im 2. Halbjahr 2010 wird dem Ausschuss berichtet.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der Ergebnisse des oberbayerischen Werkstättentages an den Verband der Bayerischen Bezirke heranzutreten, um auf Landesebene die „Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung für den Leistungstyp T-E-WfbM“ so anzupassen, dass bei der Definition der Hilfebedarfsgruppen ausschließlich der individuelle Hilfebedarf unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung zugrunde gelegt wird (Personenzentrierter Ansatz).“

Abstimmungsergebnis: 13:0“

Bis es zu einer Lösung kommt, muss sofort eine Übergangslösung Sicherheit für alle Beteiligten schaffen.

Martina Neubauer und Waltraud Gruber

 

 

 

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