Antrag auf Leitlinien für nachhaltiges Bauen

Waltraud Gruber, Bezirksrätin

Antrag den Ausschuss Bau, Umwelt und Energie am 26.6.2012
Der Bezirk Oberbayern erhöht die Standards für Baumaßnahmen der Liegenschaften des Bezirks.
Dabei übernimmt der Bezirk die im Ministerrats-Beschluss vom 19.07.2011 eingeführten Standards:„Künftiger Energiestandard für staatliche Gebäude“, die seit August 2011 für die Baumaßnahmen des Freistaates gelten.
Die energetischen Standards gelten dann für alle bezirkseigenen Liegenschaften. Sie ergänzen die geltenden gesetzlichen Verordnungen (EnEV 2009, EEWärmeG, Bundesimmissionsschutzverordnung, etc.) sowie andere einzuhaltende Richtlinien (VDI-Richtlinien, DIN/EN-Normen).
Die energetischen Standards sind bei Vergaben von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen den Architekten und Ingenieuren bei der Auftragsvergabe auszuhändigen. Sie sind zur Einhaltung dieser Regeln zu verpflichten.

Begründung:

Anträge zur Erstellung von „Leitlinien bei Bauvorhaben des Bezirks Oberbayern“ wurden von unserer Fraktion am 8.3.2010 eingereicht (siehe Anlage).
Laut Beschluss vom 29.6.10 wurde eine Beschlussfassung über die Anträge zurückgestellt, bis die gängigen Bewertungssysteme von der Verwaltung geprüft werden.
Am 22.3.11 wurde im Ausschuss für Bau, Umwelt und Energie seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass bei zwei Demonstrationsobjekten – einem geplanten Neubauvorhaben und einem Sanierungsvorhaben – mittels Gesamtkostenbetrachtung zwei Varianten miteinander verglichen werden sollen. Nämlich bei Ansetzen der ab 2012 vorgeschriebenen gesetzlichen Baustandards und im Vergleich dazu die EU-Vorgaben ab 2019 bzw. 2015 für Bestandsgebäude. Diese Vergleichsberechnungen wurden bisher nicht vorgenommen.

 In der AG Bau am 15.5.12 wurde seitens der Verwaltung berichtet, dass sie von einer Vergleichsbetrachtung aus organisatorischen Gründen absehen. Es wurde ein Ministerrats-Beschluss des Freistaats vom Juli 2011 vorgestellt. In dem Beschluss „Künftiger Energiestandard für staatliche Gebäude“ werden Energiestandards für Baumaßnahmen des Freistaats geregelt. Damit gilt für Neubauten von Verwaltungsgebäuden der Passivhausstandard. Für andere Maßnahmen sollen die Anforderungen der EnEV um mindestens 30% unterschritten werden. Seit August 2011 sind diese Anforderungen für staatliche Baumaßnahmen umzusetzen.
Bisher hat der Bezirk Oberbayern noch keine eigenen bindenden Richtlinien für Bauvorhaben, die über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus gehen. Seitens der Verwaltung wurden in der AG Bau die Richtlinien des Freistaats als vorbildlich dargestellt.
Es ist ein konsequenter Schritt, wenn der Bezirk Oberbayern diese vom Freistaat beschlossenen Standards auch für die Liegenschaften des Bezirks übernimmt und als Kriterien festschreibt.

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