Antrag auf gentechnikfreies Wirtschaften des Bezirks Oberbayern

Antrag

Der Bezirkstag von Oberbayern fordert den Bezirkstagspräsidenten, den Bezirk Oberbayern, seine Organe und seine Einrichtungen auf, alle rechtsmöglichen Maßnahmen zu ergreifen, um im Rahmen seines landwirtschaftlichen Anbaus gentechnikfrei zu wirtschaften und somit dazu beizutragen, dass der Bezirk Oberbayern weitgehend frei von Gentechnik in der Landwirtschaft bleibt.

Hierzu sollten u.a. folgende Maßnahmen ergriffen werden:

1. Der Bezirk Oberbayern erlässt für alle bezirkseigenen landwirtschaftlichen Flächen ein Anbauverbot gentechnisch veränderter Organismen.

2. Werden diese Flächen selbst bewirtschaftet, so kann dies unmittelbar umgesetzt werde, ansonsten ist dies in allen Pachtverträgen umzusetzen.

3. Schwerpunkt dieses Antrages sind naturgemäß die landwirtschaftlich betriebenen Güter der Bezirkskrankenhäuser und die landwirtschaftlichen Lehranstalten in Landsberg.

4. Auch die Fachberatung für Imkerei des Bezirks soll seine Beratungsfunktion zu gentechnikfreiem Wirtschaften weiter verstärken.

5. Der Bezirk Oberbayern unterstützt die Aktivitäten von Bauernverband, der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), dem Deutschen Berufsimkerverband, den Umweltbeauftragten der Kirchen sowie der Katholische Landjugendbewegung (KLJB), auf gentechnisch veränderte Pflanzen zu verzichten.

6. Nach Abschluss dieser Maßnahmen ist dem Bezirkstag zu berichten.

Hintergründe und Begründung:

Der Bezirk Oberbayern schließt sich damit den vielfachen (europaweiten) Initiativen an, die sich zu gentechnikfreiem Wirtschaften verpflichten und damit ihre Landwirtschaft vor genmanipuliertem Saatgut zu schützen.

Wegen der konzernfreundlichen Gesetzgebung ist dieses Ziel nur mit freiwillig abgeschlossenen Verträgen zu erreichen.

Das neue Gentechnikgesetz (GenTK), mit dem die Bundesregierung eine EU-Richtlinie zur Zulassung von gen-veränderten Organismen (GVO) umsetzt und ein Nebeneinander von ökologischen, konventionellen und gentechnisch veränderten Kulturen in Deutschland organisieren will, bringt für alle Landwirte – und natürlich für unser aller Grundlagen – viele offene Fragen und erhebliche Risiken mit sich. Ungeklärt sind die Sicherheitsabstände zwischen gentech- und anderen Pflanzen, Pflichten der GVO-Anwender, der Zugang zu den Registern für GVO-Flächen, die Haftung bei Schäden durch GVO-Verunreinigungen, sowie die GVO-Ausbringung in Schutzgebieten.

Der Bezirk Oberbayern ist auch aufgefordert, den Mehrheitswillen der Verbraucher – 70 Prozent der Verbraucher lehnen gentechnisch veränderte Lebensmittel ab – umzusetzen.

Folgen für ökologisches Wirtschaften:

Bei ökologischem Wirtschaften kann eine wilde Auskreuzung genmanipulierten Erbgutes (auch nach Ansicht des Max-Planck-Instituts) nicht verhindert werden, und damit können – trotz größter Anstrengungen der Betroffenen – die Richtlinien für den ökologischen Landbau nicht mehr eingehalten werden.

Folgen für konventionelles Wirtschaften:

Aber auch bei konventionellem Wirtschaften entsteht durch den von interessierten Konzernen geförderten Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ein massiver Kostendruck. Stellt sich nach Jahren heraus, dass tatsächlich wilde Auskreuzungen stattgefunden haben oder gar gesundheitlich negative Folgen durch die Verwendung von genmanipulierten Pflanzen festgestellt werden mussten, kommen auf diese Betriebe Schadenersatzforderungen zu. Bisher hat sich noch keine Versicherung bereit erklärt, das Risiko Gentechnik in der Landwirtschaft zu versichern.

Darüber hinaus kann der (Touristik-)Bezirk Oberbayern diese Deklaration als „gentechnikfreie bäuerliche Region“ als außerordentlich wirksames Werbeargument verwenden.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Gerd Zattler

Autor*in