Antrag auf Elektromobilität

Begründung: Eine maßgebliche Reduzierung der durch den dienstlichen Verkehr bedingten CO2-Emissionen in Höhe von 96 Tonnen (Aktualisierte Umwelterklärung 2018, S.15) lässt sich nur durch den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel und durch den Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge erreichen. Beim Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge ist eine besondere Aufmerksamkeit auf die Erzeugung der Energieträger zu richten, um eine ausgeglichene CO2-Bilanz zu erreichen. Bei Elektrofahrzeugen ist beispielsweise darauf zu achten, dass der erzeugte Strom aus regenerativen Energiequellen stammt. Da der Bezirk beim Strombezug auf Ökostrom umgestellt hat, ist beim Laden auf dem eigenen Gelände eine CO2-Neutralität gegeben. „Obwohl die Bezirksverwaltung im Jahr 2017 1.352.499 kWh Strom verbraucht hat, sind hierfür keine CO2-Emissionen zu verzeichnen, da 100 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien stammt („Ökostrom“-Tarif).“ (Aktualisierte Umwelterklärung 2018, S.15) Bei Elektrofahrzeugen ergibt sich bekanntlich derzeit i.d.R. noch eine vergleichsweise geringere Reichweite pro Ladung, als bei herkömmlichen Fahrzeugen. Wenn aber bei dienstlichen Fahrten überwiegend kürzere Strecken gefahren werden und die Pausenzeiten zum Laden verwendet werden, machen sich die kürzeren Reichweiten kaum bemerkbar. Um einen sinnvollen Einsatz und das Nachladen von Elektrofahrzeugen planen zu können, ist es deshalb notwendig, für verschiedene Einsatzzwecke die durchschnittlichen Wegstrecken und die Pausen zu kennen. Darauf zielt der Auftrag zur Erhebung der Daten ab. Bei der Anschaffung von Fahrzeugen ist auf die CO2-Gesamtbilanz zu achten, die auch die Herstellung eines Fahrzeugs einbezieht. Da sich die CO2-Emissionen bei der Herstellung von Fahrzeugen von Fahrzeug zu Fahrzeug sehr stark unterscheiden, können pauschale Annahmen keinesfalls Grundlage für eine Kaufentscheidung sein. Zwischenzeitlich bieten z.B. die Fahrzeughersteller Gesamtbilanzen an, auf die ggf. zurückgegriffen werden kann. Das Bundesumweltamt (bmu) kommt in einer Analyse zu dem Schluss, dass ein rein batterieelektrisch angetriebenes Fahrzeug selbst bei Rückgriff auf den deutschen Strommix über die gesamte Lebensdauer weit geringere CO2-Emissionen verursacht, als ein Auto mit Verbrennungsmotor: „Die Analyse der Klimabilanz eines Elektroautos, genauer gesagt der spezifischen klimarelevanten Emissionen pro Fahrzeugkilometer über dessen Lebensdauer5, zeigt, dass die Treibhausgasemissionen eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs6 (kurz: Elektroauto) selbst unter Berücksichtigung des deutschen Strommix7,8 geringer ausfallen als bei vergleichbaren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor9, und das schon für ein heute gekauftes Fahrzeug.“ (https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Verkehr/emob_klimabilanz_201 7_bf.pdf, S. 2) Neben den CO2-Emissionen ist auch auf mögliche Umweltschäden und auf die Arbeitsbedingungen bei der Gewinnung der für den Fahrzeugbau erforderlichen Roh- und Betriebsstoffe zu achten. Erfreulicherweise entsteht offensichtlich bei der diesbezüglichen Betrachtung von Fahrzeugen nach und nach ein ähnliches Bewusstsein, wie es sich beispielsweise bei der Wahl von Kleidung, Holzprodukten, Kaffee usw. entwickelt. So kann man als Konsument bei der Anschaffung von Fahrzeugen auf eine umweltverträgliche Herstellung hinwirken, indem man beim Händler bzw. beim Hersteller einen Nachwies für eine umweltverträgliche Gewinnung der Rohstoffe einfordert. Mit freundlichen Grüßen Joachim Siebler Martina Neubauer, Fraktionsvorsitzende

 

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