Antrag auf Einbeziehung von Asylsuchenden in die Gesetzliche Krankenversicherung

Petra Tuttas

Begründung:

Schutzsuchende erhalten bei uns derzeit – auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes – nur eine medizinische Minimalversorgung zur Behandlung von akuten Notfällen und Schmerzzuständen, deren Kosten von den Kommunen getragen werden. Dies ermöglicht keine längerfristige Behandlung von traumatisierten, psychisch erkrankten Flüchtlingen.

 

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