Antrag auf Beschlussmanagement für Sitzungen des Bezirkstages und seiner Ausschüsse
Stefan Scholer
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, in der nächsten Sitzung des Bezirksausschusses folgenden Antrag zu diskutieren und zur Abstimmung zu stellen:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2010 zusammen mit Vertretern der Parteien und Gruppierungen im Bezirkstag Oberbayern ein Konzept eines Beschlussmanagements für alle Sitzungen des Bezirkstags und seiner
Ausschüsse zu entwickeln. Das Konzept wird im Bezirksausschuss verabschiedet
und hat bindende Wirkung“.
Begründung:
In Art. 22 (2) der Bezirksordnung heißt es: „Der Bezirkstag überwacht die gesamte Bezirksverwaltung, insbesondere auch die Ausführung der Beschlüsse. Er kann hierfür Richtlinien aufstellen.“
Bislang verfügt der Bezirktag über kein Instrument, mit dessen Hilfe er seine Aufgaben der Kontrolle und Steuerung adäquat wahrnehmen kann. Insbesondere hat der Bezirkstag Bedarf für ein strukturiertes und geregeltes Kontrollinstrument, um kontinuierlich Informationen über den jeweiligen aktuellen Stand der Umsetzung der gefassten Beschlüsse durch die Verwaltung zu erhalten. Ihm steht dafür bis dato kein geeignetes Instrument zur Verfügung.
Eckpunkte eines Systems zur Beschlussvollzugskontrolle (BVK) können folgende Inhalte sein:
Der Bezirkstag und seine Ausschüsse können zukünftig jeweils vorschlagen, welche Beschlüsse in die BVK aufgenommen werden sollen und bis zu welchem Endtermin der Beschluss der BVK unterliegen soll. Dazu könnte in die jeweilige Beschlussvorlage der zusätzliche Antragstext
„Dieser Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle bis zum …“ bzw „ … Folgende Aufträge an die Verwaltung sind in die Beschlussvollzugskontrolle aufzunehmen:…..“ bzw. „Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle“ als eigenständiger Punkt aufgenommen werden. Ob ein Beschluss der Beschlussvollzugskontrolle unterliegt, kann der jeweilige Fachausschuss entscheiden. Es werden dann die Berichtstermine und der Endtermin, bis zu dem der Beschluss der BVK unterliegt, vorgeschlagen bzw. beschlossen. Die Verwaltung kann beauftragt werden, im jeweiligen Fachausschuss halbjährlich in Form einer Bekanntgabe über den Erledigungsstand der Aufträge, die einer Beschlussvollzugskontrolle unterliegen, zu berichten.
Zuständig für die Bekanntgabe über den Erledigungsstand zu den Aufträgen aus einem Beschluss sollte jeweils dasjenige Referat sein, welches die Beschlussvorlage eingebracht hat.
Moderne und effiziente Verwaltungen sind ohne ein funktionierendes System des Beschluss-Managements heute kaum noch denkbar. Die Einführung eines solchen Systems käme nicht nur dem Bezirkstag und seinen Gremien, sondern auch der Verwaltung zu Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Scholer, Bezirksrat
Martina Neubauer, Fraktionsvorsitzende
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