Antrag auf Änderung des Auszählverfahrens in der Geschäftsordnung des Bezirkstags von Oberbayern

Antrag zur Geschäftsordnung für das Plenum am 14.4.2005

Es sind alle Passagen zu ändern, die sich mit den Wahlverfahren befassen. Durchgängig ist das Auszählverfahren nach D´Hondt durch das Auszählverfahren nach Hare/Niemeyer zu ersetzen.

Begründung:

Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits im vergangenen Jahr klar gestellt, dass das Auszählverfahren nach D´Hondt ungeeignet ist. Es ist bekannt, dass dieses Verfahren zu Benachteiligungen kleinerer Parteien und Gruppierungen führen kann und es sogar zu überproportionalen Abweichungen bei der Sitzverteilung zu Lasten kleinerer Parteien und Gruppierungen kommen kann.

Einzig das Verfahren nach Hare/Niemeyer ist in der Lage, dieser Tatsache gerecht zu werden; es kommt nur zu unbedeutsamen Abweichungen.

Es kann aus diesem Grund auf keinen Fall eine Staffelung mehrerer Auszählverfahren geben, Der Bezirk Oberbayern muss zu einem einheitlichen, gerechten und durchschaubaren Auszählverfahren ohne „Hintertürchen“ und Staffelungen kommen.

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