Anfrage zur Qualifizierungsbeauftragte für den allg. Arbeitsmarkt

Petra Tuttas, stellvertr. Fraktionssprecherin

Anfrage:

Die Landesentgeltkomission hat 2004 die Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung für Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschlossen.  In Punkt 9.1. (Strukturqualität) wird auf den Basisstellenplan verwiesen, in diesem wiederum in Position 9.4., dass die Werkstätten die Möglichkeit haben, einen Qualifizierungsbeauftragten zu beantragen. Qualifizierungsbeauftragte sollen insbesondere die Vermittlung der Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. In der Vereinbarung ist festgelegt, dass die Gegenfinanzierung dieser Beauftragten Gegenstand der individuellen Vereinbarung sind.

Wir möchten Sie bitten, folgende Fragen zu beantworten:

  • Wie viele Einrichtungen haben einen Qualifizierungsbeauftragten beantragt?
  • Wieviele WfBMs beschäftigen aktuell lt. Entgeltvereinbarung einen Qualifizierungsbeauftragten? Bitte teilen Sie uns auch den genehmigten Stellenschlüssel im Verhältnis zu den Beschäftigten mit.
  • Gab es Ablehnungen? Wenn ja, mit welcher Begründung?


Antwort des Bezirkstagspräsidenten:

Am 15. März 2012 hat Bezirkstagspräsident Josef Mederer auf unsere Anfrage vom 6. Februar 2012 zu Fragen hinsichtlich des aktuellen Sachstands der Qualifizierungsbeauftragten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung geantwortet.
In der Antwort wurde auf unsere Fragen zur Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung nicht eingegangen. Ausschließlich ein vom Sozial- und Gesundheitsausschuss des Bezirks Oberbayern im Juni 2008 auf den Weg gebrachten Modellprojekt wird im Antwortschreiben ausführlich erläutert.
Dieses Projekt lief in der Zeit vom 1. August 2008 bis zum 31. Dezember 2011 und wird aktuell ausgewertet. Dabei war in zwei Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM´s) jeweils eine halbe Planstelle mit einem Betreuungsschlüssel von 1:10 geschaffen worden, um Beschäftigte der WfbM`s auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln und zu begleiten.
Der Bezirkstagspräsident führt in seinem Antwortschreiben weiter aus, „dass der Bezirk Oberbayern großes Interesse an der Integration seelisch behinderter Menschen hat und im Rahmen seiner Möglichkeiten als Sozialhilfeträger tätig ist und auch weiterhin sein wird.“ Man möchte aber zunächst die Auswertung des Modellprojekts abwarten.
Da wir der Auffassung sind, dass unsere Frage nicht beantwortet wurden, haben wir eine erneute Anfrage gestellt.

Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
vielen Dank für die Beantwortung unserer Anfrage vom 6. Februar 2012
Leider gehen Sie in der Anfrage nicht auf unsere Fragestellung zur Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung für Werkstätten für Menschen mit Behinderung ein, sondern beziehen sich ausschließlich auf das vom Sozialausschuss im Juni 2008 beschlossenen Modellprojekt.
Ich möchte Sie daher bitten, unsere Fragen im Hinblick auf die genannte Rahmenleistungsvereinbarung aus dem Jahr 2004 und die dazu entwickelte Rahmenkonzeption mit der konkreten Aufgabenbeschreibung zu beantworten.
Von Interesse im Hinblick auf das Modellprojekt ist für uns, wann mit der Fertigstellung der Auswertung und einer Präsentation im Sozial- und Gesundheitsausschuss zu rechnen ist.

 

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