Antrag zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen
Im Dezember 2014 stellten Bündnis90/Die Grünen einen Ergänzungsantrag zur Resolution der SPD vor, der aber nicht abgestimmt wurde, sondern in die Gremien verwiesen wurde, in denen die verabschiedete Resolution weiter vertieft beraten werden sollte. Allerdings fand seither kein Gesundheits- und Sozialausschuss statt und demzufolge auch keine weitere Diskussion des Antrags. Deshalb wird das Anliegen mit einem Schreiben in Erinnerung gerufen.
Schutzsuchende erhalten bei uns derzeit – auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes – nur eine medizinische Minimalversorgung zur Behandlung von akuten Notfällen und Schmerzzuständen, deren Kosten von den Kommunen getragen werden. Dies ermöglicht keine längerfristige Behandlung von traumatisierten, psychisch erkrankten Flüchtlingen. Deshalb setzt sich der Bezirk dafür ein, dass Asylsuchende in Zukunft in die Gesetzliche Krankenversichern einbezogen werden und dafür die Krankenkassen die entsprechenden Bundesmittel erhalten. Dadurch werden zum einen die Kommunen entlastet und zum anderen wird den Flüchtlingen eine menschenwürdige Behandlung zuteil.
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