Antrag auf Verzicht der Anrechnung des Partner-Einkommens bei PflegeheimbewohnerInnen
Antrag
Der Bezirk Oberbayern stellt mit sofortiger Wirkung seine Praxis ein, das Einkommen von Partnern, bei denen einer in einem Pflegeheim lebt, heranzuziehen. Die bereits erstellten Bescheide werden ausgesetzt. Es wird umgehend die Praxis wie vor dem 01.01.2005 wieder vollzogen.
Begründung
Ausschließlich der Bezirk Oberbayern vollzieht derzeit die o. g. Praxis. Weder die anderen Bezirke noch andere Bundesländer kommen zu einer ähnlichen Rechtsauffassung wie der Bezirk Oberbayern.
Gemäß Auskunft durch die Bundesregierung (Fragestunde vom 23. Februar 2005) ergibt sich ein eindeutiges Bild, das der Rechtsauffassung des Bezirks Oberbayern widerspricht. Es wird die Auffassung vertreten, dass die Bundesregierung nie beabsichtigt hat, das Partnereinkommen mit einzubeziehen. Bei der Einordnung des Sozialhilferechts in das SGB XII wurde die Einkommensschonregelung aus dem bis Ende 2004 geltenden § 85 Abs. 1 Nr. 3 BSHG nahezu wortgleich in den § 82 Abs. 4 SGB XII übernommen.
Um Härtefälle zu vermeiden, ein Abgleiten von zuhause lebenden Partnern in die Sozialhilfe zu stoppen und vorzubeugen, dass pflegedürftige Menschen aus finanziellen Gründen zu spät oder gar nicht von einem mit der Pflege überlasteten Partner in ein Heim ziehen können, muss umgehend wieder die Praxis wie vor dem 01.01.2005 vollzogen werden.
Martina Neubauer
i. A. der Fraktion B 90/Die Grünen im Obb. Bezirkstag