Würzburger Erklärung Grüner BezirksrätInnen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Handlungsbedarfe und Rahmenbedingungen der Behindertenpolitik in den Bezirken

Auf dem BezirksrätInnen-Treffen der Bayerischen Grünen in Würzburg wurde ein gemeinsamer Forderungskatalog erarbeitet. Dabei fordern die Grünen BerzirksrätInnen die zügige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.  Diese ist nach der einstimmigen Ratifizierung des Bundestags und des Bundesrats seit März 2009 wirksam. Gefordert sind neben Bund und Ländern auch die Kommunen und Bezirke. Um die Konvention umzusetzen, stehen auf Bundes- und Landesebene Gesetzesreformen an, so etwa eine Reform der Eingliederungshilfe zu einem Teilhabeleistungsgesetz und Reformen der Schulgesetze hin zu einer inklusiven Schule. Bis dahin muss aber im Rahmen der bestehenden Gesetze alles getan werden, den Geist und die Anforderungen der Konvention zunehmend in die Praxis umzusetzen. Deshalb fordern die Bezirksrätinnen und Bezirksräte von B90/DIE GRÜNEN die Bezirke im Einzelnen dazu auf:

1. Die einzelnen bayerischen Bezirke sowie der Verband der bayerischen Bezirke sollen einen Grundsatzbeschluss fassen,  um sicherzustellen, dass alle zukünftigen Beschlüsse mit der UN-Behindertenrechtskonvention konform sind.

2. Die bayerischen Bezirke und der Verband der bayerischen Bezirke sollen unverzüglich den Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention (Bewusstseinsbildung) umsetzen, um insbesondere „das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern“.

3. Innerhalb der bestehenden Rechtslage müssen Verstöße gegen die Behindertenrechtskonvention verhindert werden. Insbesondere müssen neue Investitionen daraufhin geprüft werden, ob sie mit der Konvention zu vereinbaren sind.

4. Bei den Bezirkshaushalten soll sichtbar werden, dass durch die Verwendung der Gelder die Konvention zunehmend umgesetzt wird.

5. Ziel ist eine Stärkung der ambulanten Strukturen und die Steigerungen der Fallzahlen im ambulanten Bereich.

6. Es sind Steigerungen der Fallzahlen mit Persönlichen Budget anzustreben unabhängig von der Art und vom Umfang des Hilfebedarfs.

7. Es sollen keine neuen Behindertenheime gebaut werden (Heimbaumoratorium). Stattdessen sollen zunehmend Einzelwohnen mit Persönlicher Assistenz, betreutes Wohnen und kleine Wohngruppen gefördert werden.

8. Für die Integration in allgemeine Schulen mit dem Ziel der Inklusion müssen mehr Gelder für Integrationshelfer bereitgestellt werden. Insgesamt müssen die Rahmenbedingungen an den Schulen für gemeinsames Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern verbessert werden. Dazu gehört der Einsatz von zusätzlichem professionellem Personal.

9. Die Umsetzung der gemeinsamen Betreuung und Förderung von allen Kindern  in Kindertageseinrichtungen (Art. 11 BayKiBiG) muss tatsächlich und in guter Qualität erfolgen.

10. Es darf nicht hingenommen werden, dass immer mehr Menschen vom ersten Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden und im Gegenzug die Zahlen bei den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) immer weiter ansteigen.  Für volle und wirksame Teilhabe am Arbeitsleben muss deutlich mehr durch die Bezirke getan werden, z.B. durch unterstützte Beschäftigung, durch Außenarbeitsplätze der WfbM und durch Integrationsfirmen.

Die bayerischen Bezirke sollen prüfen, an welcher Stelle jeweils neue Projekte installiert werden bzw. bestehende Projekte intensiviert und ausgebaut werden müssen.

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