Resolutionsantrag zur Unterbringung psychisch gestörter Straftäter in den Maßregelvollzugseinrichtungen der bayerischen Bezirke

Der Bezirk Oberbayern unterstützt die Position des Verbandes der bayer. Bezirke zur Umsetzung des „Therapieunterbringungsgesetzes“ voll umfänglich und lehnt die Übertragung der Zuständigkeit für die Unterbringung des Klientels nach dem sog. „Therapieunterbringungsgesetz“ auf die bayerischen Bezirke ab.
Der Bezirk Oberbayern lehnt eine Vermischung des im sog. „Therapieunter-bringungsgesetzes“ angesprochenen Personenkreises der Sicherungsverwahrten mit psychisch Kranken und ihre Unterbringung in unseren psychiatrischen Kliniken ab. Geeignetes Aufsichts- und Wachpersonal ist im Maßregelvollzug nicht vorhanden und notwendige Rechtsgrundlagen für Eingriffsmaß-nahmen fehlen völlig.
Der Bezirk Oberbayern fordert den Freistaat Bayern auf, für den Personenkreis des „Therapieunterbringungsgesetzes“ eine geeignete Einrichtung in eigener Trägerschaft zu schaffen.

Diese Resolution wurde am 13.4. einstimmig im Bezirksausschuss verabschiedet.

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