Resolutionsantrag zur finanziellen Grundlage der Bezirke
Aufgaben der bayerischen Bezirke auf eine sichere finanzielle Grundlage stellen.
Resolution für das Plenum am 17.12.2009
Der Bezirk Oberbayern fordert die Bayerische Staatsregierung angesichts der schwierigen Haushaltslage, neuerlicher Belastungen durch das Desaster der Landesbank und der Hypo Group Alpe Adria und weiterer absehbarer Einnahmeausfälle auf, den Steuersenkungsplänen der neuen Bundesregierung im Bundesrat eine Absage zu erteilen. Der Bezirk Oberbayern ist sich mit den bayerischen Kommunalen Spitzenverbänden einig, dass für Steuersenkungen kein Spielraum in den öffentlichen Haushalten besteht. So wird der bayerische Städtetagspräsident Hans Schaidinger am 14.12.2009 mit der Forderung zitiert: „Bund und Freistaat dürfen nicht die Kommunen für Steuersenkungen bluten lassen.“ Selbiges gilt für die Bezirke!
Dem Freistaat Bayern drohen allein durch die Pläne von Bundesregierung und Staatsregierung zusätzliche Defizite in Höhe von 1,3 Mrd. Euro ab 2011, im Zwischenschritt 500 Mio. Euro für 2010. Hinzu kommen strukturelle Mindereinnahmen von 1,7 Mrd. Euro seit 2009 und absehbare Mindereinnahmen in ähnlicher Größenordnung für 2010. Die weiter steigende Belastungen durch das Landesbankdesaster (10 Mrd.) und der Hypo Alde Adria (3,7 Mrd. Euro) sind hier noch nicht eingerechnet. Allein die zusätzliche dauerhafte Zinsbelastung durch die neue Rekordverschuldung beträgt nach ersten Schätzungen für die öffentlichen Haushalte jährlich ca. 600 Mio. Euro. Der Schuldenstand des Freistaats hat sich innerhalb von 1 1/2 Jahren um mehr als 50% erhöht, eine finanzpolitische Katastrophe und eine Bürde für die Zukunft, die ihresgleichen sucht.
In dieser Situation Hoteliers, wohlhabenden Familien und Erben mit Steuergeschenken ohne konjunkturellen Effekt zu Lasten der völlig überschuldeten und unterfinanzierten öffentlichen Haushalte zu bedenken, ist schlicht unverantwortlich. Das sog. „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ bedeutet für den Landeshaushalt ein zusätzliches Defizit von mind. 360 Mio. Euro. Die Kommunen, die für 2010 ohnehin mit Einnahmeausfällen von 1,9 Mrd. Euro zu rechnen haben, werden mit weiteren 300 Mio. Euro belastet. Wie sich u.a. in den FAG-Verhandlungen gezeigt hat, lehnt das bayerische Finanzministerium angemessene Ausgleichszahlungen für die Kommunen und Bezirke ab. Bereits jetzt ist durch Ministerpräsident Horst Seehofer von einem „eisernen Sparkurs“ die Rede, um die Ausgaben zu stabilisieren und Steuersenkungen gegen finanzieren zu können.
Der Spielraum für Leistungen, zu denen die Bezirke zu weit über 90 % gesetzlich verpflichtet sind, wird somit immer enger. Leidtragende dieser anscheinend bewusst herbei geführten Entwicklung kaum noch handlungsfähiger öffentlicher Haushalte werden all diejenigen sein, die auf die Leistungen des Bezirks und der weiteren kommunalen Ebenen dringend angewiesen sind: Menschen mit Behinderung, psychisch Kranke, alte und pflegebedürftige Menschen; also all diejenigen, die keine Lobby haben.
Darüber hinaus werden die Umlagezahler, sprich die Landkreise und kreisfreien Städte und damit letztlich die Gemeinden und Städte, die ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können, zu den Leidtragenden gehören. Dies können wir auch im Sinne des sozialen Friedens nicht vertreten.
Der Bezirk Oberbayern mahnt deshalb einen Kurswechsel an, der das Ausbluten der öffentlichen Haushalte verhindert und die wichtige soziale und kulturelle Aufgabenträgerschaft der bayerischen Bezirke sowie die kommunale Daseinsvorsorge langfristig auf eine sichere Grundlage stellen. Es dürfen keine sog. Steuerentlastungsmodelle zu Lasten der Kommunen und derjenigen, die aufgrund ihrer schwierigen sozialen Situation nichts davon haben umgesetzt werden.
Wir fordern den Freistaat Bayern und die Bundesregierung auf, für mehr Gerechtigkeit und Transparenz im kommunalen Finanzausgleich zu sorgen. Wir fordern den Freistaat Bayern auf, eine sachgerechte Anpassung der Finanzzuweisungen an die Bezirke zu realisieren, damit diese ihre Aufgaben verlässlich erfüllen und die von allen Bundesländern ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen können.
Wir fordern den Freistaat Bayern auf, konkrete Schritte für ein Bundesteilhabegesetz, das durch Bund, Land und Kommunen finanziert wird, einzuleiten.
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