PM zur Verbesserung der Finanzausstattung für die Bayerischen Bezirke

Grüne Bezirkstagsfraktion beim Stadtspaziergang in Starnberg geführt von Menschen mit Behinderung

Pressemitteilung, 21.7.2010

Am 21. Juli 2010 besuchte die oberbayerische GRÜNE Bezirkstagsfraktion Starnberg. Schwerpunkt des Pressegesprächs waren die Finanzsituation der Bezirke und die Auswirkungen auf alle kommunalen Ebenen sowie die UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte für Menschen mit Behinderung. Im Anschluss nahm die Fraktion am Kulturspaziergang der Arbeitsgemeinschaft für Behindertenfragen im Landkreis Starnberg teil und diskutierte mit den behinderten Menschen lebhaft über Verbesserungspotentiale, ihre Wünsche und Anliegen an die Politik.

Die anhaltende Wirtschaftskrise und die damit einhergehenden Einbrüche insbesondere bei der Gewerbesteuer werfen ihren Schatten auf die Planungen für den Haushalt des Bezirks Oberbayern voraus. Bei der Umlagekraftentwicklung steht für Oberbayern ein Minus von 6,1 Prozentpunkten, dem gegenüber stehen Steigerungen bei den Ausgaben im sozialen Bereich von ca. 7 Prozent. Steigende Fallzahlen insbesondere bei den Hilfen zur Pflege und dem gesamten Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung führen dazu, dass der Bezirk Oberbayern im kommenden Jahr mehr Finanzmittel benötigt.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Bezirkstag, Martina Neubauer, stellte klar, dass es mit den GRÜNEN keine Einbußen bei der Qualität der Versorgung von Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigen geben werde. „Wir fordern eine klare Aussage der Politik dazu, dass hier nicht auf Kosten der Versorgungs- und Betreuungsqualität gespart wird“, so Neubauer.

Die GRÜNEN kritisieren, dass der Bezirk Oberbayern nicht schon früher seine Steuerungsverantwortung wahrgenommen hat. Schon lange fordern die GRÜNEN, im stationären Bereich Plätze abzubauen und dafür wohnortnahe, ambulante Angebote für Menschen mit Behinderung und für älter werdende Menschen zu schaffen. Für die Phase der Umstrukturierung müssen finanzielle Anreize geschaffen werden, damit die Träger der sozialen Einrichtungen den Umbau gestalten können. Ziel ist es, die Träger zu motivieren, eine ausreichende Zahl ambulanter Betreuungsplätze vorzuhalten ohne zwischendurch finanzielle Einbußen zu erleiden.

Eindringlich fordern die GRÜNEN die bayerische Staatsregierung auf, die Finanzausstattung der Bezirke deutlich zu verbessern. „Die Menschen, für die wir zuständig sind, dürfen nicht unter der Misswirtschaft der bayerischen Staatsregierung, erwähnt sei hier insbesondere die bayerische Landesbank, leiden“, erklärt Neubauer. Nur wenn das Finanzministerium bereit ist, die Finanzmittel für die bayerischen Bezirke um mindestens 140 Millionen Euro aufzustocken, können die Landkreise und kreisfreien Städte davon ausgehen, dass es keine gravierenden Änderungen bei den Hebesätzen geben wird. Zu befürchten ist jedoch, dass die bayerischen Bezirke nicht den zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Betrag erhalten werden. Für Oberbayern rechnen die GRÜNEN mit einer deutlichen Anhebung des Hebesatzes. Dies wird sich dann direkt auf die von den Kreisen erhobene Kreisumlage und somit auf die unterste kommunale Ebene, die Städte und Gemeinden, auswirken. Die Handlungsfähigkeit, das Recht der kommunalen Selbstverwaltung, wird weiter beschnitten, erläutert Neubauer.

Mittelfristig muss aus Sicht der GRÜNEN Fraktion auch der Bund ins Boot geholt werden. Ein Bundesleistungsgesetz kann hier Transparenz und Gerechtigkeit schaffen.

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