PM Grüne fordern Haushaltssicherheit für bayerische Bezirk

Pressemitteilung 14.11.2009

Am 14. November 2009 trafen sich 13 bayerische Bezirksrätinnen und –räte von Bündnis 90/Die Grünen zu einem fachlichen Austausch in Würzburg. Neben der UN-Behindertenrechtskonvention waren die Kommunalfinanzen ein Schwerpunktthema, zu dem die bayerische Landtagsabgeordnete Christine Kamm zu Gast war.
Die anwesenden Grünen gehen davon aus, dass die Entscheidung der schwarz-gelben Bundesregierung sog. Steuerentlastungsmodelle einzuführen und diese zu Lasten der Länder- und Kommunalhaushalte zu finanzieren, für die vielfältigen Aufgaben der Bezirke dramatische Auswirkungen haben werden. So drohen dem Freistaat Bayern durch die Pläne der Bundesregierung allein für das Jahr 2011 zusätzliche Defizite von rund 1,3 Mrd. Euro.
Eine weitere Belastung der Kommunen bedeutet für diese kaum mehr handlungsfähige Haushalte zu haben.
Die grünen Bezirksrätinnen und Bezirksräte befürchten, dass Leidtragende dieser anscheinend bewusst herbei geführten Entwicklung all diejenigen sein werden, die auf die Leistungen der bayerischen Bezirke und aller anderen kommunalen Ebenen dringend angewiesen sind: Menschen mit Behinderungen, psychisch Kranke, alte und pflegebedürftige Menschen; also all diejenigen, die keine Lobby haben.
„Dies können wir auch im Sinne des sozialen Friedens nicht vertreten“, so die einhellige Meinung der GRÜNEN. „Wir mahnen einen Kurswechsel an, der das Ausbluten der öffentlichen Haushalte verhindert und die wichtige soziale und kulturelle Aufgabenträgerschaft der bayerischen Bezirke sowie die kommunale Daseinsvorsorge langfristig auf eine sichere Grundlage stellen. Es dürfen keine sog. Steuerentlastungsmodelle zu Lasten der Kommunen und derjenigen, die aufgrund ihrer schwierigen sozialen Situation nichts davon haben umgesetzt werden“, so die grüne Stellungnahme.
Die Grünen stellten einen Forderungskatalog auf, in dem die Bayerische Staatsregierung aufgefordert wird, für mehr Gerechtigkeit und Transparenz beim kommunalen Finanzausgleich zu sorgen. Damit verbunden sind eine sachgerechte Anpassung der Finanzzuweisungen entsprechend den steigenden Fallzahlen und die Notwendigkeit, die Finanzmittel zu erhöhen um eine Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einzuleiten. Ziel einer solidarischen und soliden Finanzierung aller sozialen Leistungen ist ein Bundesteilhabegesetz, das durch Bund, Land und Kommunen finanziert wird, so die GRÜNEN.

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