Initiative:
Antrag
Antragsdatum:
04.06.2021
Ausschuss für Bau, Umwelt und EnergieStatus:
Eingereicht
Inhalt der Initiative
Anlass der Initiative
Am 24. März 2021 stellten wir einen Antrag zur Wiederholung einer Abstimmung im Ausschuss für Bau, Umwelt und Energie.
Dieser Antrag wird nun in der nächsten Sitzung am 8.6.2021 behandelt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet auf Ablehnung unseres Antrags zur Wiederholung der Abstimmung. Da die ursprüngliche Abstimmung die tatsächliche Willensbidlung nicht korrekt wiedergibt, stellen wir nachfolgenden Zusatzantrag zur Aufhebung der ursprünglichen Abstimmung.
https://gruene-fraktion-oberbayern.de/initiativen/wiederholung-einer-abstimmung-im-umweltausschuss/
Antragstext
Zusatzantrag:
- Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt die Aufhebung der Abstimmung zum TOP 6 der Sitzung des Ausschusses Bau, Umwelt und Energie am 23.3.2021 zum Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28.01.2021 -Forstwirtschaftspläne für Gut Gern und Taufkirchen der Bezirksgüter.
- Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt weiterhin, dass die Tonaufzeichnungen zur Sitzung des Ausschusses Bau, Umwelt und Energie am 23.3.2021 bis auf Weiteres nicht gelöscht wird.
Begründung
Begründung:
Wie bereits im Antrag vom 24.3.2021 begründet, gibt die Abstimmung zur Beschlussempfehlung für den Bezirksausschuss die Willensbildung zum Sachverhalt und zum Antrag nicht korrekt wieder.
In der Erläuterung zum Beschlussvorschlag zum Antrag 11/AN/012/2021 wird der Sachverhalt folgendermaßen dargestellt:
„Nur wenn eine Unstimmigkeit über das Ergebnis der Abstimmung besteht (…), dann ist der Abstimmungsvorgang noch nicht abgeschlossen und die Zählung der Stimmen muss wiederholt werden.“
Weiterhin wird im Sachverhalt die Nachfrage von Frau Bezirksrätin Sophie Harper nach der Abstimmung wiedergegeben:
„Entschuldigung, aber ich habe das Gefühl über was es da genau ging und über was für Gegenstimmen abgestimmt wurde, würde ich einfach gerne das noch klarer formuliert haben.“
Spätestens nach dieser Wortmeldung musste klar sein, dass eine Unstimmigkeit über das Ergebnis bestand und die Zählung hätte wiederholt werden müssen. Da infolge der verweigerten Wiederholung ein Abstimmungsergebnis gezählt wurde, das die Willensbildung nicht korrekt wiedergibt, beantragen wir die Aufhebung der Abstimmung.
Unbenommen davon halten wir den Antrag auf Wiederholung der Abstimmung aufrecht.
Wie bereits im Antrag vom 24.3.2021 (11/AN/012/2021) erwähnt, erwägen wir, die Rechtsaufsicht zur Prüfung des Sachverhalts anzurufen, wenn in der Sache keine Klärung erfolgt. Für diese Prüfung kann die Tonaufzeichnung zur Sitzung von Belang sein, darum beantragen wir, dass die Löschung der Tonaufzeichnung bis auf Weiteres nicht erfolgt.
Initiatoren
Joachim Siebler
Bewertung der Initiative mit Ausblick
Status
Eingereicht