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    NS-Vergangenheit umfassend aufarbeiten: Restitution und Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut ermöglichen – Stehendes Angebot für das Schiedsgericht für NS-Raubgut abgeben

    Initiative:

    Antrag

    Antragsdatum:

    27.02.2025

    Status:

    Abgeschlossen

    Inhalt der Initiative

    Anlass der Initiative

    Die Debatte über den Umgang mit Kultur- und Kunstgegenständen, die zur NS-Zeit ihren rechtmäßigen Besitzer*innen – meist Jüdinnen und Juden, aber auch politisch Verfolgten, Sinti und Roma oder anderen Minderheiten – geraubt wurden, ist auch 80 Jahre nach Kriegsende nicht abgeschlossen.

    Nun ergibt sich auf Bundesebene mit dem Schiedsgericht NS-Raubkunst endlich die Möglichkeit für Nachfahren der Beraubten, den Rechtsweg einzuschlagen, um die Rückgabe der geraubten Gegenstände zu erwirken.

    Wir von der Grünen Fraktion im Bezirkstag Oberbayern wollen, dass dieser Rechtsweg auch für Anspruchstellende offensteht, deren Eigentum sich im Besitz des Bezirks befindet – und stellen deshalb folgenden Antrag:

    Antragstext

    Der Bezirk Oberbayern wird aufgefordert, ein ständiges Angebot für das Schiedsgericht zu NS-Raubgut abzugeben. Dieses Gericht wird spätestens im Jahr 2026 seine Arbeit aufnehmen und künftig verlässliche Urteile zur Rückgabe und Entschädigung von NS-Raubgut an die Erben und Nachfahren der Verfolgten fällen.

    Begründung

    Wenn der Begriff NS-Raubkunst fällt, denken viele zuerst an wertvolle Werke von Picasso oder Klee. Doch in der Realität handelt es sich oft um Alltagsgegenstände: das Silberbesteck der Urgroßeltern, ein antikes Möbelstück oder ein Gemälde, das vielleicht keinen hohen Marktwert hat, aber einen unschätzbaren ideellen Wert besitzt.

    Bisher war in Deutschland die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz – die sogenannte Limbach-Kommission – für strittige Fälle zuständig. Dieses Verfahren hatte jedoch einige Schwächen, darunter die einseitige Anrufbarkeit, langwierige Prozesse und das Fehlen rechtlich bindender Urteile. Nun soll sie zeitnah durch ein Schiedsgericht mit Sitz in Frankfurt am Main ersetzt werden.

    An dieses Schiedsgericht können sich künftig Erben und Nachkommen von NS-Verfolgten wenden, wenn sie vermuten, dass Kulturgüter ihnen oder ihren Familien unrechtmäßig entzogen wurden. Damit dieses Gericht überhaupt tätig werden kann, ist jedoch ein sogenanntes „stehendes Angebot“ erforderlich – also die ständige Einwilligung, das Gericht in Anspruch zu nehmen.

    Da der Bezirk Oberbayern Träger mehrerer Kultureinrichtungen mit umfangreichen Sammlungen ist, muss er sicherstellen, dass dieser Weg zur Restitution ermöglicht wird.

    Laut der Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände von 1999 haben sich Bund, Länder und Kommunen – darunter auch die Bezirke – zur Einhaltung der Washingtoner Prinzipien verpflichtet. Dazu gehören Restitutionsforschung, die Suche nach den Erben der Verfolgten und die Rückgabe von unrechtmäßig entzogenem Kulturgut.

    Damit trägt auch der Bezirk Oberbayern Verantwortung: Er muss sich aktiv darum bemühen, dass NS-Raubkunst und anderes verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut restituiert wird. Es ist seine Pflicht, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den Erbinnen und Erben zu ermöglichen, ihr Recht auf Rückgabe wahrzunehmen.

    PDF

    Initiatoren

    Florina Vilgertshofer

    Verlauf der Initiative

    Link zur Vorlage

    Bewertung der Initiative mit Ausblick

    Status

    Abgeschlossen

    Umsetzungszeitpunkt

    2026

    Umsetzungsmaßnahme

    Der Bezirk Oberbayern wird ein stehendes Angebot für das Schiedgericht NS-Raubkunst abgeben, wie von uns gefordert.

    Ergebnis

    Der Antrag wurde in der Sitzung des Bezirkstags positiv beschieden.

    Resümee bzw. Bewertung des Ergebnisses

    Die Debatte um den Antrag und die Zustimmung der demokratischen Fraktionen haben gezeigt, dass der Bezirk Oberbayern auch 80 Jahre nach Kriegsende hinter einer umfänglichen Aufarbeitung der NS-Vergangenheit und ggf. auch der eigenen Rolle steht.

    Selbst wenn derzeit nicht bekannt ist, dass sich Raubkunstobjekte in den Sammlungen des Bezirks befinden, ist dies nicht ausgeschlossen. Neben dem bald möglichen rechtlichen Weg wurde in der Debatte verdeutlicht, dass die Einrichtungen des Bezirks jeder Debatte um Rückgaben offen und gesprächsbereit gegenüberstehen.

    Konsequenz

    Der Bezirk Oberbayern wird ein stehendes Angebot für das Schiedgericht NS-Raubkunst abgeben, wie von uns gefordert.

    Autor*in

    • Florina Vilgertshofer
      Florina Vilgertshofer

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