Das Programm 2013 der Grünen Bezirkstagsfraktion

Das Programm 2013 der Grünen Bezirkstagsfraktion zur Diskussion

Inhaltsverzeichnis:

       Präambel

  1. Sozialpolitik
  2. Psychiatriepolitik
  3. Hilfe zur Pflege
  4. Klimaschutz
  5. Kultur
  6. Reform der Bezirke

 Präambel

Mit ca. 4, 3 Millionen Einwohnern ist der Bezirk Oberbayern der größte der sieben bayerischen Bezirke. Als dritte Ebene der kommunalen Selbstverwaltung ist er in erster Linie als überörtlicher Sozialhilfeträger für die Hilfe zur Pflege, die Grundsicherung im Alter und die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zuständig. Ein weiterer wichtiger Aufgabenschwerpunkt ist die psychiatrische und neurologische Versorgung.

Daneben übernimmt der Bezirk Oberbayern Aufgaben in der überregionalen Jugendarbeit, der Kulturarbeit und im Bereich des Landschaftsschutzes. Außerdem ist er Träger einiger Fach- und Sonderschulen.

 Am 15. September 2013 wird in Bayern gewählt.  Neben den Landtagswahlen wird auch über die Zusammensetzung in den sieben bayrischen Bezirken abgestimmt. Was wollen Bündnis 90/Die Grünen im Bezirkstag erreichen?

 Am 26. März 2009 wurde das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) in Deutschland ratifiziert.

Bündnis 90/Die Grünen sieht in der Umsetzung der Konvention einen Meilenstein in der Behindertenpolitik. Von der Fürsorge zur gleichberechtigten Teilhabe in allen Lebensbereichen – das ist das Ziel. Die GRÜNEN stehen für eine inklusive Gesellschaft, die niemanden aussondert, Barrieren überwindet und die gesellschaftliche Teilhabe aller garantiert. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Ziele tatsächlich erreicht werden und die UN-Behindertenrechtskonvention nicht in der Mühlen der Bürokratie verschlissen wird.

Wir wollen zudem erreichen, dass die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung finanziell auf neue Füße gestellt wird. Deshalb fordern wir ein Bundesteilhabegesetz, in dem geregelt wird, dass die Finanzierung aller Maßnahmen gleichmäßig auf den Bund, die Länder und die kommunale Ebene verteilt werden.

 1. Sozialpolitik – „Der Mensch ist nicht behindert, er wird behindert“

Für Bündnis 90/Die Grünen steht der Mensch mit seinem individuellen Unterstützungsbedarf und nicht das Hilfesystem im Mittelpunkt. Wir wollen den Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft offensiv und verantwortungsbewusst gehen.

Wir wollen weg von den immer noch zahlreich bestehenden Großeinrichtungen für Menschen mit Behinderung. Denn sie sind meist nicht im Sozialraum integriert und verhindern damit die aktive Teilhabe  am gesellschaftlichen Leben. Die soll auch Menschen mit Behinderung möglich sein. Wir wollen vielfältige Angebote mit ambulanten und teilstationären Angeboten und eine Durchlässigkeit der Systeme. Die Versorgungsstrukturen müssen so weiterentwickelt werden, dass sie im Sozialraum vorzufinden sind. Ein vielfältiges und flexibles Angebot ist die Grundlage dafür, dass jede und jeder sein Wunsch- und Wahlrecht ausüben kann. Für uns bedeutet das,

  • die Erarbeitung eines verbindlichen Aktionsplans, (Anmerkung: ich erinnere mich das Renate Ackermann von einem weiteren Plan sprach, der umgesetzt werden soll)
  • keine Unterstützung für den Neubau großer stationärer Einrichtungen,
  • die konsequente Umsetzung des Anspruchs auf ein persönliches Budget,
  • die Schaffung von Anreizsystemen für Träger, damit der Umbau von stationär zu ambulant rasch umgesetzt werden kann,
  • der selbstverständliche Zugang für Menschen mit Behinderung auf den Arbeitsmarkt

1.1.Bildung

Gleichberechtigte gemeinsame Bildungswege für Alle: dass ist die Forderung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK). Dies wollen auch viele Menschen mit Behinderung selbst. Artikel 24 UN-BRK garantiert den gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zugang zum Bildungssystem für Alle.  Wenn wir echte Bildungsteilhabe schaffen wollen, müssen wir deutlich umsteuern. Allerdings liegt die Hauptverantwortung für die inklusive Gestaltung des Bildungssystems beim Freistaat Bayern. Der Bezirk Oberbayern steht über die begleitenden Hilfen als Teil der Eingliederungshilfe und bei seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen mit in der Verantwortung. Sowohl in den Bereichen, in denen der Bezirk Sozialleistungen finanziert, als auch in den Bereichen, in denen er selbst Träger von Bildungseinrichtungen ist, gilt es Inklusion Wirklichkeit werden zu lassen:

  • Kindertagesstätten: Notwendige Assistenz in der Kinderbildung und Kinderbetreuung bereitstellen
  • Schule: Schulbegleitung, dort wo sie erforderlich ist, gemeinsam mit dem Freistaat sinnvoll regeln
  • Heilpädagogische Tagesstätten: Auch bei der Nachmittagsbetreuung von Schüler/innen mit Behinderung brauchen wir inklusive Angebote und vergleichbare ambulante Möglichkeiten
  • Studium: Bessere Vernetzung des Bezirks mit den Universitäten und Fachhochschulen
  • Bezirkseigene Förderschulen: Weitere und beschleunigte Öffnung für Schüler/innen ohne Behinderung

 1.2.Persönliches Budget

Seit 2008 können Menschen mit Behinderungen das Persönliche Budget in Anspruch nehmen. Viele laufende Sozialleistungen sind Sachleistungen. Dabei entscheiden Leistungsträger und Leistungserbringer wie der Bedarf von Menschen mit Behinderung gedeckt wird. Das Wunsch- und Wahlrecht besteht häufig nur in der Theorie. Menschen mit Behinderung wollen aber oft selbst bestimmen, wie und durch wen ihr behinderungsbedingter Bedarf gedeckt wird. Damit Selbstbestimmung in diesem Bereich Wirklichkeit wird, fordern wir:

  • Mehr Unterstützung bei der Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets durch den Bezirk: Erleichterung der Antragstellung; Vereinfachung des Verfahrens; aktive Unterstützung des/r Antragstellers / Antragstellerin
  • Prozess- und Strukturqualität der Leistung ist Sache des Bezirks, die Ergebnisqualität ist Sache der Budgetnehmer
  • Schrittweise Modularisierung von Leistungen, damit Menschen mit Behinderung eine echte Auswahl haben. Insbesondere brauchen wir eine größere Angebotsvielfalt von Wohnformen sowie im Beschäftigungsbereich.
  • Einrichtung eines regelmäßig tagenden Runden Tisches „Persönliches Budget“ der Sozialleistungsträger in Oberbayern unter Leitung des Bezirks.

Selbstbestimmung und Teilhabe ist erst dann möglich, wenn der Bezirk bereit ist, Menschen mit Behinderung mehr Verantwortung zu ermöglichen, wenn es um die Deckung ihrer Bedarfe geht. Dies geht am Besten über das Persönliche Budget – wenn die Betroffenen es leichter und unkomplizierter nutzen können.

 1.3.Barrierefreiheit

Barrierefreiheit betrifft viele Lebensbereiche. Wir möchten, dass alle ihr Ziel erreichen können: Verkehrsmittel müssen ebenso barrierefrei sein, wie öffentliche Gebäude; Freizeiteinrichtungen, Informationsquellen und vieles mehr.  Wir wollen das derzeitige System der Mobilitätshilfen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Betroffenen reformieren (Vorschlag: weiter entwickeln). Auch beim Zugang zu Informationsquellen macht unsere Forderung nach Barrierefreiheit nicht Halt. Um allen den Zugang zu Informationen zu ermöglichen, ist der weitere Aufbau von barrierefreien Internetseiten und die konsequente Übersetzung von Informationsmaterialien auch in leichte Sprache nötig. Einiges haben wir hier schon erreicht. So ist der Internetauftritt des Bezirks Oberbayern barrierefrei und einige Broschüren gibt es mittlerweile auch in leichter Sprache. Manche Schreiben der Verwaltung werden mittlerweile ebenfalls in vereinfachter und leichter verständlicher Form versandt.

 1.4.Wohnen:

Artikel 19 der UN-BRK fordert eine „Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft“. Dies verpflichtet uns, die vom Bezirk finanzierten Wohnangebote in der Eingliederungshilfe weiter zu entwickeln.

Wir verfolgen dabei folgende Ziele:

  • die Zahl von 24 Wohnplätzen bei Neubauten soll nicht überschritten werden
  • neue Wohnformen und Einrichtungen sollen nicht mehr auf der „grünen Wiese“ entstehen, sondern im Sozialraum integriert sein
  • Barrierefreiheit auch bei Bestandsbauten umsetzen
  • Umgestaltung großer stationärer Einrichtungen hin zu inklusiven Wohnformen, die die Lebenswelten der Menschen zusammenführen
  • konsequenter Ausbau ambulant betreuter Wohnformen

 1.5.Beschäftigung

Arbeiten für einen angemessenen Lohn wollen alle Menschen, ob mit oder ohne Behinderung. Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen sind doppelt so häufig arbeitslos, wie andere Personen. Der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt ist ihnen oft versperrt. Der Bezirk Oberbayern muss sich daran messen lassen, inwieweit er Maßnahmen einleitet und unterstützt, die einen Wechsel von den Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) in den ersten Arbeitsmarkt erleichtert. Das gut ausgebaute Angebot an Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) soll deshalb weiterentwickelt werden. Ziel ist ein vielfältiges Angebot, das dem Bedarf und den Wünschen der Menschen mit Behinderung entspricht. Für die Werkstätten müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt häufiger zu ermöglichen.

Dafür sind folgende Schritte notwendig:

  • Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts. Die Menschen mit Behinderung sollen selbst bestimmen welche Teilhabeleistungen sie wirklich brauchen.
  • Leistungen und Angebote von Werkstätten, Integrationsfachdiensten und Integrationsprojekten müssen in frei wählbare Module gegliedert werden.
  • Ein Persönliches Budget für Arbeit, damit Menschen mit Behinderung in eigener Verantwortung ihre Teilhabe gestalten können.
  • Zusätzliche Qualifizierung von Werkstattbeschäftigten mit dem Ziel einer dauerhaften sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, wie beispielsweise das mittelfränkische Modell „ArbeitPlus“.
  • Angebotsvielfalt sichern und ausbauen: Wir brauchen das ganze Spektrum von den Förderstätten, Werkstätten mit ausgelagerten Arbeitsplätzen, das Persönliche Budget bis hin zu den Integrationsfirmen sowie eine Vernetzung und gegenseitige Durchlässigkeit dieser Angebote.

2. Grüne Psychiatriepolitik
Psychische Erkrankungen nehmen in allen Altersgruppen zu. Die steigende Erwartungshaltung in der Gesellschaft führt zu immer mehr psychischen Erkrankungen. Diese Entwicklung bewirkt eine veränderte Wahrnehmung psychischer Erkrankungen in der Gesellschaft. Während die Medien früher häufig nur im Zusammenhang mit Straftaten über Menschen mit psychischen Störungen berichteten, wird heute Wert darauf gelegt, psychische Erkrankungen nicht mehr mit einem Stigma zu belegen, sondern als Krankheit, die jeden treffen kann, zu beschreiben. Einen wesentlichen Anteil an diesem Erfolg haben die in Orts-, Landes- und Bundesverbänden organisierten Psychiatrieerfahrenen, die Angehörigen psychisch Kranker und verschiedene Bündnisse in dem sich Akteure im Gesundheitswesen sowie Betroffene zusammengeschlossen haben.

 2.1.Die Kliniken
In der vergangenen Legislaturperiode haben sich die Kliniken nach der Rechtsformänderung zum Kommunalunternehmen weiterentwickelt. Neben einem professionalisierten Auftreten wurde weiter an der Dezentralisierung gearbeitet. Dies erfuhr unsere ausdrückliche Unterstützung und wird auch weiterhin als politisch gewünschtes Ziel verfolgt. Die Belegungszahlen an den neuen Standorten zeigen die Notwendigkeit des Ausbaus.
Das Kommunalunternehmen „Kliniken des Bezirks Oberbayern“, kurz „kbo-ku“ dient als Dach für die Kliniken an den verschiedenen Standorten, die wiederum als sogenannte „Mutterhäuser“ für die dezentralen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Der Bezirk Oberbayern ist mit insgesamt 12 Bezirksrätinnen und Bezirksräten (derzeit 2 Grüne) und seinem Präsidenten als Vorsitzendem im Verwaltungsrat des kbo-ku vertreten.

 2.2.Transparenz
Bündnis 90/Die Grünen haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass in den Kliniken eindeutige Regelungen zu Vorteilsgewährungen, klaren Wertgrenzen, Genehmigungsverfahren und Dokumentationsverfahren erarbeitet und umgesetzt werden.

Für die Forschung sollen Drittmittelrichtlinien erarbeitet werden.
Fortbildungen und öffentliche Veranstaltungen sollen so durchgeführt werden, dass sie nicht von einzelnen Sponsoren, insbesondere einzelnen Pharmafirmen, abhängig sind.

 2.3. Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher
Auf Initiative von Bündnis90/Die Grünen hin, sind jetzt in allen Kliniken des Kommunalunternehmens ehrenamtliche Patientenfürsprecher/innen tätig. Sie nehmen eine wichtige Vermittlerrolle zwischen Patient/innen und Klinik wahr und unterstützen dadurch den Behandlungserfolg. Die Patientenfürsprecher/innen sollen regelmäßig die Möglichkeit haben, an Supervision und Fortbildungen teilzunehmen, um diese verantwortungsvolle Tätigkeit ausüben zu können.

 2.4.Interessenvertretungen und Beschwerdestellen
Eine immer größere Rolle zur Antistigmatisierung psychischer Erkrankungen spielen die in Orts-, Landes- und Bundesverbänden organisierten Psychiatrieerfahrenen und die Angehörigen psychisch Kranker, die sich unermüdlich für eine aufklärende Berichterstattung engagieren.
S
ie sind auch in politischen Gremien zu unverzichtbaren Interessenvertretungen geworden. Deshalb müssen sie weiter gefördert und in ihren Kompetenzen gestärkt werden.

Wir unterstützen außerdem die Förderung von Initiativen zur Realisierung von unabhängigen, gemeindenahen „Beschwerdestellen“ in jeder Versorgungsregion Oberbayerns. Durch sie soll für Menschen mit einer psychischen Störung, Erkrankung und/oder Behinderung die Möglichkeit geschaffen werden, möglichst niedrigschwellig Konflikte mit den Leistungserbringern der psychiatrischen Versorgung anzusprechen und zu bearbeiten (Verbesserung der „Leistungs- und Lebensqualität“). So soll die psychiatrische Versorgung um Leistungen und Informationen ergänzt werden, die die professionellen Qualitätssicherungen sonst nicht erbringen können.

 2.5. Behandlungsvereinbarung
Damit die psychiatrische Behandlung zu einem dauerhaften Erfolg für die Patient/innen werden kann, gibt es die Möglichkeit zwischen Arzt/Ärztin und Patient/in eine Behandlungsvereinbarung zu schließen. In dieser werden die wichtigsten Aspekte der Behandlung schriftlich fixiert. Sie sollte Informationen patientengerecht aufbereitet enthalten und ihnen Sicherheit vermitteln. Aufgeklärte und selbstbewusste Patient/innen können die Behandlungsmaßnahmen wesentlich kompetenter in Anspruch nehmen und so zu ihrer eigenen Langzeitstabilisierung beitragen.

 2.6. Ambulant vor stationär
Dass Menschen mit psychischen Erkrankungen dabei unterstützt werden sollen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, hat der Bezirk Oberbayern in seinem Psychiatriekonzept als oberste Leitlinie formuliert. Eine Stärkung ambulanter Hilfen wie der Sozialpsychiatrischen Dienste, der Psychosozialen Beratungsstellen in der Suchthilfe und der OBA’s (Vorschlag: Fachstellen der Offenen Behindertenarbeit) wird weiterhin intensiv betrieben. Schließlich gilt für uns Grüne: „Ambulant vor stationär und beides möglichst wohnortnah!“

Als Alternative zur herkömmlichen stationären Behandlung unterstützen wir die Einführung des  Home Treatments, eine wohnortnahe psychiatrische Akutbehandlung mit multiprofessionellem Behandlungskonzept. Im Zentrum dieses Angebotes steht ein Team (Mobiles Krisenteam), das in der Lage ist, akutpsychiatrisch behandlungsbedürftige Patienten in ihrer gewohnten Umgebung im Rahmen eines mit ihnen vereinbarten Behandlungsplanes zu betreuen.
Das familiäre / soziale Umfeld wird in die Behandlung eng mit einbezogen. Dadurch soll Symptomlinderung bei den Patienten und Entlastung im sozialen Netzwerk erreicht werden. Darüber hinaus fördert die wohnfeldnahe Behandlung die Lebensqualität.

Gemeinsam mit der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und anderen Bündnispartner/innen werden wir uns für die gesetzliche Festschreibung des Rechtsanspruchs auf Hilfen durch den Erlass des bayerischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke einsetzen. Wir fordern die Einführung eines Psychiatrie-Krankengesetzes (PsychKG), in dem die Hilfen für psychisch kranke Menschen unter fachlichen und nicht – wie bislang – unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten geregelt sind.

Für Menschen mit psychischen Behinderungen sind Integrationsarbeitsplätze in Wohnortnähe zu schaffen. Der Bereich des Arbeitstrainings an den Tagesstätten ist auszubauen und durch Zuverdienstmöglichkeiten zu ergänzen.

2.7. Kinder und Jugendliche
Ganz besonders liegen uns seelisch behinderte und psychisch kranke Kinder und Jugendliche am Herzen. Wir wollen uns für eine weitere Dezentralisierung der psychiatrischen Jugendeinrichtungen sowie für die Schaffung einer Rehabilitationseinrichtung für psychisch kranke Jugendliche einsetzen. Dazu gehört neben der Schaffung von tagesklinischen und stationären Plätzen außerhalb der Ballungsräume die Schaffung besserer Kooperationsstrukturen zwischen der Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Ziel muss dabei sein, die Behandlungen der Kinder und Jugendlichen so wenig eingreifend wie möglich zu gestalten. Grundsätzlich sollen zunächst alle Möglichkeiten der ambulanten Versorgung ausgeschöpft werden und erst dann eine stationäre Behandlung durchgeführt werden.
Das Angebot für Kinder und Jugendliche muss schnellst möglich ausgebaut werden, damit, wenn sie akut Hilfe benötigen, die lange Wartezeiten vermieden werden.

2.8. Gerontopsychiatrie
Der demografische Wandel stellt eine Herausforderung für alle dar. Wir setzen uns dafür ein, dass die verschiedenen Bereiche   –Gesundheit, Wohnen, Mobilität, Pflege –  so gestaltet werden, dass ein würdiges Altern möglich ist.
Die Gerontopsychiatrie beschäftigt sich mit psychischen Erkrankungen, die im Alter ihre besonderen Erscheinungsformen haben. Sie stellt ein Gebiet dar, das stark an Bedeutung gewinnt und neue Versorgungskonzepte verlangt. Hier fordern wir wie für die Allgemeinpsychiatrie den Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen. Auch hier gilt unsere Forderung: ambulant vor stationär.

2.9.Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge
Häufig benötigen auch Migrantinnen und Migranten psychiatrische Hilfe. Hier müssen die Besonderheiten des jeweiligen Kulturkreises berücksichtigt werden. Muttersprachliche Beratungs- und Therapieangebote müssen ausgebaut werden, vor allem auch in der Fläche. Weiter ist unserer Auffassung nach notwendig:
• Versorgung mit muttersprachlichen gesundheitsrelevanten Informationen

• insbesondere einen Gesundheitswegweiser für die Bereiche Psychiatrie/Psychotherapie
• Qualifizierung von Mitarbeiter/innen, die für Dolmetscherdienste eingesetzt werden
• Beteiligung des Bezirks an einem interkulturellen Gesundheitsnetzwerk
• Einstellung von mehrsprachigem Fachpersonal

 2.10. Drogen- und Suchtpolitik
Eine drogenfreie Gesellschaft wird es nicht geben. Eines der größten Drogenprobleme unserer Gesellschaft sind der Alkohol- und Medikamentenmissbrauch. Wir wollen den Menschen den verantwortungsvollen Umgang mit Genuss- und Rauschmitteln aufzeigen. Prävention ist ein wichtiger Eckpfeiler verantwortungsvoller Gesundheitspolitik.

Auf die Legalität oder Illegalität von Drogen hat der Bezirkstag keinen direkten Einfluss. Wir setzen uns für ein breites Angebot an medizinisch und psychosozial betreuten Substitutionsmöglichkeiten und niederschwelligen Einrichtungen für Drogenabhängige ein. Darüber hinaus muss auch denjenigen Drogenabhängigen, die für Therapieangebote nicht erreichbar sind, wenigstens Überlebenshilfe angeboten werden. Hierzu muss sich die Gesellschaft öffnen und die Verantwortung übernehmen.

 2.11. Forensik
Weiter verschärft hat sich die Lage der forensischen Patienten/innen in Oberbayern. Die Gerichte weisen mehr Verurteilte in die Psychiatrie ein. Durch weitere Um- und Neubauten muss auch in den forensischen Abteilungen der Kliniken des Bezirks Oberbayern ein therapiegerechtes Milieu geschaffen werden. Suchtmittelabhängige Patientinnen und Patienten, die gemäß § 64 StGB eingewiesen worden sind, müssen getrennt von den übrigen psychisch kranken Straftätern untergebracht werden können. Zur Entlastung der Häuser und zur Verbesserung der Möglichkeiten der Rehabilitation wollen wir – insbesondere im Bereich der Nachsorge – teilstationäre Angebote, forensische Ambulanzen und betreute Wohngemeinschaften schaffen. Für den gesamten Zeitraum von der rechtskräftigen Verurteilung über Straf- und Maßregelvollzug bis zur Führungsaufsicht nach der Entlassung der betroffenen Menschen müssen Betreuungskontinuität und die Gesamtverantwortung der Kostenträger gewährleistet sein. Wir fordern die Länder auf, ihre finanzielle Verantwortung an dieser Stelle ernst zu nehmen. Die erfolgreiche therapeutische Behandlung drogenabhängiger oder psychisch kranker Straftäter bietet den besten Schutz vor künftigen Straftaten und verbessert die Chancen auf Resozialisierung deutlich.

 3. Hilfe zur Pflege

Unsere Gesellschaft altert. Schon ab dem Jahr 2030 werden ca. 8 Millionen Deutsche über 60 Jahre alt sein. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko der Pflegebedürftigkeit an. Gleichzeitig sinkt durch die Alterung der Gesellschaft die Zahl der potentiellen Pflegepersonen. Auch in der beruflichen Pflege bestehen schon heute massive Engpässe, die sich in den kommenden Jahren noch verschlimmern werden. Um den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht zu werden, brauchen wir ein flächendeckendes und zukunftsorientiertes Angebot von leistungsfähigen Einrichtungen und Versorgungsstrukturen.

 3.1.Reform der Pflegeversicherung – Pflegebürgerversicherung

Ziel grüner Pflegepolitik ist es, den Menschen in den Mittelpunkt aller Überlegungen zu stellen. Solch eine nutzerorientierte Pflege muss an den Bedürfnissen der Menschen ansetzen. Zentrales Leitbild einer menschenwürdigen Pflege muss ein veränderter Pflegebegriff sein: psychische und körperliche Beeinträchtigungen müssen gleichberechtigt behandelt werden; soziale und finanzielle Einzelsituationen müssen gesondert betrachtet werden. Individuelle, teilhabe- und ressourcenorientierte Pflege muss dabei im Mittelpunkt stehen. Zentral ist für uns ferner, die Rolle der Pflegebedürftigen und ihrer Bezugspersonen zu stärken. Verbraucherschutz, Verbraucherorientierung und die Gewährleistung einer unabhängigen Beratungsstruktur müssen sichergestellt werden.

 Wir wollen, dass alle Bürgerinnen und Bürger nach ihrer Leistungsfähigkeit in eine Pflegeversicherung einzahlen. Alle Einnahmen sollen für die Beitragsbemessung zu Grunde gelegt werden. Die unsolidarische Trennung zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung wollen wir aufheben.

 Heute erreichen immer mehr Menschen mit Behinderungen das Seniorenalter. Deshalb brauchen wir neben Spezialeinrichtungen insbesondere auch generationsübergreifende Lebens- und Wohnmodelle für alle, ob mit oder ohne Behinderung. Solche Wohnformen sichern nicht nur Pflege und Betreuung, sie bieten eine Tagestruktur, die Teilhabe und Selbstbestimmung ermöglicht. Selbstverständlich gehören diese Angebote in Mitten unserer Orte, wo Begegnung möglich ist.

 3.2. Wertschätzung für professionelle Pflege

Die Pflegeberufe erfahren zu wenig Anerkennung. Dies zeigt sich an schlechten Arbeitsbedingungen und niedriger Bezahlung.  Auch die Ausbildung selbst muss weiter reformiert werden. Für die Fachschulausbildung müssen die zukünftigen Altenpflegerinnen und -pfleger derzeit sogar Schulgeld zahlen. Es verwundert nicht, dass immer weniger Menschen diesen wichtige und hochqualifizierte Tätigkeit ausüben wollen. Imagekampagnen alleine helfen nicht weiter. Wir setzen uns ein für eine angemessene Ausbildung und Bezahlung, für vernünftige Arbeitsbedingungen sowie für eine bessere gesellschaftliche  Anerkennung der Pflegeberufe.

 4.Klimaschutz

4.1.Energie für ein gutes Klima

Bündnis90/Die Grünen im Bezirkstag haben schon viel erreicht. So gingen etliche Beschlüsse aus Grünen Anträgen und Initiativen hervor. So etwa, dass grundsätzlich alle Dächer der bezirkseigenen Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen bestückt werden sollen. Oder die Festschreibung von erhöhten Anforderungen der Energiestandards für die Liegenschaften des Bezirks.

Doch jetzt gilt es die Beschlüsse auch umzusetzen: es wurde erst eine Dachfläche im

Agrarbildungszentrum Landsberg mit Photovoltaik versehen.

Der Bezirk muss sich noch weiter und intensiver für den Klimaschutz einsetzen. Das kann er bei seinen eigenen Gebäuden verwirklichen und dabei seine Vorbildfunktion als öffentliche Einrichtung wahrnehmen.

4.2.Baumaßnahmen

Bei der Ausschreibung von Baumaßnahmen erfolgt schon die Weichenstellung. Deshalb fordern wir den Einsatz nachhaltiger und ökologisch einwandfreier Baustoffe (minimierter Energie- und Transportaufwand, regionale Baustoffe). Bei der Wahl der Dämmstoffe müssen nachwachsende Rohstoffe, statt Erdölprodukte eingesetzt werden. Die Energiestandards müssen weiter verbessert werden. Die Ausschreibungskriterien sollen nach sozialen Kriterien erfolgen, wie dem Verbot von Produkten, die durch Kinderarbeit hergestellt wurden. Heizungsanlagen sollen bevorzugt durch Restenergie betrieben werden (bevorzugt Wind- und Sonnenenergie), damit möglichst wenige Rohstoffe verbraucht werden müssen.

Wir müssen weg von der kurzsichtigen Kostenanalyse hin zur einer Gesamtkosten-betrachtung jedes Projektes. Dabei werden neben den Investitions- und Kapitalkosten auch die Betriebs- und Umweltfolgekosten über den Zeitraum der erwarteten Lebensdauer berücksichtigt.

4.3.Verkehr

Wir fordern die Umstellung des Fuhrparks des Bezirks und der Kommunalunternehmen auf umweltschonende und sparsame Fahrzeuge sowie die Einführung von Dienstfahrrädern.

4.4.Landwirtschaft/Umwelt/Ernährung

Im Casino des Bezirks soll es stets hochwertige vegetarische und biologische Auswahlgerichte geben. Die Vergabe des Caterings soll nach den Kriterien: ökologisch, biologisch, saisonal, regional und sozial ausgerichtet werden.

Durch landkreisübergreifende Landschaftsschutzgebiete kann Landschaft im Biotopverbund geschützt werden. Gerade in Oberbayern mit seinem enormen Flächenverbrauch müssen Naturschutz und Landschaftspflege einen stärkeren Stellenwert bekommen.
In Landschaftsschutzgebieten setzen wir uns dafür ein, dass Windenergieanlagen möglich sind, aber dabei auch die Naturschutzbelange berücksichtigt werden. Dazu brauchen wir transparente Planungen mit Bürgerbeteiligung, welche die Bedürfnisse von Mensch und Natur in Einklang bringen.

Wir fordern außerdem die Neuausrichtung der Nutzung der Bezirksgüter unter ökologischen Kriterien.

5.Kultur – weltoffen und regional

Wir stehen für eine weltoffene und dezentrale Kulturpolitik. Kultur ist in vielen Orten und Regionen Oberbayerns zu Hause.
Kultur gehört zu den Grundlagen des Menschseins. Alle Menschen haben, als soziale Wesen durch die Auseinandersetzung mit der umgebenden Landschaft und Gesellschaft  einen kulturellen Bezug zu den Menschen, den Traditionen und der Geschichte ihrer Heimat.

5.1.Bayern und Oberbayern – Vielfalt erleben und gestalten!

Der Freistaat Bayern ist ein kulturell und geschichtlich heterogenes Gebilde, kulturelle Identität ist für Bayern nicht nur auf der Ebene des Landes, sondern auch auf der Ebene der Bezirke angesiedelt. Genauso sind wir durch Migration und Flucht in den vergangenen Jahrhunderten geprägt worden: Auswanderer haben damit auch oberbayerische Kultur in anderen Regionen und Kommunen gebracht. Aber wir sind kulturell und gesellschaftlich auch durch Einwanderungswellen geprägt worden. Die gemeinsame Geschichte, die in der Gemeinschaft gepflegten Bräuche, das in der Gemeinschaft tradierte Kulturgut ist meist noch kleinteiliger ausdifferenziert.
Dazu gehören die in der bayerischen Brauchtumspflege verwurzelten Bereiche Theater, Musik, Tanz und Trachten, dazu gehören aber nicht weniger die bildenden Künste, Literatur, (traditionelle) lokale Architektur, überkommene Kulturtechniken des Handwerks und der Landwirtschaft, die regionale Küche, die regional verbreiteten Kulturpflanzen und Nutztiere, der Festkalender mit den ihm zugeordneten Verhaltensweisen und Handlungen.
Auf diese ganze geschichtlich vorgegebene Vielfalt kann jeder zurückgreifen; sie stellt ein Reservoir an Möglichkeiten für die Gestaltung des eigenen Lebens dar, das zu nutzen oder abzulehnen jedem Einzelnen freisteht.

Eine der Aufgaben des Bezirks Oberbayern besteht darin, das Wissen um diese Möglichkeiten zu pflegen und zugänglich zu machen. Dafür kann und soll der Bezirk auf zahlreiche Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern zurückgreifen. Das darf allerdings nicht dazu führen, dass die eigene Geschichte reduziert, verengt und einseitig wahrgenommen wird. Für eine Kultur, die für alle Bürger/innen in Oberbayern offen ist und allen zugänglich ist, brauchen wir eine kritische Wahrnehmung und Auseinandersetzung mit der eigenen regionalen Geschichte, die auch Brüche und dunkle Seiten einbezieht.

5.2.Kultur – Integrativ und inklusiv

Weil Kultur besonders von der Vielfalt lebt, ist die gelebte Kultur ein hervorragender Ort für das Einbeziehen von Menschen, die aus anderen Kulturen kommen. Wir GRÜNE treten für eine zeitgemäße Kulturförderung des Bezirks ein. Hier wollen wir in den kommenden Jahren einen Schwerpunkt setzen. Es sollen beispielsweise Vereine und Projekte gefördert werden, die die Integration der heutigen Einwanderer/innen unterstützen. Kultur spielt für die Inklusion von Menschen eine herausragende Rolle: Menschen mit Behinderungen, pflegebedürftige Menschen und psychisch Kranke müssen aktiv am Kulturleben teil haben können. Dies wollen wir fördern und ausbauen!

Generell wollen wir eine stärkere Kulturförderung durch den Bezirk, wünschen uns dafür aber auch mehr Transparenz und Öffentlichkeit für diese Tätigkeiten des Bezirkstags von Oberbayern. Wir wollen, dass die Kulturförderung stärker als bisher dem Kulturschaffen an der Basis dient. Wir wollen mehr Unterstützung für die vielen kleinen und mittleren Initiativen. Der Oberbayerische Kulturpreis sollte nicht nur arrivierte Künstler würdigen, sondern verstärkt jungen und avantgardistischen Künstlern zuerkannt werden.
Wir sehen eine Kernaufgabe des Bezirks darin, bestehende Einrichtungen und neue Initiativen zu stärken, zu vernetzen und eigens zu würdigen.

Bei der Sportförderung setzen wir uns dafür ein, dass vor allem Projekte für sozial benachteiligte Menschen, Menschen mit Behinderung, interkulturelle Projekte sowie Generationen übergreifende Projekte unterstützt werden.

Aus diesem Kulturverständnis heraus vergibt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im oberbayerischen Bezirkstag seit über zwanzig Jahren einen eigenen Kulturpreis, den Grünen Wanninger. Längst ist er zum Markenzeichen grüner Kulturarbeit in Oberbayern geworden.

 5.3. Jugend
Die Jugendarbeit des Bezirks Oberbayern ist für uns Grüne von großer Bedeutung. Einer der Schwerpunkte grüner Politik ist die konsequente Unterstützung und Förderung der freien und verbandlichen Jugendarbeit. Grundsteine dafür wurden bereits durch die Schaffung des Oberbayerischen Kinder- und Jugendprogramms und die Ausgestaltung eines Grundlagenvertrags gelegt.
Die Medienfachberatung spricht sowohl Jugendliche, junge Erwachsene wie auch Multiplikatoren/Innen der Jugendarbeit an. Wir haben uns für den Ausbau der Medienfachberatung immer eingesetzt.

Ebenso benötigen Nachwuchsbands und Musiker eine kompetente Beratung und Fortbildungen: daher begrüßen wir es, dass der Bezirk eine Popularmusikförderung mit entsprechender kompetenter Beratung erneut einrichtet. Gerade außerhalb der Ballungszentren sind Jugendliche, junge Erwachsene und Multiplikatoren/Innen der Jugendarbeit auf kompetente Beratungs- und Weiterbildungsangebote angewiesen. Im ländlichen Raum besteht oftmals die Chance Impulse in der Kulturarbeit zu setzen. Eine wesentliche Rolle nehmen die regelmäßigen Jugendkulturtage des Bezirks ein. Jugendarbeit soll unserer Ansicht nach die regionalen Initiativen noch mehr als bisher unterstützen und zusammenführen. Dem Bezirksjugendring Oberbayern wächst dabei die zentrale Rolle zu.

 6. Reform der Bezirke/Reform der Finanzen

Es ist legitim über die Zukunft der Bezirke zu diskutieren und offen über eine sinnvolle Aufgabenverteilung zu diskutieren. Dabei ist eine fundierte Aufgabenkritik der gesamten Struktur der dritten kommunalen Ebene sowie der Regierungsbehörden notwendig. Vor allem mangelnde Transparenz und Kontrolle, sowie Demokratiedefizite und Reibungsverluste zwischen den verschiedenen Ebenen müssen behoben werden.  Effizientere Abläufe und mehr Bürgernähe sind unser Ziel.

Die Finanzierung der bayerischen Bezirke wollen wir auf neue Füße zu stellen. Nur ein transparentes und gerechtes Verfahren ist zukunftsfähig. Das Abwälzen der Lasten auf die kreisfreien Städte und Landkreise für die durch den Freistaat nicht bereitgestellten Mittel führt zu einseitigen Belastungen der Kommunen.

Um die Aufgaben in Zukunft erfüllen zu können, fordern wir die Einführung eines Bundesteilhabegesetzes. Kurz gesagt, bedeutet dies, dass sowohl der Bund, als auch das Land Bayern sowie die Bezirke an den Kosten für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu je einem Drittel beteiligt werden.

Damit könnten die Bezirke für den Hauptbereich ihrer Aufgabenlast mit sicheren Mitteln und einem transparenten Verfahren arbeiten. Die weitere Finanzierung ist durch eigene Einnahmen, wie der direkten Teilhabe am Steuerverbund, zu gewährleisten.

Dieser Programmentwurf ist entstanden unter Mitwirkung von:

Andreas Ammer (Koordination Psychiatrie), Sylvio Bohr (Koordination Kultur und Jugend), Waltraud Gruber (Koordination Umwelt und Bauen), Ulrike Goldstein (Koordination Pflege),

Martina Neubauer (Gesamtkoordination und Soziales), Adil Oyan (Koordination Gesundheit und Sucht), Petra Tuttas (Koordination Gesundheit und Sportförderung)

Andrea Breu, ,Bernadette Felsch, Daniel Günthör, Leonhard Hinterholzer,  Elisabeth Janner, Stefan Sandor, Petra Sander, Ruth Satzger,  Jo Siebler,  Marianne Tigges,  Milko Tonsel, Oswald Utz, Leonhard Wagner, Anke Wittmann, Birgit Woska-Mayer, Gerd Zattler, Roland Zintl